Vertippen kann „tödlich“ sein

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Die kleine Betriebsrente, die meine Schwiegermutter (92) monatlich erhält, war

Die kleine Betriebsrente, die meine Schwiegermutter (92) monatlich erhält, war ausgeblieben.

Deshalb rief meine Frau beim damaligen Arbeitgeber meines Schwiegervaters an und bat um Aufklärung. Die zuständige Dame war gerade nicht anwesend. Man versprach einen Rückruf.

Dieser erfolgte heute. Die Dame entschuldigte sich und erklärte mir, dass meine Schwiegermutter von ihrer KK als verstorben gemeldet worden sei. Sie habe aufgrund unserer Nachfrage dort angerufen und so diesen Fehler aufgedeckt. Sie entschuldigte sich.

Die Nachzahlung wird erfolgen.

Einerseits ist es traurig, dass solche Fehler passieren. Andererseits hat das auch skurrile Züge, so dass ich schmunzeln musste. Sorry dafür.

Meiner Schwiegermutter erzähle ich natürlich nichts davon. Außer, dass die Zahlung durch einen Fehler ausgeblieben ist und die Nachzahlung jetzt erfolgen wird.

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3 Gedanken zu „Vertippen kann „tödlich“ sein“

  1. Ja das waren noch Zeiten, eine sichere „Betriebsrente“ mit versprochener Auszahlungshöhe und nur einmal Beiträge in die KK! Ja, heute muss man dort in der Summe zweimal Zahlen, da zahlt man sich auch mal „tot“!

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