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Denken darfst du alles, sagen neuerdings auch

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von Horst Schulte

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Die Frage stellt sich, ob die drastischen Beleidigungen, die Rechte gegen Renate Künast ausgesprochen haben, deshalb berechtigt waren, weil Künast eine bekannte Politikerin ist, die irgendwann vor über 30 Jahren mal einen Satz gesagt haben soll, der heute von rechten Fanatikern nur mit dem einen Ziel zitiert wird, Künast als Person und die Grünen als Partei in den Dreck zu ziehen.

Das war Absicht und Methode über die dieses Berliner Landgericht hätte urteilen müssen. Stattdessen lässt das Gericht die Menschen im Regen stehen. Das Urteil erweckt vielmehr den Eindruck, dass Sprache unter dem Deckmäntelchen der Meinungsfreiheit, vollkommen entgleisen darf. Frau Künast versuchte vor Gericht gegen Leute vorzugehen, die Wörter und Sätze an sie gerichtet haben, die unaussprechlich sein sollten. In diesen Zeiten wird so etwas als „entgrenzte Sprache“ bezeichnet.

Die Rhetorik von Rechts- und Linksextremisten ist bestimmt von einer verbalen Brutalität, das einem die Spucke wegbleibt.

Wer so schreibt oder spricht, übt verbale Gewalt aus!

Das darf nicht zur Normalität werden, nur weil ein Richter meint, dass solche Beschimpfungen und Beleidigungen noch durch die Meinungsfreiheit abgedeckt seien. Das Urteil muss unbedingt von der nächst höheren Instanz „kassiert“ werden.

Die Leute, die diese Beleidigungen gegen Frau Künast ausgesprochen haben, gehören bestraft.

Seitdem das Internet und damit die Anonymität unser Leben in inflationärem Umfang durchdringt, haben wir Sachen über unsere menschlichen Schattenseiten gelernt, die viele von uns vielleicht nicht für möglich gehalten hätten.

So schreckliche Ausdrücke gegen andere Menschen als normale Meinungsäußerung abzutun, ist unverantwortlich. Der Verantwortliche sollte sein Amt aufgeben.

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