Spätere Neuwahlen, weil das Papier für die Stimmzettel fehlt?

Das ist doch ein Komplott, oder etwa nur das übliche Beamtenversagen, das vermutlich der allgemeinen Überlastung geschuldet ist. An diese Überlastung haben wir uns gewöhnt. Aber: Wer ignoriert im Beschaffungswesen des Bundes das Grundgesetz?

Eine seltsame Entwicklung nimmt die Diskussion um den Termin für die Neuwahlen des Deutschen Bundestages.

Die Bundeswahlleiterin, Dr. Ruth Brand, ist seit 2023 Präsidentin des Statistischen Bundesamtes. Sie nimmt das Amt des Bundeswahlleiters in dieser Eigenschaft wahr. Seit April 2020 war sie Leiterin des Beschaffungsamtes des Bundesinnenministeriums. Demnach hatte sie dieses Amt also vor der Amtsübernahme durch Nancy Faeser inne.

Soweit ich feststellen konnte, ist sie nicht Mitglied einer politischen Partei. Sie wurde von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) ins Amt berufen. Darf deshalb an ihrer Unabhängigkeit gezweifelt werden? Ich bin sicher, manche tun es.

Allerdings muss ich Dr. Carsten Linnemann, Generalsekretär der CDU, widerwillig zustimmen. Er verweist auf das Grundgesetz und die hierin festgelegte Zeit von 60 Tagen. Innerhalb dieser Frist nach der Entlassung des Bundeskanzlers durch den Bundespräsidenten muss nämlich die Bundestagswahl stattfinden. Vor diesem Hintergrund hätten wir es wohl mit der Missachtung des Grundgesetzes zu tun, wenn die zuständige Behörde (Bundeswahlleiter/in) tatsächlich nicht sicherstellen könnte, dass genügend Papier für den Druck der Stimmzettel bereitsteht.

Dass sich jetzt offenbar ein Mensch aus der Papierindustrie zu Wort gemeldet hat und die Aussage der Bundeswahlleiterin als falsch bezeichnet, setzt alldem die Krone auf. Wir haben also genug Papier. Ich dachte zuerst, der Vorrat wäre fürs Klopapier draufgegangen. Vielleicht ist der Krankenstand in der Bundesdruckerei zu hoch? Irgendwas ist schließlich immer.

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