
Die Rufe nach einem Verbot der AfD verhallen nicht. Zwischendurch lodern sie auf und wieder ab. Selbst kurz vor Wahlen. Wie schlecht die Karten für unsere Demokratie stehen, soll mein Beitrag beleuchten.
Petitionen werden gestartet, Juristen verfassen Aufrufe, Organisationen sammeln Unterschriften. Im August haben 525 Juristen ihre Forderung nach Einleitung eines Verbotsverfahrens erneuert. Rückenwind erhalten die Befürworter außerdem durch ein im Juni veröffentlichtes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), das nach Auswertung von mehr als drei Millionen Datenpunkten und über 2.500 Belegen zu dem Ergebnis kommt, die AfD erfülle die Voraussetzungen des Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz. Das ist eine gewichtige juristische Stellungnahme – aber natürlich kein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Lobbyregister beim Deutschen Bundestag)
Die bisweilen vorgebrachte Argumentation, es fehle überhaupt an einer hinreichenden Erkenntnisgrundlage für eine mögliche Verfassungswidrigkeit der AfD, ist mit diesem Gutachten jedenfalls erheblich schwerer aufrechtzuerhalten.
Lobbyregister.bundestag.de
Ich halte die AfD für eine Partei, deren immer noch zunehmende politische Radikalisierung und extremistische Positionen niemand kleinreden darf. Was manche ihrer führenden Leute über Migranten, Staatsangehörigkeit, Medien oder politische Gegner sagen, halte ich für teilweise unerträglich. Trotzdem beschleicht mich bei der Begeisterung für ein Parteiverbot erhebliches Unbehagen. Vielleicht gerade deshalb, weil es um eine Partei geht, die inzwischen von sehr vielen Millionen Menschen gewählt wird.
Das Grundgesetz kennt das Parteiverbot aus gutem Grund
Zunächst sollte man eines klarstellen: Ein Parteiverbotsverfahren ist kein undemokratischer Vorgang. Wer seine Einleitung fordert, bewegt sich nicht außerhalb der Demokratie, sondern ausdrücklich innerhalb ihrer Verfassung. Artikel 21 des Grundgesetzes bestimmt, dass Parteien verfassungswidrig sind, wenn sie darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik zu gefährden. Entscheiden darf darüber ausschließlich das Bundesverfassungsgericht. (Gesetze im Internet)
Das ist das Konzept der wehrhaften Demokratie. Sie muss nicht tatenlos zusehen, bis ihre Gegner stark genug geworden sind, sie mit ihren eigenen Mitteln abzuschaffen. Ein erfolgreiches Verbotsverfahren hätte deshalb durchaus Chancen und Vorteile: Eine tatsächlich verfassungsfeindliche Organisation verlöre ihre Parteistrukturen, ihre privilegierte Stellung und ihre Möglichkeit, über diese Strukturen politische Macht zu organisieren. Nach einer Verbotsentscheidung wird die Partei aufgelöst; auch die Bildung einer Ersatzorganisation ist verboten. (Gesetze im Internet)
Wer deshalb ein Verfahren fordert, veranstaltet nicht automatisch „Zirkus“. Die Frage muss geprüft und diskutiert werden dürfen. Allerdings beginnt mein Problem dort, wo aus dieser juristisch schwierigen Frage eine politische Erlösungsfantasie wird: AfD verbieten, Problem erledigt.
So funktioniert es leider nicht.
Man kann eine Partei verbieten, ihre Wähler nicht
Die AfD ist längst keine Splitterpartei mehr. Hinter ihr stehen Millionen Wähler mit immer noch wachsender Tendenz. Natürlich wird aus einer problematischen politischen Überzeugung keine richtige, nur weil viele Menschen sie teilen. Aber für die Stabilität einer Demokratie macht es einen gewaltigen Unterschied, ob einige Zehntausend Anhänger einer extremistischen Kleinpartei betroffen sind oder Millionen Bürger den Eindruck gewinnen, ihre politische Stimme werde aus dem demokratischen Wettbewerb entfernt.
Genau hier sehe ich ein Risiko, das die Verbotsbefürworter meines Erachtens zu leicht nehmen. Die AfD erzählt ihren Anhängern seit Jahren, das politische und mediale „System“ wolle sie ausschalten. Ein Verbotsverfahren wäre für diese Erzählung ein Geschenk. Und sollte ein solches Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auch noch scheitern, könnte die AfD behaupten: Seht her, selbst Karlsruhe bestätigt, dass die Vorwürfe gegen uns nicht ausreichen.
Das wäre politisch möglicherweise verheerend.
Schon in der Bundestagsdebatte Anfang 2025 wurde genau über diese Unsicherheit gestritten. Befürworter verwiesen auf die Verantwortung der wehrhaften Demokratie, Gegner eines vorschnellen Antrags auf die außerordentlich hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen und die Folgen eines Scheiterns. (Deutscher Bundestag)
Was ein Verbot für Demokratie und inneren Frieden bedeuten könnte
Hier beginnt für mich die vielleicht größte Sorge. Was geschieht, wenn eine Partei verboten wird, die von Millionen Menschen gewählt wird? Man kann ihre Geschäftsstelle schließen, ihre Organisation auflösen und Ersatzorganisationen untersagen. Man kann aber nicht per Gerichtsbeschluss die politischen Überzeugungen ihrer Wähler beseitigen. (tagesschau.de)
Was macht es mit einer Demokratie, wenn ein beträchtlicher Teil ihrer Bürger anschließend glaubt, nicht die AfD, sondern der Staat selbst habe ihnen ihre politische Vertretung genommen? Ob diese Wahrnehmung berechtigt wäre, ist dabei fast zweitrangig. Politisch wirksam wäre sie trotzdem. Die Erzählung, die etablierten Parteien könnten die AfD an der Wahlurne nicht besiegen und hätten deshalb das Bundesverfassungsgericht bemüht, dürfte innerhalb dieses Milieus enorme Kraft entwickeln. Ein verfassungsgemäßes Verbot könnte paradoxerweise von vielen Menschen gerade als Beweis dafür verstanden werden, dass dieses politische „System“, gegen das sie ohnehin aufbegehren, tatsächlich gegen sie gerichtet sei.
Das muss nicht zwangsläufig zu Gewalt führen. Eine solche Behauptung wäre unseriös. Aber die Gefahr einer weiteren Radikalisierung, eines Rückzugs in abgeschottete politische Milieus und möglicherweise sogar einer Abwanderung einzelner Gruppen in den Untergrund lässt sich ebenfalls nicht einfach wegwischen. Der Politikwissenschaftler Benjamin Höhne hat genau vor solchen möglichen Abwanderungsbewegungen gewarnt. Andere Fachleute weisen darauf hin, dass ein Verbot das Opfernarrativ der AfD bestätigen und Extremisten zusätzlich radikalisieren könnte. (zdfheute.de) (euronews.com)
Das berührt unmittelbar den inneren Frieden. Denn Demokratie besteht nicht nur aus Institutionen, Gerichten und Verfassungsartikeln. Sie lebt auch von einer Mindestbereitschaft ihrer Bürger, politische Niederlagen und staatliche Entscheidungen als legitim anzuerkennen. Genau dieses Vertrauen ist in Teilen der Bevölkerung längst schwer beschädigt. Ein AfD-Verbot könnte es wieder stärken, wenn es als überzeugende Verteidigung der demokratischen Ordnung verstanden wird. Es könnte aber auch das Gegenteil bewirken und den Graben zwischen Staat und einem erheblichen Teil der Bevölkerung noch tiefer ziehen. Der Verfassungsrechtler Uwe Volkmann spricht in diesem Zusammenhang von möglichen Folgen für den „Symbolhaushalt“ unserer Gesellschaft und von einer weiteren Diskreditierung der Demokratie in nicht unerheblichen Teilen der Bevölkerung. (hhu.de)
Und dann stellt sich eine unangenehme Frage: Wohin gehen diese Menschen politisch? Entsteht eine neue Partei? Verteilen sie sich auf bereits bestehende Gruppierungen? Ziehen sich einige völlig aus dem demokratischen Prozess zurück? Oder entsteht außerhalb der Parlamente eine Bewegung, die noch radikaler ist als die verbotene Partei? Niemand kann das seriös vorhersagen. Genau deshalb irritiert mich die Leichtigkeit, mit der manche Aktivisten „AfD verbieten!“ fordern, als würde anschließend einfach Ruhe einkehren.
Vielleicht geschähe das Gegenteil.
Trotzdem darf Angst kein Argument gegen ein Verbot sein
Das alles ist kein Argument, eine tatsächlich verfassungswidrige Partei aus Angst vor ihren Anhängern gewähren zu lassen. Ein Rechtsstaat darf sich nicht erpressbar machen. Ebenso falsch wäre es zu sagen: Die AfD ist inzwischen zu groß, deshalb kann man sie nicht mehr verbieten. Das liefe auf einen merkwürdigen Bestandsschutz hinaus. Eine Partei dürfte dann nur lange genug wachsen, bis niemand mehr wagt, die im Grundgesetz vorgesehenen Instrumente anzuwenden.
Auch die Behauptung, ein Verbot sei grundsätzlich undemokratisch, überzeugt mich deshalb nicht. Das Grundgesetz sieht dieses Mittel ausdrücklich vor. Wenn die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind, muss eine Demokratie sehr ernsthaft darüber nachdenken dürfen, ihre eigenen Institutionen vor deren Missbrauch zu schützen. Die Größe einer Partei darf kein Freibrief für Verfassungsfeindlichkeit sein.
Aber eine verantwortliche Politik muss gleichzeitig die möglichen Folgen ihres Handelns mitdenken. Wer das schärfste Instrument der wehrhaften Demokratie gegen eine Partei einsetzen möchte, hinter der Millionen Bürger stehen, braucht mehr als die Gewissheit, moralisch auf der richtigen Seite zu stehen. Er braucht eine Vorstellung davon, wie der demokratische Zusammenhalt am Morgen danach aussehen soll.
Genau deshalb sollte die Frage weder von Demonstranten noch von Petitionen entschieden werden. Und schon gar nicht durch moralischen Überbietungswettbewerb in sozialen Netzwerken. Am Ende geht es um Beweise, Zurechenbarkeit, Ziele und tatsächliches Verhalten einer Partei. Darüber entscheidet Karlsruhe und sonst niemand.
Die politische Niederlage wäre wichtiger als das juristische Verbot
Vielleicht liegt darin mein größtes Unbehagen an dieser Debatte. Mir scheint, dass manche in einem Verbot eine Abkürzung sehen. Man müsste dann nicht mehr darüber reden, warum so viele Menschen diese Partei wählen. Nicht über Migration, Kontrollverlust, wirtschaftliche Unsicherheit, Vertrauensverlust gegenüber Institutionen oder darüber, weshalb Teile der Bevölkerung den etablierten Parteien kaum noch zutrauen, Probleme überhaupt lösen zu können.
Doch genau diese Arbeit kann uns kein Bundesverfassungsgericht abnehmen.
Die AfD politisch zurückzudrängen wäre sehr viel wertvoller als sie lediglich organisatorisch zu beseitigen. Wenn Wähler ihr den Rücken kehren, weil andere Parteien überzeugendere Antworten geben, funktioniert Demokratie. Wenn eine Partei dagegen verboten werden muss, weil sie tatsächlich die Voraussetzungen des Art. 21 erfüllt, funktioniert die wehrhafte Demokratie ebenfalls. Man sollte diese beiden Dinge nur nicht miteinander verwechseln.
Deshalb bin ich weder dafür, ein Verbotsverfahren aus Prinzip auszuschließen, noch kann ich die Euphorie verstehen, mit der manche darauf drängen. Ein solches Verfahren darf keine politische Ersatzhandlung und schon gar kein Mittel sein, einen lästigen Konkurrenten loszuwerden. Die Beweislage müsste so überzeugend sein, dass das enorme Risiko eines Scheiterns verantwortbar erscheint.
Denn das schärfste Schwert der wehrhaften Demokratie sollte man nur ziehen, wenn man sehr genau weiß, warum. Wer damit bloß herumfuchtelt, schützt die Demokratie nicht unbedingt. Im schlimmsten Fall stärkt er genau diejenigen, die er damit treffen wollte.
Es gäbe andere Mittel. Der Staat könnte die Finanzierung mindestens der gesichert rechtsextremen Teilen der AFD entziehen. Außerdem könnte geprüft werden, welchen AFD Politikern aufgrund ihrer Bestrebung gegen die Verfassung, die Wählbarkeit entzogen werden kann. Gleichzeitig könnte der Verfassungschutz ankündigen, weitere Verbände der AFD auf ihre rechtsextremistische Positionen hin zu überprüfen.
@Peter Lohren: Ja, der Hebel der Finanzmittel wurde bisher, soweit ich weiß, nicht bedient. Man könnte vielleicht auch diejenigen, die sich besonders abscheulich ausgedrückt haben (von wg. Meinungsfreiheit …) sanktionieren. Aber das Gezeter wäre entsprechend groß. Am einfachsten wäre eine besser Politik. Nur darauf kamen Merkel, Scholz und Merz nie. Jetzt könnte es zu spät sein, in dieser Hinsicht umzusteuern. Nicht für für Sachsen-Anhalt oder Meck Pom und Berlin.
@Horst Schulte: Merz hat bereits ins nächste Fettnäpfchen getreten: Im Jahre 2021 hat er lauthals gefordert, die damalige Ministerin Spiegel zu entlassen, weil sie sich während der Flutkatastrophe im Urlaub befand. Wie Merz im Jahre 2026 während der Brandkatastrophe (selbst hier im Sauerland wurde er nicht gesehen) Zudem überzieht Merz zeitlich mächtig seinen Urlaub, sogar der CDU-nahe Sender ZDF spottet: »Merz arbeitet an seiner Work-Life-Balance.« 😄
@Peter Lohren: Der Mann hat längst fertig. Er hat sich selbst desavouiert. Der arme Fritze. Wenn man sich überlegt, was er im Wahlkampf als Oppositionsführer alles gesagt hat, ist jeder Kredit verbraucht. Man siehts ja an den Zustimmungswerten. Schlimmer gehts einfach nicht. Ich glaube, der kommt gar nicht zurück (aus’m Urlaub).
@Horst Schulte: Jede arrogante Verfehlung von Merz ist eine Stimme mehr für die AFD. Ich sehe und höre das leider täglich. Die AFD hat inzwischen in einigen Bereichen eine Normalität erreicht, die ich nicht für möglich gehalten hätte. Die Rechtsextremisten haben das Narrativ: Wir hier gegen die abgehobene Politelite, erschreckend gut hinbekommen; der Bundeskanzler tut sein übriges dazu, es zu zu verfestigen. Als ich gestern die Wahlempfehlung des CDU-Kreispolitikers Prange las, die AFD zu wählen und im Anschluss die Zustimmung von einigen CDU Wählern dazu, wäre ich bald vom Hocker gekippt. https://www.berliner-zeitung.de/article/bernd-prange-spricht-mir-aus-der-seele-langjaehrige-cdu-waehler-rechnen-mit-ihrer-partei-ab-10311268
@Peter Lohren: Uns bleibt nichts erspart. Dabei war diese Entwicklung angesichts der Politik der letzten Regierungen irgendwie doch zu erwarten. Mich wundert allerdings schon, in welcher Anzahl unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger die Demokratie aufs Spiel setzen. Und das alles „NUR“ aus Frust. Der ist, wie wir wissen, im Osten zu Hause. Kennst du diese „Überlegungen“ von Frau Hensel? https://www.youtube.com/watch?v=bBC0ES7wkWg