Axel Voss schreibt, Hyperlinks blie­ben für „pri­va­te Nutzung” kostenfrei.

Der für die Durchsetzung des neu­en LSR feder­füh­ren­de deut­sche CDU-Abgeordnete Axel Voss schreibt in sei­nem gest­ri­gen Artikel:

„Die­se Erken­nungs­soft­ware hat bis heu­te zu kei­ner Zen­sur geführt, daher ver­wun­dern die vie­len fal­schen Bewer­tun­gen und Schluss­fol­ge­run­gen in den letz­ten Tagen und Wochen immer und immer wie­der ver­brei­tet wer­den. So auch zu Arti­kel 11 der neu­en Urhe­ber­richt­li­nie: Die­ser führt kei­ne Link-Steu­er ein, wie dreist behaup­tet wird.

Die pri­va­te Nut­zung von Hyper­links bleibt kos­ten­frei, denn sie ist von dem Leis­tungs­schutz­recht aus­ge­nom­men. Bei der pri­va­ten Nut­zung ent­ste­hen dem User also kei­ne Nach­tei­le. Aus­schließ­lich für die kom­mer­zi­el­le Ver­wen­dung kön­nen Pres­se­ver­le­ger eine Ver­gü­tung ver­lan­gen. Dies ist auch gerecht­fer­tigt, denn die Pres­se­ver­le­ger tra­gen die recht­li­che und wirt­schaft­li­che Ver­ant­wor­tung für die Inhal­te“, sagt der Rechtsexperte. 

Link: Urheberrecht muss fair sein! : Axel Voss

Uploadfilter

Axel Voss wird von sei­nen Ausführungen über­zeugt sein. Er kann jedoch mei­nes Erachtens nicht garan­tie­ren, wie die ange­spro­che­nen Upload-Filter in der Praxis ein­ge­setzt wer­den. Oder ist die Behandlung von Uploads per se etwas, das man trans­pa­rent nen­nen könnte?

Wer schon mal ein Video bei Youtube hoch­ge­la­den hat, das post­wen­dend eine Sperre erhielt, weil es sich um urhe­ber­recht­lich geschütz­tes Material han­del­te, hat mög­li­cher­wei­se eine Idee davon, wie sol­che Filter arbei­ten. Ich hat­te den Eindruck, dass die gewähl­te Benennung und Beschreibung des Videos (also Texte!) für die Einordnung bzw. Sperre aus­ge­reicht haben.

Ob Voss die­se von mir unter­stell­te simp­le und nach­voll­zieh­ba­re Prüfung als trans­pa­rent bezeich­nen wür­de? Außerdem gibts es ganz bestimmt viel raf­fi­nier­te­re Algorithmen, die das Filtern künf­tig aus­wei­ten, ver­fei­nern und „erleich­tern” werden.

Hyperlinks für „pri­va­te Nutzung”

Dass Links für „pri­va­te Nutzung” kos­ten­frei blei­ben, ist ja mal ein Wort! Nur – was ist bit­te eine pri­va­te Nutzung?

Muss ich mei­ne Blogs hin­ter Passwörtern ver­ste­cken und öffent­li­chen Zugang ver­mei­den, damit „pri­va­te Nutzung” garan­tiert ist?

Ehrlich, Herr Voss. Wo defi­niert der Gesetzgeber eigent­lich sol­che Begriffe wie „pri­va­te Nutzung”? Als Politiker und Rechtsanwalt soll­ten Sie in die­ser ange­spann­ten Lage nicht sol­che vagen Begriffe verwenden.

Das hat­ten wir zuletzt auch bei der Frage, wann bzw. für wen die DSVGO über greift bzw. wann sich Websitenbetreiber und Blogger an die­se oder jene Bestimmungen der Verordnung zu hal­ten haben?

Sind es alle Seiten mit denen über­haupt Einnahmen gene­riert wer­den (auch die klit­ze­kleins­ten, mit denen nicht mal die Hostingkosten für den Blog abge­gol­ten wer­den kön­nen?). Wie steht es um die „pri­va­te Nutzung”, wenn Affiliates vor­han­den sind oder Produktempfehlungen via Link gege­ben wer­den? Diese Unsicherheiten mutet der euro­päi­sche Gesetzgeber sei­nen Bürger*innen zu. So, als ob er von die­sen Fragen noch nie gehört hätte.

Darauf geht auch Herr Voss nicht ein. Aber wir ken­nen all die­se Diskussionen nicht erst seit der Scharfschaltung der DSVGO.

Das „alte”, reich­lich bruch­stück­haft an die #Neuzeit ange­pass­te Urheberrecht hat mit der­ar­ti­gen unprak­ti­schen Unterscheidungen schon so unge­nau funk­tio­niert, dass man sich nur wun­dern kann, wie sol­che Zustände (Abmahneritis) den­noch wei­ter zuge­las­sen wer­den. Das ist kei­ne ver­ant­wort­li­che Politik, weil sie kei­ne Rechtssicherheit schafft.

Um über­flüs­si­ge Unzulänglichkeiten aus­zu­bü­geln, haben die gro­ßen Player auf die­ser Wiese hau­fen­wei­se teu­re Rechtsanwälte, um die etwa­igen Streitigkeiten aus­fech­ten. Kleine Seitenbetreiber und Blogger sind hilf- und schutz­los. Ich mag kei­ne Verschwörungstheorieren. Aber man könn­te glau­ben, die Maßnahmen sind dar­auf ange­legt, kri­ti­sche Stimmen zum Schweigen zu bringen.

Kein Vertrauen

Ich ver­traue bei mei­ner Bewertung der Lage nicht Herrn Voss, son­dern Sascha Lobo, Netzpolitik​.org und vie­len ande­ren Kollegen, die sich die­ser brenz­li­gen Thematik wohl nicht aus purem Opportunismus ange­nom­men haben.

Dass Herr Voss Aussagen von Autoren, die sich mit dem LSR kri­tisch aus­ein­an­der­ge­setzt haben, als „dreist” abtut, ist ein star­kes Stück!

Die Lobbyarbeit der „Großgrundbesitzer” hat mal wie­der glän­zend funk­tio­niert. Das Netz, so wie wir es heu­te ken­nen, wird inner­halb des EU-Raumes nicht mehr lan­ge fort­be­stehen. Die CDU ist also bes­tens gerüs­tet, um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen.


Interessant:

Quelle: Döpfners Lügen fürs Leistungsschutzrecht | Übermedien

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