Das Recht schützt oft gera­de die, die mit ihm nichts am Hut haben

NRW berei­tet sich auf die Rückkehr ehe­ma­li­ger IS-Kämpfer vor. Einzelzellen wer­den her­ge­rich­tet, damit die Damen und Herren, die uns noch vor Kurzem mit hass­ver­zerr­ten Fratzen Schlimmes ange­tan hät­ten, auch ja ordent­lich unter­ge­bracht sind. 

Einzelzellen bedeu­ten „Isolationshaft”. Deshalb wird es im Land Widerspruch gegen die­se „Unmenschlichkeit” geben. Die armen und häu­fig trau­ma­ti­sier­ten IS-Söldner dür­fen in einem Rechtsstaat so nicht behan­delt wer­den. Natürlich nicht!

Lassen wir die­je­ni­gen bei­sei­te, die ihre eine Generalentscheidung gegen alles Fremde, den Islam sowie­so, schon getrof­fen haben: es blei­ben immer noch genug Leute übrig, die mit den rechts­staat­li­chen Verfahren nicht nur glück­lich sind. Vor allem natür­lich dann, wenn sie ande­re Problemlagen, die zeit­gleich ablau­fen, mit der Rücknahme von Terroristen vergleichen.

Wir lesen, dass die Polizei den Druck auf kri­mi­nel­le Clans in Deutschland erhöht. Wir erfah­ren, wie vie­le sol­cher Clans es im Land gibt und wie vie­le Menschen dazu­ge­hö­ren. Nicht alle Angehörigen eines Clans, zu dem vie­le Tausend Personen zäh­len, sind kri­mi­nell. Aber so genau weiß man auch das nicht. 

Nichtsdestoweniger scheint die Solidarität der Mitglieder dem Clan und nicht Deutschland zu gehö­ren. Sie haben sich hier ein­ge­rich­tet, weil man sie (aus falsch ver­stan­de­ner Toleranz) jahr­zehn­te­lang gewäh­ren ließ. Für mich stellt allein die Tatsache ein rie­si­ges Problem dar, dass die­se Menschen das Gefühl haben, über unse­rem Gesetz zu stehen. 

Von den 6.449 Clan-Gangstern hier­zu­lan­de (nur NRW!) stam­men rund die Hälfte aus dem Libanon und der Türkei. Beide Länder wei­gern sich, ihre Staatsangehörigen zurück­zu­neh­men. Wahrscheinlich wis­sen die Verantwortlichen, dass die­se Menschen noch gefähr­li­cher sind als demo­ra­li­sier­te IS-Kämpfer, deren Rücknahme in deut­sche Obhut vor­ge­se­hen ist.

Warum die Abschiebungen von Schwerkriminellen sich für unser Land so schwie­rig gestal­tet, ist nach­voll­zieh­bar, wenn man ein paar Details der Abschiebung des Miri – Clanchefs erfährt. 

Nach einem Bericht des Kölner Stadt-Anzeiger von heu­te, reis­te der Präsident der Bundespolizei, Dieter Romann, im Herbst 2018 nach Beirut. Es folg­te ein Informationsaustausch mit dem dort zustän­di­gen Chef des Grenz-Sicherheitsdienstes sowie den Innensenatoren aus Berlin und Bremen. Damit waren die Dinge in die „rich­ti­gen Bahnen” gelenkt wor­den. Es war mehr als ein hal­bes Jahr ver­gan­gen, bis die „Operation” stattfand.

Diese Zeit schien nötig, um den Verbrecher durch die Anti-Terror-Einheit GSG9 – Beamte in einem Überraschungscoup fest­zu­set­zen und per Hubschrauber und Flugzeug nach Beirut zu schaffen. 

Diese im Geheimen vor­be­rei­te­te Operation stell­te sicher, dass womög­lich eine „Telefonalarmkette” nicht Dutzende von Clanmitgliedern auf den Plan geru­fen hät­te. Wahrscheinlich hät­te es einen „Bürgerkrieg” im Kleinen gege­ben, wenn die Festnahme des Clanbosses vor­her publik gewor­den wäre. 

Bei mir hin­ter­lässt die­se Beschreibung des Ablaufs einen fah­len Nachgeschmack!

Das Gewaltmonopol des Staates scheint ein­sei­tig auf­ge­ho­ben. Jedenfalls ver­fü­gen die Clans offen­sicht­lich über die Macht, poli­zei­li­che Aktionen gewalt­sam zu behin­dern. Das ist zwar kei­ne Neuigkeit. Aber es scho­ckiert, wenn man es schwarz auf weiß liest.

36% der straf­fäl­li­gen Clanmitglieder sind deut­sche Staatsangehörige. Sie kön­nen des­halb nicht aus­ge­wie­sen wer­den. Ein Drittel stammt aus dem Libanon. „Abschiebungen dort­hin gestal­ten sich schwie­rig”, sagt der Leiter der LKA-Abteilung für orga­ni­sier­te Kriminalität in Düsseldorf. Ich fra­ge mich, was machen wir, wenn es schwie­rig wird?
Die Antwort des Staates wohl: Da kann man nix machen.

15% der Clankriminellen kom­men aus der Türkei. Blöd, dass die ihre Pässe weg­ge­wor­fen haben und ihre Identität des­halb nicht fest­zu­stel­len ist. So genann­te Personalersatzpapiere kön­nen nur von den Personen selbst bei den tür­ki­schen Stellen bean­tragt wer­den. Komisch, dass das nicht klappt, nicht wahr?

13% der Clanmitglieder kom­men aus Syrien. Dorthin wei­sen wir nicht aus, weil die dort herr­schen­de Sicherheitslage es nicht zulässt.

Wer könn­te schon was dage­gen haben, dass die­se Leute uns beklau­en oder sonst was Schlimmes tun, wenn sie in ihrem Land womög­lich Schaden an Leib und Seele nähmen? 

Dann gibts da noch die Staatenlosen. Die wer­den dau­er­haft gedul­det, weil sie nicht außer Landes gebracht wer­den kön­nen. Die Duldung ist auch in den Fällen obli­ga­to­risch, wenn „ein in der Regel unbe­schol­te­nes Familienmitglied die deut­sche Staatsangehörigkeit erlangt hat”. Und ich dach­te, es gäbe kei­ne Sippenhaft. Ach ja, ist ja auch umgekehrt… 

Unser Recht folgt dem Grundgedanken, dass Familienzusammenführungen zu beach­ten, sie also nicht „aus­ein­an­der­ge­ris­sen” wer­den. Dass Familien durch die Taten die­ser Gangster aus­ein­an­der­ge­ris­sen wer­den, spielt bei huma­ni­tä­ren Überlegungen wohl nie eine Rolle. 

Vielleicht stam­men die Gesetze ja aus Zeiten, in denen Clan-Verbrecher sich mit­hil­fe ihrer hoch­do­tier­ten Anwälte nicht so zunut­ze gemacht haben, wie es heu­te geschieht? Aber wenn wir das halt immer so gemacht haben… muss man an den Gesetzen nichts ändern. 

Ich kann nur hof­fen, dass Politik und Behörden an den Clans dran­blei­ben und ande­re Möglichkeiten fin­den, ihre Strukturen zu zer­schla­gen. Hoffentlich blei­ben die Maßnahmen, die ihren Weg immer­hin regel­mä­ßig durch klei­ne Erfolgen in die Medien fin­den, wei­ter bestehen und der Druck auf die Verbrecher wird wei­ter erhöht.

Vielleicht kann ich mich dann damit aus­söh­nen, dass wir deutsch­stäm­mi­ge Verbrecher aus ihrem Trauma durch ihren Kampf für ihren IS befrei­en und sol­che (zumin­dest poten­zi­el­len) Mörder allen Ernstes reso­zia­li­sie­ren wollen.

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