Zwischen Kundenzufriedenheit und Kontrolle: Die Schattenseiten der Logistikoptimierung

27. Januar 2025

Wer sich regelmäßig von „Amazon“ beliefern lässt, kennt und schätzt die Genauigkeit der Lieferzusagen. Mit wenigen Ausnahmen kann ich sagen, dass die Belieferung erstaunlich zuverlässig innerhalb des zugesagten Zeitkorridors erfolgt. Für die, die besonders sensibel auf Terminzusagen bzw. deren Nichteinhaltung schauen, dürfte die Sendungsnachverfolgung ein gern gesehenes Tool sein.

Der Kunde bekommt die Lieferphasen in zuverlässig und stundengenauer Art und Weise angezeigt. Mich versetzt die Präzision manchmal ins Staunen. Zuletzt hatte ich die Sendungsnachverfolgung aufgerufen. Der Fahrer war – so die Anzeige – nur noch 4 Haltepunkte von meinem Haus entfernt. Es konnte sich also nur noch um Minuten handeln. Und tatsächlich: Keine zehn Minuten später war das Päckchen im Briefkasten.

Der Fahrer hat nicht geklingelt. Im Liefernachweis, den man ebenfalls über die Sendungsverfolgung einsehen kann, stand: „Die Sendung wurde einem Hausbewohner übergeben.“ Das war nicht korrekt.

Schattenseiten der Optimierung

Ich schreibe das nicht, um herumzunörgeln. Vielmehr bedaure ich die Fahrer, wenn ich sie manchmal noch spätabends auf ihrer Tour sehe. Wirklich vernünftig werden die Leute vermutlich trotzdem nicht bezahlt. Das ist Ansichtssache. Außerdem kümmern sich darum ja die Gewerkschaften. Wie erfolgreich, vermag ich nicht zu beurteilen.

Was mich etwas befremdet, ist die knallharte Überwachung, der die Fahrer durch ihren Arbeitgeber ausgesetzt werden. Hier beklage ich mich ab und zu über den aus meiner Sicht strengen Datenschutz in Deutschland (und Europa). Wieso lässt der Gesetzgeber (die Gewerkschaften) diese vermutlich ja als Kundenservice getarnte Maßnahme eigentlich durchgehen? Sind die technischen Möglichkeiten, die hier zum Einsatz gelangen, nicht sittenwidrig?

GPS-Überwachung: Recht oder Übergriff?

Ob die Leute, die solche Dinge zulassen, ebenfalls einer solchen Überwachung ausgesetzt sind? Man sollte meinen, die gute alte Stempeluhr oder die modernen Pendants dazu erfüllten Nachweispflichten solcher Art immer noch in zufriedenstellender Weise.

Firmen dürfen GPS-Daten zur Sendungsverfolgung verarbeiten, solange dies rechtmäßig erfolgt, die Fahrer informiert werden und die Privatsphäre gewahrt bleibt. Die Weitergabe von Daten an Kunden darf nur anonymisiert oder in einer Weise erfolgen, die die Fahrer nicht identifizierbar macht. Eine ständige, umfassende Überwachung könnte rechtlich unzulässig sein und müsste angepasst werden, um datenschutz- und arbeitsrechtliche Anforderungen zu erfüllen.

Quelle: E-Recht24.de

Laut der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen Arbeitgeber Daten über ihre Mitarbeiter nur sammeln, wenn dies notwendig ist, zum Beispiel zur Lohnabrechnung oder Arbeitszeitdokumentation. Im Falle Amazon ist dies sicher keine Arbeitszeitdokumentation, sondern eine lückenlose Kontrolle der Arbeit des Fahrers. Ist das zulässig?

Die Maßnahme der GPS-Überwachung wird mit einem berechtigten Interesse begründet. Sie dient der Optimierung der Lieferlogistik oder als Kundenservice für die Sendungsverfolgung. Ja, so einfach. Dabei ist die DSGVO doch ansonsten so rigide. Die Verhältnismäßigkeit soll gewahrt bleiben, sagen die Vorschriften. Es darf nicht übers Ziel hinausgeschossen werden bzw. die Privatsphäre der Fahrer nicht unnötig eingeschränkt werden. Ja, dann ist ja alles klar. Hetzen wir sie also beruhigt weiter durch die Städte.

Natürlich gilt diese „Überwachung nur“ während der Arbeitszeit. Außerhalb wäre die Sache ja unanständig. Werden die GPS-Signale während der Pausen der Fahrer ins Datennirwana umgeleitet, oder wie habe ich mir das vorzustellen? Oder gibts in dem Job keine Pausen?

Kundenservice oder Kontrollwahn?

Dass die Fahrer vom Unternehmen ins Bild gesetzt werden, ist ja wohl das Mindeste, was man in diesem Kontext verlangen kann. Es gilt in solchen Fällen, die Mitbestimmung des Betriebsrates. War da nicht was?

Um nicht missverstanden zu werden: Ich finde den Kundendienst von Amazon ganz exzellent. Die Zuverlässigkeit ist gegeben, ich habe keinen Grund zum Meckern.

Vielleicht gab mir die Anwesenheit von Bezos bei der Inauguration Trumps den Impuls, mal wieder etwas Negatives über diesen Wettbewerbsgiganten des stationären Handels herauszulassen? Ja, so etwas muss es gewesen sein.

Ich fotografiere sehr gern, nur keine Menschen

29. September 2024

Seit ich meine erste digitale Kamera gekauft habe, sind Jahrzehnte vergangen. Seitdem habe ich einiges dazugelernt. Zum Beispiel, dass ich viel lieber durch die freie Natur wandere und es genieße, wenigen, besser noch, gar keinen Menschen zu begegnen. Lieber ein Stück Landschaft, eine Blüte, ein Insekt oder einen Vogel zu oft als irgendwelche Menschen abzulichten.

Innerhalb der Familie oder unter Freunden stellt auch das kein Problem dar. Sobald man jedoch den öffentlichen Raum betritt und einen erwägenswerten Shot vor dem geistigen Auge sieht, verwerfe ich den Gedanken. Sicher! Ich könnte fragen. Ich mag das nicht. Lieber suche ich mir andere Motive. Mit Menschen gibt es schnell Ärger. Viele, sogar Kinder, haben die informelle Selbstbestimmung mit der Muttermilch aufgesogen. Der Wikipedia-Eintrag dazu ist lang. Und doch hat man nach der Lektüre nicht das Gefühl, auf alle juristischen Fallstricke vorbereitet zu sein. Sobald man die Website eines Anwaltes zum Thema aufruft, kommt man auf den Gedanken, sich vielleicht doch ein anderes Hobby zu suchen. Gut, ich übertreibe etwas. Schließlich kann man auf Menschen beim Fotografieren verzichten. Jedenfalls, wenn man Kniefälle vor irgendwelchen fremden Personen möglichst vermeiden möchte.

Wenn Kinder auf eine Ruine klettern und diese Ruine (Burgmauer) samt den Kindern fotografiert wird, bekommt der Fotograf Frechheiten zu hören – von den Kindern. Mir ist das schon passiert. Ich fotografiere die Auslage einer Bude mit Weihnachtsschmuck (ohne Menschen). Das passte der Besitzerin überhaupt nicht. Ein Riesentheater! Ich fotografiere in einen Garten hinein. Der Eigentümer macht mir zur Schnecke, wie ich dazu käme, seinen Garten zu fotografieren. Der und sein Scheißgarten. Soll er ihn sich doch sonst wohin stecken!

Ich gehe mit meinem Fotoapparat durch die Straße eines Dorfes. Ich wollte dort einen hübschen Laubengang fotografieren. Eine Anwohnerin gefiel meine Anwesenheit nicht und blaffte mich an, weshalb ich dort fotografiere. Und das, obwohl das Motiv auf der ihrem Haus gegenüberliegenden Seite lag und ich keinerlei Anstalten machte, ihr bescheuertes Haus zu fotografieren. Sie fand den Laubengang überhaupt nicht so interessant und wollte mir – wohl auch deshalb – etwas anderes unterstellen.

An anderer Stelle habe ich ein Stativ aufgebaut, um ein altes, etwas verwittertes Haus zu fotografieren. Das Ganze sollte in ein Milieu eingepasst sein. Außerdem hatte ich kein richtig passendes Objektiv dabei. Deshalb hatte ich das Stativ ca. einhundert Meter entfernt aufgebaut. Außer diesem Haus war nur der dazugehörige Garten zu sehen. Trotzdem nahm irgendein Mann aus der Nachbarschaft Anstoß an meinem Vorhaben.

Was soll man dazu sagen? Ich habe kürzlich einen Mann fotografiert (von hinten). Das Motiv war so reizvoll, dass ich dachte, es riskieren zu müssen. Sein Gesicht war abgewandt. Ich weiß nicht, wer ihn auf einem Foto so trotzdem erkannt hätte. Ich war letztlich so verunsichert, dass ich das Foto zunächst gar nicht zeigen wollte. Dann habe ich mich entschieden, den Kopf des Mannes mit KI so zu verändern, dass ein Risiko nahezu ausgeschlossen werden konnte.

Das ist Deutschland mit seinem Datenschutz, der von vielen auch nur solange für gut und richtig gehalten wird, bis die nächste Sitzung bei TikTok, Facebook, Instagram oder so passiert und das eigene Frühstück (gern auch beim Verzehr) gepostet wird. Die Leute, die dir auf dem Dorfplatz den Fotografen-Polizei-Blick zuwerfen, sind oft dieselben, die dann abends ihre Bilder auf Facebook hochladen: „Hier bin ich auf der Kirmes!“ Natürlich mit zwanzig Fremden im Hintergrund.

Ich bleibe also bei Landschaft, Tier und Pflanzenwelt. Die sind friedlicher und nicht so verkopft wie irgendwelche Leute, die Angst vor ihrem eigenen Schatten haben.

KI, Datenschutz und Bürokratie: Warum Europa ins Hintertreffen gerät

11. September 2024

Die Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz (KI) sind in den letzten Jahren rasant vorangeschritten. Länder wie die USA und China treiben die technologische Innovation voran und setzen dabei unterschiedliche Schwerpunkte: Während die USA und China auf die Entwicklung der leistungsfähigsten, besten KI setzen, scheint Europa vor allem den Fokus auf die strenge Regulierung zu legen.

Sascha Lobo, ein deutscher Autor und Internetaktivist, kommentiert diese Unterschiede in Form dieses Vergleichs: „In den Vereinigten Staaten wird die beste KI hergestellt, in China die effizienteste, und in Europa wollen wir die regulierteste KI haben.“ Quelle: OMR Video

Das Spannungsfeld zwischen Innovation und Regulierung

Diese Aussage spiegelt die zentrale Herausforderung wider, der sich Europa gegenübersieht: Wie können Innovation und Fortschritt im Bereich der KI gefördert werden, ohne dabei den Datenschutz und die Rechte der Bürger zu vernachlässigen? Tatsächlich hat der Datenschutz, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), in Europa einen hohen Stellenwert. Gleichzeitig entsteht jedoch der Eindruck, dass diese Fokussierung auf den Datenschutz den technologischen Fortschritt hemmt und Europa im globalen Wettbewerb ins Hintertreffen geraten lässt.

Ein aktuelles Beispiel für die Auswirkungen dieser Regulierungen ist die Sperrung neuer KI-Funktionen von Apple in Europa. Während das Unternehmen in den USA seine neuen KI-basierten Assistenten im neuen iOS-Betriebssystem ohne größere Bedenken ausrollen kann, sind europäische Nutzer von diesen Neuerungen ausgeschlossen. Der Grund: Apples neue Funktionen sind nicht vollständig kompatibel mit dem europäischen Artificial Intelligence Act, der strenge Vorgaben für den Einsatz von KI-Technologien macht. Das zeigt, wie sehr europäische Regularien Unternehmen dazu zwingen, Innovationen zurückzuhalten, um nicht mit rechtlichen Konsequenzen konfrontiert zu werden.

Daten als Treibstoff der KI

Ein weiterer Konfliktpunkt betrifft die Quellen, aus denen KI-Systeme ihre Daten beziehen. KI-Unternehmen wie Meta, Google und OpenAI sind darauf angewiesen, riesige Mengen an Daten zu sammeln, um ihre Modelle zu trainieren. Dies führt häufig zu Konflikten mit europäischen Datenschutzbehörden. So wurde beispielsweise bekannt, dass OpenAI Unmengen an YouTube-Videos transkribiert haben soll, um ihre Sprachmodelle zu trainieren – möglicherweise ohne die Zustimmung der Urheber oder der Plattform selbst. Auch Google hat seine Nutzungsbedingungen geändert, um öffentliche Google-Docs oder Restaurantkritiken für KI-Trainingszwecke zu nutzen.

Solche Praktiken werfen in Europa Fragen auf, ob der Schutz der Privatsphäre ausreichend gewahrt bleibt. In den USA oder anderen Ländern mit weniger strengen Datenschutzbestimmungen gibt es diese Auseinandersetzungen hingegen kaum. Hier werden Datenquellen ungehindert für KI-Trainingszwecke angezapft, während europäische Behörden und Gerichte regelmäßig intervenieren, um den Datenschutz zu wahren.

KI-Unternehmen zapfen fragwürdige Datenquellen an Deshalb sehen sich KI-Unternehmen nun nach anderen Datenquellen um. Der Facebook-Konzern Meta kam in Konflikt mit den Behörden der EU, weil er die Bilder und Posts seiner Nutzer in seine KI einfließen lassen wollte. In anderen Weltregionen ohne Datenschutzregeln hat er das schon getan.

Die KI-Firma OpenAI hat laut einer Recherche der «New York Times» Unmengen an YouTube-Videos transkribiert, höchstwahrscheinlich illegal, um genug Trainingsmaterial für GPT-4 zu bekommen. Und Google hat seine Nutzungsbedingungen geändert, offenbar, um auch Restaurantkritiken und öffentliche Google-Docs in seine KI einfließen lassen zu dürfen.

Quelle

Datenschutz: Schutz oder Bremse?

Die Frage, ob die europäischen Datenschutzgesetze eher eine Schutzmaßnahme oder eine Innovationsbremse darstellen, spaltet die Gemüter. Auf der einen Seite gibt es zahlreiche Bürger und Aktivisten, die den Schutz ihrer Daten als grundlegendes Menschenrecht ansehen und sich gegen die willkürliche Nutzung ihrer Daten durch Unternehmen wehren. Auf der anderen Seite stehen diejenigen, die in der strengen Regulierung eine Überregulierung sehen, die Europa daran hindert, im Wettlauf um technologische Führerschaft mitzuhalten.

Ich denke, dass in Deutschland die Einstellung zum Datenschutz eher neutral ist, was darauf hindeutet, dass viele Menschen zwar den Schutz ihrer Daten schätzen, jedoch wenig kritisch gegenüber den großen Tech-Konzernen sind. Gleichzeitig gibt es eine wachsende Kritik an der sogenannten „Überregulierung“ durch europäische Institutionen. Diese Stimmen sehen die Bürokratie als Hemmschuh für den Fortschritt und betonen die Notwendigkeit, dass Europa technologisch nicht den Anschluss verliert.

Ein drohender Rückstand Europas?

Sollte sich Europa weiterhin auf strenge Regulierungen konzentrieren, besteht die Gefahr, dass es in der Entwicklung von KI-Systemen immer weiter hinter den USA und China zurückfällt. Die langsame Adaption neuer Technologien, die durch Regularien blockiert werden, könnte den technologischen Vorsprung dieser Regionen noch weiter vergrößern. Mal sehen, wie lange wir uns diese vernünftigen, selbstauferlegten Regulierungen noch leisten mögen.

Das generelle Thema Technologie betrifft den Standort Europa insgesamt. Ein Beispiel ist die Intel-Chipfabrik in Magdeburg, die möglicherweise aufgrund von finanziellen und regulatorischen Hindernissen doch nicht gebaut wird. Die Einsparungen in Höhe von fast 10 Milliarden Euro an Subventionen, die der Staat in das Projekt hätte investieren müssen, wirken auf den ersten Blick wie ein Vorteil. Doch langfristig könnte dieser Rückzug zu einem Verlust von technologischer Infrastruktur und Wettbewerbsfähigkeit führen.

Fazit

Der europäische Weg, der stark auf Datenschutz und Regulierung setzt, schützt zwar die Rechte der Bürger, könnte aber gleichzeitig dazu führen, dass Europa den Anschluss an die technologische Entwicklung verliert. Die Balance zwischen Fortschritt und Schutz ist schwierig zu finden. Während die USA und China ihren Vorsprung in der KI-Entwicklung weiter ausbauen, muss Europa entscheiden, wie es seine Datenschutzstandards bewahren und gleichzeitig Innovationen ermöglichen kann. Andernfalls droht ein Rückstand, der nicht mehr aufzuholen sein wird.

Informelle Selbstbestimmung ist so wichtig

12. Dezember 2022

Dass ein überaus friedliches Vorhaben in Kollision mit der vor allem hier in Deutschland hochgehaltenen informellen Selbstbestimmung geraten könnte, hatte ich nicht auf dem Zettel.

Am Wochenende haben wir mit der Familie den hiesigen Weihnachtsmarkt besucht. Vorher waren wir in der Kirche und wollten danach einem gemischten Chor beim Singen von Weihnachtsliedern lauschen. Es war (jedenfalls für unsere Verhältnisse) arschkalt. Ich habe mir prompt eine Erkältung zugezogen.

Wir haben keine großartigen Vergleiche mit anderen Weihnachtsmärkten. Die wenigen, die wir bisher gesehen haben, waren nicht so schön wie der in Bedburg. Es gab das unvermeidliche Karussell, Buden mit frisch gebackenen Reibekuchen und/oder Glühwein. Die Angebote der Künstler von allerlei hübschem Weihnachtskram stachen von denen, die wir bisher sahen, positiv ab.

Fast nie ohne Kamera

Ich hatte meine Kamera dabei. Ich wollte ein paar Fotos von den Kindern (meinem Großneffen und meiner Großnichte) machen. Das hat gut funktioniert. Ansonsten gabs prompt wieder Ärger. Diese Erfahrungen sind sicher ein Grund dafür, dass ich Natur und Landschaft jedem Foto von Personen vorziehe. Wer in diesem Land, das sich brüstet, im internationalen Vergleich einen der höchsten Datenschutzstandards zu haben, einfach so fotografiert und dabei Menschen ablichtet, kann Ärger bekommen. Kein Wunder, dass wir mit der Digitalisierung nicht in die Puschen kommen.

Koch kennt die deutschen Vorbehalte – Stichwort Datenschutz und Abhängigkeit von Technik – nur zu gut von Delegationen, die er in Tallinn regelmäßig über die Möglichkeiten im Land informiert. „Skepsis ist okay, wichtig ist der Schluss, den man daraus zieht: Nichts tun – oder angemessen reagieren und Lösungen finden.“

Tagesspiegel

Deutscher Datenschutz – informelle Selbstbestimmung

Klar, ich höre sie schon mit den „Hufen scharren“, die Verfechter eines strengen Datenschutzes. Aber ▹ wieweit hat uns dieser „Vorzug“ im internationalen Vergleich der Digitalisierungsquoten gebracht? Wieso sind die baltischen Länder so viel besser bei dem Thema? Wir bekommen seit Jahren die elektronische Gesundheitskarte nicht auf die Reihe, weil angeblich in der konzeptionellen Phase der Datenschutz nicht berücksichtigt wurde. Sagt das allein nicht schon viel aus über die Auswirkung selbstgesetzter Standards?

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte liegt bereits ein paar Jahre zurück, doch abgeschlossen ist das Projekt noch immer nicht – denn die elektronischen Funktionen rufen große datenschutzrechtliche Bedenken hervor.

Datenschutzexperte

Ökonomischer Schaden durch Millionen Klicks?

Bevor ich meinen wieder mal abschweifenden Exkurs beende, muss ich noch die Frage stellen, worin bitteschön der Sinn besteht, wenn jeder User am Smartphone, Tablet oder PC beim Aufruf einer Website diese dämlichen Cookies annehmen oder ablehnen muss?

Ist dieser User besonders eifrig beim Datenschutz, löscht er beim Verlassen des Browsers nicht nur den Cache, sondern auch gleich jene Cookies mit, damit er beim erneuten Aufruf einen Tag später wiederum die Annahme der Cookies bestätigen oder ablehnen muss. Dringend notwendig, dieser ganze Quatsch.

Wie viel Zeit wir wohl damit verplempern, solche Klicks durchzuführen? Ob es einen wirtschaftlichen Schaden durch dieses exzessive, unsinnige Klicken gibt? Auch die Unart der widerlichen Abmahnungen irgendwelcher unterbeschäftigten Anwälte für die laut Datenschutz nicht zulässige Verwendung von Google Fonts, sind nur Wasser auf meine Mühlen. Diejenigen, die sich das ausgedacht haben, sind zweifellos ganz groß im Datenschutz.

Wer hat alles was dagegen, ohne Zustimmung fotografiert zu werden und das Foto auf irgendeiner Plattform zu finden?

Ich habe während des Weihnachtsmarktbesuches ein paar Bilder in die Auslagen der Buden mit Weihnachtskram gemacht. Das hätte ich besser mal gelassen. In einem Fall ranzte mich der Besatzer der Bude an: „Können Sie nicht fragen?“. Ich entschuldigte mich und löschte das Foto noch vor seinen Augen. Vorher hatte ich bereits ein anderes Foto gemacht.

Die Besitzerin dieser Bude fragte (immerhin sehr nett) nach, für wen meine Fotos denn bestimmt seien. Ich erklärte ihr, dass ich nur für privaten Gebrauch fotografiert hätte. Ich habe mir gleich die Abmahnung vor meinem geistigen Auge vorgestellt, wenn ich solch ein Foto vielleicht in meiner dummen Naivität bei Instagram oder Flickr gepostet hätte. Nun, so doll waren sie auch nicht, dass ich das hätte tun wollen.

1971 war ich im Urlaub in Spanien und Marokko. Wir waren gewarnt worden, die verschleierten Frauen, denen wir am Hafen begegneten, zu fotografieren. Es könne, so der Hinweis, großen Ärger geben. Die meisten hielten sich dran. Einer war frech und fotografierte einfach darauf los. Danach musste er sich eine neue Kamera kaufen. Ich will damit sagen, dass ich schon weiß, dass Menschen es nicht unbedingt leiden können, ungefragt fotografiert zu werden. Aber seid bitte einmal ehrlich: Fragt ihr jedes Mal nach, bevor ihr ein Handy-Foto macht und dabei womöglich einen Menschen ablichtet?

„Du darfst mich nicht ohne meine Zustimmung fotografieren.“

Ich habe mal davon erzählt, wie ich mit drei Jungen (vielleicht so um die 10 bis 12 Jahre alt) regelrecht aneinandergeraten bin, weil sie nicht einsehen mochten, dass es nicht das Problem des Fotografen sei, wenn sie auf einer Ruine herumkletterten, die ich als Fotograf aus gehöriger Distanz fotografiert hätte.

Die Burschen sind mich in einer Art und Weise angegangen, die ihren Eltern gewiss Ehre gemacht hätte. Ja, so sind viele Erwachsene ja auch drauf. Sie bestehen auf ihrer informellen Selbstbestimmung. Auch, wenn sie eine Massenveranstaltung besuchen und dort eher zufällig auf einem Foto abgelichtet werden.

Wir Deutschen sind sehr darauf aus, unser Recht zu wahren. Das belegen die Zahlen zivilrechtlicher Auseinandersetzungen an unseren Gerichten. Das ambivalente Verhalten, das manche im Umgang mit dem Internet zeigen, ist ein weiteres Beispiel. Die Klagen gegen Windkraftanlagen und Stromtrassen ebenso. Alle gemeinsam klagen dann darüber, dass in Deutschland nichts weitergeht.

Seid ihr freigiebig mit euren Daten?

Einerseits weiß jeder, dass Daten das Kapital z.B. der Internetriesen sind. Die Auswirkungen wird jeder kennen, der sich halbwegs regelmäßig im Netz herumtreibt. Woher weiß Amazon nur, welche Artikel wir vielleicht noch vor dem Fest gebrauchen könnten? Ihr wisst, was ich meine! Da werden Daten und Inhalte bedenkenlos geteilt – übrigens auch private Fotos von Kindern. Und dann gibt es die anderen. Sie verhalten sich ausgesprochen zurückhaltend bei der „Preisgabe“ ihrer persönlichen Daten. Aber natürlich auch nur, soweit es gerade ihre eigenen Kreise nicht stört.

100 Euro Strafe, weil die Google Fonts doch so leicht zu hosten sind!

14. Februar 2022

Borlabs hat eben erst eine neue Version des teuren, aber hervorragenden WordPress – Plug-ins „Borlab Cookies“ herausgebracht. Neben anderen Verbesserungen sieht die Meldebox jetzt verändert aus. Sie enthält mehr Informationen, genauer gesagt, einen Abschnitt aus der an Bord befindlichen Datenschutzerklärung. Inzwischen, so würde ich einmal behaupten, hat sich die Aufregung um die Einführung der DSGVO etwas gelegt.

Man sieht es unter anderem daran, dass die vom Gesetzgeber ziemlich detailliert vorgeschriebenen Hinweise längst nicht mehr auf allen Seiten angezeigt werden. Die Plugins halten den Betrieb auf. Sie sind (finde ich) störend, und wer verflucht es nicht, dass bei vielen wiederholten, meist aber erstmaligen Seitenaufrufen, diese Einverständniserklärungen aufpoppen?

Wo kein Kläger, da kein Richter

Dass diese Vorschriften auch für Blogs gelten – egal wie groß oder irrelevant sie auch sein mögen, es findet sich immer einer, der einem Kollegen, einem Wettbewerber oder einem anderen Blogger gern mit seinem Denunziantentum auf den Wecker geht und Anzeige wegen irgendwelcher Regelverstöße erteilt. Gerade erst wieder fühlte sich jemand in seinem informellen Selbstbestimmungsrecht eingeschränkt und zeigte irgendjemanden an. Er hat, was jeder boshafte Leser in einer Sekunde via Abfrage im Browser „ermitteln“ kann.

Systemfonts nutzen!

Der in meinen Augen arg boshafte Leser stellte zu seinem Entsetzen fest, dass die Fonts, die auf der fraglichen Website, die er gerade las, benutzt werden, nicht selbst gehostet waren und der Text auch nicht durch die noch viel schnelleren Systemfonts (weil sie gar nicht erst geladen werden müssen) ausgeliefert wurde, sondern die Fonts kamen von den Google-Servern aus den USA. Ein krasser Regelverstoß! Der Mann fühlte sich – was auch sonst, wir sind schließlich in Deutschland – in seiner informellen Selbstbestimmung beeinträchtigt und erstattete Anzeige.

Das angerufene Gericht gab dem Kläger recht und verurteilte den Nutzer der Font-Server von Tante Google zu 100 Euro Strafe. Gut, darüber lässt sich noch kommen. Ich hatte mal bei anderer Gelegenheit eine Rechnung von 3.500 Euro zu begleichen. Das war hart und eine Erfahrung, die richtig wehgetan hat. Nicht nur wegen des Geldes. Wie doof kann man sein, war die Frage, die mich danach lange beschäftigt hat und die mir die Freude am Bloggen eine Weile vergrätzt hat.

Mich ärgert diese Strafe primär deshalb, weil es einmal mehr bestätigt, wie der Datenschutz in Deutschland praktiziert wird. Langsam sollten diejenigen, die diesen so toll finden, sich einfach mal klar darüber werden, wie bekloppt das ist – und zwar nicht nur im Vergleich mit anderen Ländern. Die Pandemie lässt grüßen. Warum haben wir bloß so schlechte Daten? Diese Frage geht immer nur an die Politik, dabei scheinen wir doch so glücklich mit unserem Datenschutz zu sein.

Deutscher Datenschutz

Dass das bedeutet, dass es hier kein Impfregister gibt und keine wirklich aussagefähigen Zahlen an allen möglichen Stellen (Bettenbelegung außerhalb der Intensivstationen) sind nur kleine Beispiele für die Konsequenzen, die solche Verrücktheiten am Ende haben. Den Ärger mit der Corona-App und ihren Alternativen werden wir auch noch nicht ganz vergessen haben – oder? Aber machen wir doch einfach weiter so. Darin sind wir geübt. Es hat sich zwar nicht bewährt, aber wir bleiben dabei. Wir haben das schließlich „immer so gemacht“.

Ich habe über eine lange Zeit, seit der Einführung der DSVGO, alle Fonts gehostet. Nach und nach bin ich dazu übergegangen, die Fonts wieder direkt von Google, Adobe und anderen externen Angeboten zu benutzen. Ich wähnte mich auf der sicheren Seite, weil die Muster-Datenschutzerklärungen schließlich die entsprechenden Möglichkeiten offenließen. Da heißt es dann:

Google Fonts

Wir binden die Schriftarten (»Google Fonts«) des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://www.google.com/policies/privacy/, Opt-Out: https://adssettings.google.com/authenticated.

Datenschutzerklärung | horst schulte

Verwendung von Adobe Typekit

Wir setzen Adobe Typekit zur visuellen Gestaltung unserer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutzten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA aufbauen und die für unsere Website benötigte Schriftart herunterladen. Adobe erhält hierdurch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Weitere Informationen zu Adobe Typekit finden Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abrufen können: www.adobe.com/privacy/typekit.html

Datenschutzerklärung | horst schulte

Was die Datenschutzerklärung nicht kann

Ich war natürlich nie so verrückt zu glauben, dass irgendeiner meiner LeserInnen diese Datenschutzerklärung lesen würde. Ich mache das woanders ebenso wenig! Dass sie (dieser Teil) aber gewissermaßen nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt ist, hat mich dennoch überrascht. Nun, die Organe der Rechtspflege dürften vom Münchener Urteil auch einigermaßen überrascht worden sein? Oder wie sind solche Texte in unseren Datenschutzerklärungen zu verstehen?

Hier nun einmal eine Stelle, die ich als maßgeblichen Teil der Begründung des Landgerichtes München verstanden habe:

Der Einsatz von Schriftartendiensten wie Google Fonts kann nicht auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO gestützt werden, da der Einsatz der Schriftarten auch möglich ist, ohne dass eine Verbindung von Besuchern zu Google Servern hergestellt werden muss. RN 8 Es besteht keine Pflicht des Besuchers, seine IP-Adresse zu „verschlüsseln“ (meint vermutlich verschleiern, etwa durch Nutzung eines VPN). LINK

LG München: 3 O 17493/20 vom 20.01.2022 | 3. Zivilkammer Papierfundstellen: GRUR-RS 2022, 612 BeckRS 2022, 612

Der Einsatz von Google-Fonts ist auch möglich, ohne die Google-Server in der fernen USA zu bemühen. Ach, ist das so? Natürlich kann man jeden Font ganz leicht herunterladen und selbst hosten. Viele machen das und sind nicht so angefressen wie ich gerade. Auch weil sie so klug sind, ohnehin nur Systemschriften zu nutzen. So muss man sich über solche Dinge keine Gedanken machen. Und über die Geschäftsmodelle von Google, Adobe und anderen Schriftanbietern muss ich mir auch keine Gedanken machen, nicht wahr?

Adobe Schriften lassen sich nicht hosten

Das mag alles zutreffen, ich finde diese typische deutsche Handhabung echt verrückt und vollkommen ärgerlich. Ich habe unter anderem die Fotoprogramme von Adobe abonniert und darf deshalb die tollen Adobe – Fonts kostenlos nutzen. Diese kann man nicht selbst hosten. Es gibt nur die Möglichkeit, denen einen oder andren Font für teures Geld zu kaufen und dann zu hosten.

Gegenstand Unterlassungsanspruch und Schadensersatz (hier 100 €) wg. Weitergabe von IP-Adresse an Google durch Nutzung von Google Fonts LINK

LG München: 3 O 17493/20 vom 20.01.2022 | 3. Zivilkammer Papierfundstellen: GRUR-RS 2022, 612 BeckRS 2022, 612

Ich glaub es nicht! Ein Schadenersatz von 100 € an denjenigen, der denunziert und andere damit belästigt. Nicht zuletzt auch unsere komplett überlastete Justiz. Was ist das für ein Land, in dem so etwas zugelassen wird?

Netterweise hat Claudia mich über diese Neuigkeit ins Bild gesetzt. Mir war das bisher entgangen. Vielen Dank an Claudia für den Tipp.

Übrigens habe ich Websites von Anwälten gefunden, die (natürlich) auch Google-Fonts nutzen und diese über die Google-Server abrufen. Sie werden also nicht selbst gehostet. Tstststs.