Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 1 Grundregeln

Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Früh mal hieß es: Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich so zu … weiterlesen