100 Euro Strafe, weil die Google Fonts doch so leicht zu hos­ten sind!

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Borlabs hat eben erst eine neue Version des teu­ren, aber her­vor­ra­gen­den WordPress – Plug-ins „Borlab Cookies” her­aus­ge­bracht. Neben ande­ren Verbesserungen sieht die Meldebox jetzt ver­än­dert aus. Sie ent­hält mehr Informationen, genau­er gesagt, einen Abschnitt aus der an Bord befind­li­chen Datenschutzerklärung. Inzwischen, so wür­de ich ein­mal behaup­ten, hat sich die Aufregung um die Einführung der DSGVO etwas gelegt. 

Man sieht es unter ande­rem dar­an, dass die vom Gesetzgeber ziem­lich detail­liert vor­ge­schrie­be­nen Hinweise längst nicht mehr auf allen Seiten ange­zeigt wer­den. Die Plugins hal­ten den Betrieb auf. Sie sind (fin­de ich) stö­rend, und wer ver­flucht es nicht, dass bei vie­len wie­der­hol­ten, meist aber erst­ma­li­gen Seitenaufrufen, die­se Einverständniserklärungen aufpoppen?

Wo kein Kläger, da kein Richter

Dass die­se Vorschriften auch für Blogs gel­ten – egal wie groß oder irrele­vant sie auch sein mögen, es fin­det sich immer einer, der einem Kollegen, einem Wettbewerber oder einem ande­ren Blogger gern mit sei­nem Denunziantentum auf den Wecker geht und Anzeige wegen irgend­wel­cher Regelverstöße erteilt. Gerade erst wie­der fühl­te sich jemand in sei­nem infor­mel­len Selbstbestimmungsrecht ein­ge­schränkt und zeig­te irgend­je­man­den an. Er hat, was jeder bos­haf­te Leser in einer Sekunde via Abfrage im Browser „ermit­teln” kann. 

Systemfonts nut­zen!

Der in mei­nen Augen arg bos­haf­te Leser stell­te zu sei­nem Entsetzen fest, dass die Fonts, die auf der frag­li­chen Website, die er gera­de las, benutzt wer­den, nicht selbst gehos­tet waren und der Text auch nicht durch die noch viel schnel­le­ren Systemfonts (weil sie gar nicht erst gela­den wer­den müs­sen) aus­ge­lie­fert wur­de, son­dern die Fonts kamen von den Google-Servern aus den USA. Ein kras­ser Regelverstoß! Der Mann fühl­te sich – was auch sonst, wir sind schließ­lich in Deutschland – in sei­ner infor­mel­len Selbstbestimmung beein­träch­tigt und erstat­te­te Anzeige. 

Das ange­ru­fe­ne Gericht gab dem Kläger recht und ver­ur­teil­te den Nutzer der Font-Server von Tante Google zu 100 Euro Strafe. Gut, dar­über lässt sich noch kom­men. Ich hat­te mal bei ande­rer Gelegenheit eine Rechnung von 3.500 Euro zu beglei­chen. Das war hart und eine Erfahrung, die rich­tig weh­ge­tan hat. Nicht nur wegen des Geldes. Wie doof kann man sein, war die Frage, die mich danach lan­ge beschäf­tigt hat und die mir die Freude am Bloggen eine Weile ver­grätzt hat. 

Mich ärgert die­se Strafe pri­mär des­halb, weil es ein­mal mehr bestä­tigt, wie der Datenschutz in Deutschland prak­ti­ziert wird. Langsam soll­ten die­je­ni­gen, die die­sen so toll fin­den, sich ein­fach mal klar dar­über wer­den, wie bekloppt das ist – und zwar nicht nur im Vergleich mit ande­ren Ländern. Die Pandemie lässt grü­ßen. Warum haben wir bloß so schlech­te Daten? Diese Frage geht immer nur an die Politik, dabei schei­nen wir doch so glück­lich mit unse­rem Datenschutz zu sein. 

Deutscher Datenschutz

Dass das bedeu­tet, dass es hier kein Impfregister gibt und kei­ne wirk­lich aus­sa­ge­fä­hi­gen Zahlen an allen mög­li­chen Stellen (Bettenbelegung außer­halb der Intensivstationen) sind nur klei­ne Beispiele für die Konsequenzen, die sol­che Verrücktheiten am Ende haben. Den Ärger mit der Corona-App und ihren Alternativen wer­den wir auch noch nicht ganz ver­ges­sen haben – oder? Aber machen wir doch ein­fach wei­ter so. Darin sind wir geübt. Es hat sich zwar nicht bewährt, aber wir blei­ben dabei. Wir haben das schließ­lich „immer so gemacht”. 

Ich habe über eine lan­ge Zeit, seit der Einführung der DSVGO, alle Fonts gehos­tet. Nach und nach bin ich dazu über­ge­gan­gen, die Fonts wie­der direkt von Google, Adobe und ande­ren exter­nen Angeboten zu benut­zen. Ich wähn­te mich auf der siche­ren Seite, weil die Muster-Datenschutzerklärungen schließ­lich die ent­spre­chen­den Möglichkeiten offen­lie­ßen. Da heißt es dann:

Google Fonts

Wir bin­den die Schriftarten (»Google Fonts«) des Anbieters Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, ein. Datenschutzerklärung: https://​www​.goog​le​.com/​p​o​l​i​c​i​e​s​/​p​r​i​v​a​cy/, Opt-Out: https://​adsset​tings​.goog​le​.com/​a​u​t​h​e​n​t​i​c​a​ted.

Datenschutzerklärung | horst schulte

Verwendung von Adobe Typekit

Wir set­zen Adobe Typekit zur visu­el­len Gestaltung unse­rer Website ein. Typekit ist ein Dienst der Adobe Systems Software Ireland Ltd. der uns den Zugriff auf eine Schriftartenbibliothek gewährt. Zur Einbindung der von uns benutz­ten Schriftarten, muss Ihr Browser eine Verbindung zu einem Server von Adobe in den USA auf­bau­en und die für unse­re Website benö­tig­te Schriftart her­un­ter­la­den. Adobe erhält hier­durch die Information, dass von Ihrer IP-Adresse unse­re Website auf­ge­ru­fen wur­de. Weitere Informationen zu Adobe Typekit fin­den Sie in den Datenschutzhinweisen von Adobe, die Sie hier abru­fen kön­nen: www​.ado​be​.com/​p​r​i​v​a​c​y​/​t​y​p​e​k​i​t​.​h​tml

Datenschutzerklärung | horst schulte

Was die Datenschutzerklärung nicht kann

Ich war natür­lich nie so ver­rückt zu glau­ben, dass irgend­ei­ner mei­ner LeserInnen die­se Datenschutzerklärung lesen wür­de. Ich mache das woan­ders eben­so wenig! Dass sie (die­ser Teil) aber gewis­ser­ma­ßen nicht das Papier wert, auf das sie gedruckt ist, hat mich den­noch über­rascht. Nun, die Organe der Rechtspflege dürf­ten vom Münchener Urteil auch eini­ger­ma­ßen über­rascht wor­den sein? Oder wie sind sol­che Texte in unse­ren Datenschutzerklärungen zu verstehen?

Hier nun ein­mal eine Stelle, die ich als maß­geb­li­chen Teil der Begründung des Landgerichtes München ver­stan­den habe:

Der Einsatz von Schriftartendiensten wie Google Fonts kann nicht auf Art. 6 Abs. 1 S.1 lit. f DSGVO gestützt wer­den, da der Einsatz der Schriftarten auch mög­lich ist, ohne dass eine Verbindung von Besuchern zu Google Servern her­ge­stellt wer­den muss. RN 8 Es besteht kei­ne Pflicht des Besuchers, sei­ne IP-Adresse zu „ver­schlüs­seln“ (meint ver­mut­lich ver­schlei­ern, etwa durch Nutzung eines VPN). LINK

LG München: 3 O 17493/​20 vom 20.01.2022 | 3. Zivilkammer Papierfundstellen: GRUR-RS 2022, 612 BeckRS 2022, 612

Der Einsatz von Google-Fonts ist auch mög­lich, ohne die Google-Server in der fer­nen USA zu bemü­hen. Ach, ist das so? Natürlich kann man jeden Font ganz leicht her­un­ter­la­den und selbst hos­ten. Viele machen das und sind nicht so ange­fres­sen wie ich gera­de. Auch weil sie so klug sind, ohne­hin nur Systemschriften zu nut­zen. So muss man sich über sol­che Dinge kei­ne Gedanken machen. Und über die Geschäftsmodelle von Google, Adobe und ande­ren Schriftanbietern muss ich mir auch kei­ne Gedanken machen, nicht wahr? 

Adobe Schriften las­sen sich nicht hosten

Das mag alles zutref­fen, ich fin­de die­se typi­sche deut­sche Handhabung echt ver­rückt und voll­kom­men ärger­lich. Ich habe unter ande­rem die Fotoprogramme von Adobe abon­niert und darf des­halb die tol­len Adobe – Fonts kos­ten­los nut­zen. Diese kann man nicht selbst hos­ten. Es gibt nur die Möglichkeit, denen einen oder and­ren Font für teu­res Geld zu kau­fen und dann zu hosten.

Gegenstand Unterlassungsanspruch und Schadensersatz (hier 100 €) wg. Weitergabe von IP-Adresse an Google durch Nutzung von Google Fonts LINK

LG München: 3 O 17493/​20 vom 20.01.2022 | 3. Zivilkammer Papierfundstellen: GRUR-RS 2022, 612 BeckRS 2022, 612

Ich glaub es nicht! Ein Schadenersatz von 100 € an den­je­ni­gen, der denun­ziert und ande­re damit beläs­tigt. Nicht zuletzt auch unse­re kom­plett über­las­te­te Justiz. Was ist das für ein Land, in dem so etwas zuge­las­sen wird?

Netterweise hat Claudia mich über die­se Neuigkeit ins Bild gesetzt. Mir war das bis­her ent­gan­gen. Vielen Dank an Claudia für den Tipp.

Übrigens habe ich Websites von Anwälten gefun­den, die (natür­lich) auch Google-Fonts nut­zen und die­se über die Google-Server abru­fen. Sie wer­den also nicht selbst gehos­tet. Tstststs.

12 Kommentare

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  1. Ich ver­ste­he auch nicht, war­um man noch immer Themen anbie­tet, die Google-Schriften nut­zen oder sie nicht lokal ein­bin­den. Schon seit fast 2 Jahren bie­tet WordPress die Möglichkeit Google-Fonts lokal ein­zu­bin­den. Siehe hier.

    • Ich hat­te bei einem frü­he­ren Theme Google-Fonts lokal auf mei­nem Webspace ein­ge­bun­den. Ungefähr zu dem Zeitpunkt, als die DSGVO scharf­ge­schal­tet wur­de. Das hat damals her­vor­ra­gend funktioniert.

      Im Moment las­se ich aller­dings wie­der die jeweils gege­be­nen Systemfonts verwenden.

  2. Wir haben heu­te tat­säch­lich des­we­gen kein Impfregister, weil wir auch frü­her nie eines hat­ten. Und zwar schon sehr lan­ge, bevor es Datenschutzdiskussionen gab.

    Heute sind aller­dings völ­lig zu Recht Datenschutzfragen zu stel­len, wenn ein sol­ches Register ein­ge­führt wer­den soll­te. Wobei ich durch­aus dafür wäre, ein sol­ches Register einzuführen.

    Auch ist die Corona-Warnapp nicht wegen des angeb­lich über­mä­ßig über­trie­be­nen Datenschutzes geschei­tert – eben des­we­gen, weil sie über­haupt nicht geschei­tert ist.

    Das alles ent­springt lei­der einer ziem­lich üblen, seit Jahren schwe­len­den Kampagne inter­es­sier­ter Kreise aus dem rech­ten Spektrum, denen Datenschutz ein Störfaktor für ihre poli­ti­schen Geschäftsmodelle ist.

  3. Ein wei­te­rer Vorteil des Selbsthostings der Fonts ist, dass sich die Ladezeiten der Seite dadurch erheb­lich ver­kür­zen. Alleine schon des­halb lohnt es sich auf den Abruf der Schriften bei Google zu verzichten.

  4. Ich habe kei­ne Messungen durch­ge­führt, aber ich habe nach der Umstellung eine deut­li­che Verkürzung der Ladezeit fest­ge­stellt. Für die Umstellung habe ich übri­gens das Plugin Borlabs Font Blocker installiert.

    Bist du sicher, dass du bei dei­nem Test die Aufrufe der Google-Fonts kom­plett ent­fernt hast? Es gibt meh­re­re Möglichkeiten der Einbindung und falls du eine davon über­se­hen hast, kann es sein, dass die Fonts doch über Google gela­den wer­den. Um sicher zu sein, müss­test du den erzeug­ten HTML-Code nach dem Aufruf durchsuchen.

Ive Mendes – If You Leave Me Now
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