
Die Geschichte um Elif Eralp und ihre frühere Mitgliedschaft in der Roten Hilfe hat etwas von diesen politischen Affären, bei denen innerhalb weniger Stunden die üblichen Fronten stehen. Auf der einen, der konservativen Seite wird aus einer Mitgliedschaft beinahe schon der Beweis einer extremistischen Gesinnung konstruiert. Auf der anderen wird die Organisation, um die es geht, plötzlich zu einer Art sozialem Rechtshilfeverein erklärt. Beides ist vermutlich zu einfach. Aber die Methoden, Sichtweisen und Narrative anzubieten, sind leider eingeübt.
Ausgangspunkt ist ein Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über Eralps jahrelange Mitgliedschaft in der Roten Hilfe. Die Berliner Linke hat die Mitgliedschaft bestätigt. Eralp sei während ihres Jurastudiums eingetreten, über Jahre passives Mitglied gewesen und bereits 2025 wegen „teilweise anderer politischer Ansichten“ ausgetreten – also noch vor ihrer Nominierung zur Spitzenkandidatin. Außerdem hatte sie die Mitgliedschaft öffentlich angegeben. Das sind keine unwichtigen Details. (Tagesschau)
Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung über Elif Eralp und die Rote Hilfe
Eine bemerkenswert einfache Erklärung
Ronen Steinke hat die Debatte über Eralp in einer Weise kommentiert, die mich überrascht. Der Jurist und Journalist beschäftigt sich seit Jahren mit Rechtspolitik, Extremismus und Antisemitismus. Er ist selbst Jude und Mitglied der Jüdischen Gemeinde Berlin. Gerade deshalb lese ich seine Beiträge seit Langem mit Interesse. Seine Herkunft macht seine Einschätzung weder richtiger noch falscher. Aber angesichts seiner intensiven Beschäftigung mit Extremismus hätte ich an dieser Stelle mehr Differenzierung erwartet. (vatmh.org)
Steinke sagt im Interview im ZDF-Morgenmagazin (Moma):
„Also das ist jetzt echt die Kategorie Hexenjagd. Die Rote Hilfe ist eine NGO, die unterstützt. Sie sponsert Strafverteidigung für Leute, die sich das nicht selber leisten können. Jeder hat das Recht auf eine Strafverteidigung. Jeder. Und das ist auch nicht eine Bekämpfung des Systems, sondern das ist das System. Ein Rechtsstaat ist ja nur dann fair, wenn es auch eine Strafverteidigung gibt im Strafprozess. Also da machen wir Elif Eralp gar keine Sorge in dem Punkt, sondern eher die Leute, die zunehmend unsachlich das skandalisieren, auf sie einprügeln.“
Der rechtsstaatliche Gedanke darin ist selbstverständlich richtig. Jeder Beschuldigte hat Anspruch auf Verteidigung. Das gilt für Linksextremisten genauso wie für Rechtsextremisten und für jeden anderen Angeklagten. Ein Rechtsstaat beweist sich gerade dadurch, dass er diese Rechte nicht nach politischer Sympathie verteilt.
Nur: Darum geht es bei der Kritik an der Roten Hilfe eben nicht allein.
Die andere Hälfte der Geschichte
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (wir erinnern uns: gesichert rechtsextrem führt gefühlt ein jeder im Wort) bezeichnet die Rote Hilfe als „größte und eine der wichtigsten Gruppierungen im deutschen Linksextremismus“. Nach dessen Bewertung unterstützt sie linksextremistische Straftäter juristisch, finanziell, politisch und sozial, stärkt den Zusammenhalt der Szene und bietet einen „Legitimationsrahmen für die Begehung von Straf- und Gewalttaten“. Der Verfassungsschutz geht noch weiter und sieht bei der Auswahl und Begründung der Unterstützungsfälle Hinweise darauf, dass die Organisation politische Gewalt nicht nur billigt, sondern unterstützt. Das ist die Einschätzung einer staatlichen Behörde und keine gerichtliche Feststellung über jedes einzelne Mitglied. Aber man kann sie in dieser Diskussion auch nicht einfach verschwinden lassen. (Verfassungsschutz). Hier, würde ich sagen, dass jetzt nicht plötzlich ein neuer Maßstab eingeführt werden kann. Aber so halten das die Linken nun einmal allzu häufig.
Deshalb irritiert mich Steinkes Darstellung. Aus der Roten Hilfe wird bei ihm im Wesentlichen eine NGO, die armen Leuten den Anwalt bezahlt. Damit beschreibt er einen Teil ihrer Tätigkeit, aber eben nur einen Teil. Wer eine Organisation beurteilen will, muss auch deren politisches Selbstverständnis, Auswahlkriterien und Rolle innerhalb einer extremistischen Szene berücksichtigen. Dass eine solche Haltung im linken Milieu gut ankommt, ist wenig überraschend.
Dass ausgerechnet ein Jurist diese Unterscheidung nicht vornimmt, finde ich erstaunlich. Denn niemand bestreitet das Recht eines Linksextremisten auf einen Verteidiger. Die interessante Frage lautet vielmehr, ob eine Organisation, die bestimmte Täter aufgrund ihrer politischen Motivation unterstützt und nach Einschätzung des Verfassungsschutzes zur Stabilisierung einer extremistischen Szene beiträgt, deshalb einfach mit gewöhnlicher Rechtshilfe gleichgesetzt werden kann.
Ich finde: Das greift zu kurz.
Und was sagt das über Elif Eralp?
Genauso falsch wäre allerdings die umgekehrte Verkürzung. Eralps Mitgliedschaft macht sie nicht automatisch zur Linksextremistin. Sie hat ihre Mitgliedschaft nicht versteckt, war nach Angaben ihrer Partei lediglich passives Mitglied und ist 2025 wegen politischer Differenzen ausgetreten. Selbst der Berliner Verfassungsschutz weist darauf hin, dass nicht jedes Mitglied der Roten Hilfe dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden kann. (Tagesschau)
Deshalb kann ich Steinkes Ärger über eine politische Hexenjagd durchaus nachvollziehen. Wenn nun aus einer alten Vereinsmitgliedschaft eine Art Kontaktschuld konstruiert wird und Eralp persönlich Positionen zugeschrieben werden, für die es keine Belege gibt, wird aus berechtigter Kritik schnell Kampagne.
Aber genau hier müsste Differenzierung doch in beide Richtungen funktionieren. Man kann Eralp gegen ungerechtfertigte Verdächtigungen verteidigen, ohne dafür die Rote Hilfe weichzuzeichnen. Und man kann die Rote Hilfe und ihre Rolle im Linksextremismus kritisch betrachten, ohne Eralp deshalb selbst zur Extremistin zu erklären.
Hallo Horst,
ich bin Mitglied der Roten Hilfe (seit 2009).
Gestern erst hatten wir Ortsmitgliederversammlung.
War halt vereinsmeierei.
Tätigkeitsbericht. Bundesweit und lokal. Rechenschaftsbericht über verwendete gelder. Entlastung der Aktivengruppe der Ortsgruppe und des Kassierers. Neuwahl von Ämtern.
Ich kann nichts falsches daran erkennen, Leute zu unterstützen, sich im Strafverfahren zu verteidigen.
Das heißt nicht, daß ich persönlich die jeweilige Aktionsform gutfinde oder einen Tatvorwurf rechtfertige.
Christian
@Christian: Ich glaube, gegen den Kern deines Arguments würde ich gar nicht widersprechen. Dass auch jemand, dessen politische Ziele oder Aktionsformen ich ablehne, Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren und eine vernünftige Verteidigung hat, ist für mich selbstverständlich. Und aus deiner Mitgliedschaft folgt natürlich ebenso wenig, dass du jede Tat oder jede Aktionsform gutheißt, bei der die Rote Hilfe Unterstützung leistet.
Mein Punkt liegt deshalb an einer anderen Stelle. Die Frage ist nicht, ob Rechtshilfe legitim ist, sondern ob die Rote Hilfe ausschließlich als eine Art politischer Rechtshilfeverein betrachtet werden kann. Genau das bezweifelt der Verfassungsschutz und begründet seine Einschätzung unter anderem mit dem politischen Selbstverständnis der Organisation und der Art, wie bestimmte Straftaten und Täter eingeordnet und unterstützt werden.
Deine Schilderung einer ziemlich normalen Ortsmitgliederversammlung widerspricht dieser Kritik zunächst einmal nicht. Beides kann gleichzeitig wahr sein: Vor Ort kann ein Verein ganz unspektakulär Kassenberichte beschließen, Ämter wählen und Menschen bei Prozesskosten helfen – und trotzdem kann man sein politisches Selbstverständnis oder Aussagen und Strukturen auf Bundesebene kritisch betrachten.
Mir geht es deshalb auch nicht darum, dir oder anderen Mitgliedern eine Billigung von Gewalt zu unterstellen. Das wäre eine unzulässige Verkürzung. Umgekehrt fände ich es aber ebenso verkürzt, aus der zweifellos legitimen Unterstützung bei Strafverfahren abzuleiten, damit seien die Vorwürfe gegen die Organisation insgesamt erledigt.
Vielleicht liegt genau da unser Unterschied: Du beschreibst, was du in der Roten Hilfe konkret erlebst. Ich frage zusätzlich danach, wie sich die Organisation politisch versteht und was sie öffentlich vertritt. Das eine sollte das andere weder entwerten noch ersetzen.