Fakten selektiv: Wie die Springer-Presse Medienkritik instrumentalisiert
Die Diskussion über den Begriff Remigration wurde durch eine einzelne Veranstaltung entfacht. Es geht seither darum, die Deutungshoheit des Begriffs und seiner Herkunft zu gewinnen. Wir finden in der Berichterstattung, die sehr viel weniger Anklang findet als die damalige Correctiv-Reportage, keine Beschäftigung mit dem Ansinnen der Rechten im Allgemeinen, sondern eher die Auseinandersetzung mit Spitzfindigkeiten.
Inhalt
Wie schlimm ist es, was die AfD vorhat?
Welches Menschenbild hinter der Idee Sellners (Rechtsextremist und Chef der identitären Bewegung), der Teilnehmer und Redner bei der infragestehenden Veranstaltung war, steckt und inwieweit sich die AfD als Partei seine Sichtweisen zueigen macht, ist schwer zu fassen. Ich erinnere mich an Weidels bewusste Provokation bei irgendeiner AfD-Veranstaltung: „Und wenn es Remigration heißen soll, dann heißt es eben Remigration.“ Diese Leute reden vom gleichen Begriff und meinen auch genau das, was Sellners inhaltlichen Vorstellungen entspricht. Es handelt sich um ein strategisches Gesamtkonzept der Neuen Rechten, das auf eine „ethnisch homogene“ Gesellschaft abzielt.
Ziele des Remigrationskonzeptes von Sellner:
Asylbewerber: Unabhängig von ihrem Schutzstatus.
Ausländer mit Bleiberecht: Auch Personen mit regulärem Aufenthaltstitel sollen zur Ausreise bewegt werden.
„Nicht assimilierte“ Staatsbürger: Dies ist der radikalste Teil der Strategie. Er schlägt vor, Menschen mit deutschem Pass die Staatsbürgerschaft zu entziehen oder sie durch so hohen sozialen und wirtschaftlichen Druck zur Ausreise zu drängen, wenn sie kulturell oder politisch nicht in sein Weltbild passen.
Wollen wir tatsächlich glauben, dass Sellner den dritten Punkt buchstäblich in seinem Potsdamer Vortrag ausgespart hat? Etwa, weil er so verdammt radikal und völkisch motiviert daherkommt? Nun, das Gericht überlässt uns die Bewertung und Schlussfolgerung. Wer dieser Partei die Stimme gibt, wird seine Gründe haben. Etwa, weil sie denken, dass die anderen nichts zustande bringen. Implizit scheißen wir auf die Demokratie wird wohl dann die Leitschnur sein. Und dann passt es ja auch wieder.
Überrascht war eine AfD-Bundestagsabgeordnete von der Correctiv-Berichterstattung über das „Geheimtreffen AfD-naher Kreise“ zum Thema Remigration. Es habe dort nichts gegeben, was einer Erwähnung wert gewesen sei.
Vor Gericht und auf hoher See
Sie bzw. ihr Anwalt hat die Chance ergriffen, trotz eines Urteils des LG Hamburg in gleicher Sache vom letzten Jahr unter Nutzung eines sogenannten „fliegenden Gerichtsstandes“ es nochmals vor Gericht zu versuchen.
Anders als das LG Hamburg, gab das LG Berlin der Klägerin recht. Die Begründung klingt in den Ohren des Publikums sehr unterschiedlich. Rechte Medien wie „Welt“ „Cicero“ oder „Focus“ bejubeln das Urteil, freilich ohne zu erwähnen, dass es das Hamburger Urteil gegeben hat und das Correctiv darüber hinaus in Revision gehen wird.
Zur Generalabrechnung holt der Herausgeber von Politico, Welt und Welt am Sonntag, Ulf Poschardt in einem Kommentar zum Urteil aus. Keiner, der ihn halbwegs einschätzen kann, hätte etwas anderes erwartet.
Hier ist meine Meinung zum Poschardt-Text – differenziert zwischen belegbaren Fakten, libertärer Ideologiearbeit und der von mir vermuteten Döpfner-Doktrin dahinter.
Poschardt analysiert: Fakten, Framing und Springer-Ideologie
Was faktisch stimmt
Poschardt hat in einigen Punkten tatsächlich recht – das muss man nüchtern einräumen, auch wenn es schmerzt.
Das Landgericht Berlin II hat im März 2026 wirklich geurteilt, dass zentrale Aussagen der Correctiv-Recherche – konkret die Behauptung eines „Masterplans zur Ausweisung von deutschen Staatsbürgern“ – „nicht nur im Wesentlichen unwahr, sondern unklar, ungenau und unvollständig“ seien. Das ist ein rechtsverbindlicher Befund, den man nicht wegdiskutieren kann. Correctiv hat Berufung eingelegt und hält den Kern der Recherche für bestätigt – das Verfahren ist also nicht abgeschlossen.
Richtig ist auch, dass sich die Spenden für Correctiv 2024 tatsächlich von knapp 1,9 Millionen auf über 6,1 Millionen Euro verdreifacht haben. Und es stimmt, dass die Recherche mit dem Kasseler Demokratie-Impuls und dem Titel „Journalisten des Jahres 2024“ ausgezeichnet wurde – also bevor die Urteile fielen, die Teile der Darstellung als falsch qualifizierten.
Die Beobachtung, dass öffentlich-rechtliche Medien die Correctiv-Story unkritisch und mit erheblicher Amplifikation weiterverbreitet haben, ist ebenfalls schwer zu bestreiten. Eine publizistische Eigenkritik dieser breiten Dynamik hat in den betroffenen Redaktionen kaum stattgefunden. Man kann auch sagen, dass dieses 2. Urteil, also das des LG Berlin in den Medien wenig Resonanz gefunden hat. Vielleicht liegt es an den vielen Klagen, die zu einer schrägen Bewertung der Öffentlichkeit fast zwangsläufig führen musste.
Was verzerrt oder selektiv ist
Hier beginnt das handwerkliche Problem des Textes – und es ist beträchtlich.
Die Rechtslage ist komplexer als dargestellt. Auch Poschardt, wie übrigens Fleischhauer in seinem Video, erwähnt mit keinem Wort, dass das Landgericht Hamburg Ende 2025 die Klagen von zwei Treffen-Teilnehmern vollständig abgewiesen hat. Das Berliner Urteil betrifft nur einzelne Formulierungen, nicht die gesamte Recherche. Ein seriöser Journalismus-Kommentator, der Selektivität beim Gegner geißelt, darf diese Selektivität nicht selbst praktizieren.
Die Kausalitätskette ist konstruiert. Die These, Correctiv habe „das Aus der Ampel mitverantwortet“, ist eine steile Behauptung ohne Beleg. Die Ampel scheiterte an FDP-internen Entscheidungen und Haushaltsfragen – nicht an einer Demonstrationswelle, die auf einen Journalismusbericht folgte. Poschardt verknüpft hier zeitliche Nähe mit Kausalität, was ein klassischer logischer Fehler ist.
Die Framing-Strategie: „Märchenerzähler“ und „politjournalistische Fiktion“. Begriffe wie diese suggerieren bewusste Täuschung – was juristisch nicht belegt ist. Das Gericht hat fehlerhafte Formulierungen beanstandet, kein Gericht hat vorsätzliche Falschberichterstattung festgestellt. Der sprachliche Überschuss dient der Delegitimierung, nicht der Analyse.
Der Habermas-Missbrauch ist besonders auffällig. Poschardt zitiert den kurz zuvor verstorbenen linken Denker als Kronzeugen gegen den Linksjournalismus – ein rhetorischer Taschenspielertrick. Habermas hat sich zeitlebens für diskursive Offenheit ausgesprochen, nicht für eine konservativ-libertäre Medienkritik.
Es ist ein Paradoxon: Habermas würde vermutlich die Ausgrenzung bestimmter Meinungen kritisieren, gleichzeitig aber die Art und Weise, wie seine Kritik nun instrumentalisiert wird, um eben jene deliberative Qualität der Medien anzugreifen, die er zeit seines Lebens verteidigt hat. Er ist kein Zeuge für die eine oder andere Seite, sondern ein Mahner für eine Qualität des Streits, die derzeit auf beiden Seiten oft vermisst wird.
Poschardt und die Döpfner-Doktrin
Das ist der entscheidende Kontext, den der Text natürlich verschweigt: Poschardt schreibt nicht aus einer unabhängigen journalistischen Warte, sondern als Herausgeber im Verlagshaus seines Chefs Mathias Döpfner – und die ideologische Linie zwischen beiden ist keine zufällige Übereinstimmung.
Döpfner hat den libertären Kurs bei Springer systematisch durchgesetzt. Im April 2026 wurden die Springer-Verlagsgrundsätze umgeschrieben: Aus „freier und sozialer Marktwirtschaft“ wurde schlicht „freie Marktwirtschaft“ – das Soziale fiel raus. Die TAZ kommentierte trocken: „Damit ist der libertäre Kurs bei Springer endgültig angekommen“. Medienwissenschaftler Volker Lilienthal attestiert Poschardt und Döpfner ausdrücklich „eine Neigung zu libertären Positionen“.
Diese Ideologie hat konkrete Auswirkungen auf den Text:
- Atomausstieg, Migration, Corona werden als Medienversagen geframt – allesamt Politikfelder, bei denen eine libertäre, staatsfeindliche Grundhaltung den Markt gegenüber staatlichem Handeln bevorzugt. Poschardt benennt keine Fakten, er setzt Deutungsrahmen.
- Der „NGO-Komplex“ ist ein Kampfbegriff aus dem rechtspopulistischen Diskurs, den Springer-Medien seit Jahren verwenden, um zivilgesellschaftliche Strukturen zu delegitimieren und zu diffamieren.
- Die Gleichsetzung von links-aktivistischem Journalismus mit autoritärem Denken am Ende des Textes ist ein rhetorisches Manöver: Wer Rechte kritisiert, sei selbst illiberal. Das ist das klassische „Whataboutism“ — Muster der libertären Rechten –, auch aus dem Trump-Umfeld bekannt, dem Döpfner und Poschardt demonstrativ nahestehen.
Das eigentliche Problem des Textes
Poschardt macht etwas, das er anderen vorwirft: Er selektiert Fakten, konstruiert Kausalitäten und verzichtet auf Selbstreflexion.
Die Welt und Springer-Medien haben die AfD über Jahre mit einer Habermas-freien „Brandmauer ist antidemokratisch“-Rhetorik hoffähig gemacht. Die aggressive Verteidigung Trumps durch Döpfner und Poschardt, die Umbenennung der Verlagsgrundsätze zugunsten reiner Marktideologie – all das bleibt in diesem Text naturgemäß unerwähnt. Wer „Selbstkritik“ fordert, müsste mit sich selbst anfangen.
Der Text ist handwerklich gut. Er enthält echte Beobachtungen. Aber er ist kein journalistischer Kommentar – er ist ein ideologisches Positionspapier im libertären Springer-Geist, das berechtigte Medienkritik als Vehikel nutzt, um das eigene politische Weltbild zu transportieren. Das macht ihn nicht weniger gefährlich, sondern im Gegenteil: wirksamer.
Man könnte geneigt sein, seine aktuelle Rolle milder zu beurteilen – als hätte das Amt des Herausgebers etwas Läuterndes, etwas Distanzierendes. Doch dieser Gedanke trägt nicht weit. Was heute sichtbarer hervortritt, war schon zuvor angelegt.
Denn auch in seiner Zeit als Chefredakteur zeigte sich ein Stil, der weniger von analytischer Schärfe als von zugespitzter Haltung lebte. Kritik wurde nicht nur geübt, sondern inszeniert – mit jener Mischung aus Selbstgewissheit und Provokation, die eher auf Wirkung als auf Erkenntnis zielte.
Insofern ist das, was wir heute lesen, keine Zäsur, sondern eine Fortsetzung mit anderen Mitteln. Die Rolle hat sich verändert. Das Denken dahinter kaum.