Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)§ 1 Grundregeln

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Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Früh mal hieß es: Jeder Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr hat sich so zu … weiterlesen

Die WELT und das Echo von Massen frustrierter Rechter

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Die WELT und ihr Kampf gegen Linke treibt Blüten, die stinken. Aber die schreiben schließlich auch für eine Klientel, die solche Gärtnerarbeiten schätzt. weiterlesen