Man könnte meinen, Friedrich Merz sei eines Morgens aufgewacht und habe beschlossen, Deutschland müsse dringend vor der Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen gerettet werden. So spontan war es nicht.
Die schwarz-rote Bundesregierung will verhindern, dass Bundesländer private Wohnungsbestände per Landesgesetz vergesellschaften können. Der Anlass dafür liegt vor allem in Berlin. Dort arbeitet die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ daran, aus dem erfolgreichen Volksentscheid von 2021 ein tatsächlich anwendbares Gesetz zu machen. Plötzlich könnte ein Artikel des Grundgesetzes praktisch werden, der seit 1949 weitgehend im Dornröschenschlaf liegt.

Ein Grundgesetzartikel erwacht
Artikel 15 GG erlaubt ausdrücklich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel zum Zwecke der Vergesellschaftung in Gemeineigentum zu überführen – gegen Entschädigung. Angewandt wurde diese Vorschrift in der Bundesrepublik bislang nie.
Solange das so blieb, störte sie offenbar auch kaum jemanden.
Nun aber könnte Berlin Ernst machen. Dass die Regierung sich kein Stück dafür zu interessieren scheint, weshalb dieses Thema nun auf der Agenda steht, ist schlimm. Dafür interessiert sie sich aber umgekehrt sehr wohl dafür, dass aus einer theoretischen Verfassungsbestimmung ein handfestes wirtschaftliches Risiko für große Wohnungskonzerne und deren Kapitalgeber werden könnte. Dass diese Haltung für eine konservativ geführte Regierung keine Überraschung darstellt, muss ich nicht extra erwähnen. Vor allem die zeitlichen Zusammenhänge von Warnungen aus dem Kreis von Banken und Kapitalisten fallen ins Auge. Und was ist mit der SPD?
Bayern preschte unter Markus Söder vor und forderte den Bund auf, Vergesellschaftungen bundesrechtlich enge Grenzen zu setzen. Kurz darauf meldete sich auch die Finanzwirtschaft zu Wort. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband formulierte im Lobbyregister sein Ziel bemerkenswert deutlich: Eine Bundesregelung solle landesgesetzliche Vergesellschaftungen von Wohnimmobilien praktisch gegenstandslos machen.
Man muss daraus keine Verschwörung basteln. Interessenvertretung funktioniert meistens viel unspektakulärer.
Investitionsschutz oder Bestandsschutz?
Die offizielle Begründung lautet „Investitionssicherheit“. Wer befürchten müsse, dass große Wohnungsbestände vergesellschaftet werden könnten, investiere weniger. Das klingt plausibel.
Nur: Das geplante Verbot baut wie andere Maßnahmen, die bisher erfolglos stattfanden, keine einzige Wohnung.
Es beseitigt zunächst ein Risiko für Eigentümer, Investoren und Kreditgeber. Ob dadurch anschließend tatsächlich mehr Wohnungen entstehen, steht auf einem anderen Blatt.
Politisch besonders bemerkenswert finde ich deshalb nicht einmal die Haltung von CDU und CSU. Dass Friedrich Merz und Markus Söder das Privateigentum großer Immobilienunternehmen gegen Vergesellschaftungen verteidigen, dürfte niemanden aus den Pantoffeln hauen.
Interessanter ist die SPD. Sie trägt diesen Kurs mit.
Damit könnte ausgerechnet eine schwarz-rote Bundesregierung dafür sorgen, dass eine ausdrücklich im Grundgesetz vorgesehene Möglichkeit praktisch kaum noch genutzt werden kann – und zwar genau in dem Moment, in dem erstmals jemand ernsthaft versucht, sie anzuwenden.
Und die AfD?
Bemerkenswert ist, dass die AfD in dieser Frage gar keinen großen Kulturkampf mit Friedrich Merz austragen muss. Sie lehnt die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne ebenfalls ab. Im Bundestag erklärte ein AfD-Abgeordneter erst im Mai: „Enteignung schafft keine einzige neue Wohnung, sie schafft nur neue Probleme.“
Die AfD geht sogar weiter. Sie verbindet ihre Wohnungspolitik mit einem starken Schutz des Privateigentums, der Abschaffung von Grund- und teilweise Grunderwerbsteuer sowie ihrer Migrationspolitik. Wohnungsnot soll nach ihrer Vorstellung nicht durch Vergesellschaftung, sondern durch mehr Eigentum, weniger Regulierung und vor allem weniger Zuwanderung bekämpft werden.
In der Frage, ob der Staat große private Wohnungsbestände vergesellschaften können sollte, liegen Union und AfD deshalb gar nicht weit auseinander.
Die politische Kuriosität besteht eher darin, wer sich inzwischen dazugesellt hat: die SPD.
Gerade bei der Mietpreisbremse ist die empirische Bilanz interessant. Das DIW kam bei seiner Evaluation zu dem Ergebnis, sie sei „besser als ihr Ruf“, habe aber den Mietanstieg insgesamt nicht spürbar verlangsamt und könne das Wohnungsmarktproblem nicht lösen.
Das bedeutet nicht, dass Mieterschutz nutzlos wäre. Er beantwortet nur eine andere Frage: Wie schützt man Menschen auf einem knappen Markt? Er beantwortet nicht die Frage: Wie beseitigt man die Knappheit?
Und genau hier liegt meines Erachtens der politische Fehler der letzten Jahrzehnte
Deutschland hat ein Instrument zurückgefahren, mit dem es historisch ausgesprochen gute Erfahrungen gemacht hatte: den sozialen Wohnungsbau.
2014 gab es noch rund 1,46 Millionen Sozialmietwohnungen, Ende 2023 nur noch 1,07 Millionen. Immerhin wurde inzwischen gegengesteuert: 2024 wurden 61.562 Wohneinheiten im sozialen Wohnungsbau gefördert, nach 49.591 im Jahr zuvor. Der Bund erhöht dafür seine Mittel erheblich.
Das zweite Problem ist der gesamte Neubau. Er hatte sich zwar vom Tiefpunkt 2009 bis auf 306.400 Wohnungen im Jahr 2020 fast verdoppelt. Danach stagnierte er – und brach mit Zinsanstieg und stark gestiegenen Baukosten erneut ein.
Die Regierung verwendet auf diese so elemente Problematik aus meiner Sicht einfach zu wenig Aufmerksamkeit. So wird nach wie vor nicht hinreichend darauf geachtet, dass gesetzte politische Ziele umgesetzt werden. Dass Kapitalinteressen besser geschützt werden als die der Bürgerinnen und Bürger ist nicht erst seit dieser Regierung eine traurige, wenn auch häufig gemachte Erfahrung dieser Zeit. 2025 wurde so wenig gebaut wie seit 2012 nicht mehr.
Artikel 15 hat 77 Jahre friedlich geschlafen.
Kaum macht er ein Auge auf, steht schon jemand mit dem Gesetzbuch am Bett und möchte das Licht wieder ausschalten.
Kommentare
Hier im Blog werden bei Abgabe von Kommentaren keine IP-Adressen gespeichert! Deine E-Mail-Adresse wird NIE veröffentlicht!