Ich gebe zu: Ich verstehe es manchmal nicht mehr. Oder genauer gesagt: Ich verstehe durchaus, dass die Meinungsfreiheit auch Meinungen schützen muss, die mir gegen den Strich gehen. Sie wäre schließlich ziemlich wertlos, wenn sie nur für höfliche, ausgewogene und allgemein akzeptierte Ansichten gelten würde. Aber wenn ich lese und höre, was bei NIUS inzwischen über Mitglieder der Bundesregierung, über Politiker der Parteien, die nicht der AfD zugeneigt sind, und zuletzt über den Bundespräsidenten gesagt wird, frage ich mich schon, wo eigentlich die Grenze verläuft.
Alexander Kissler schrieb über Frank-Walter Steinmeier nach dessen Rede zum 75. Geburtstag des Bundesverfassungsgerichts: Der Bundespräsident „verflucht Deutsche, die nicht nach seiner linken Pfeife tanzen“. Steinmeier sei ein „Präsidentendarsteller“ und selbst der „wahre Vulgärdemokrat“. Der Text beginnt mit dem Satz, Steinmeier „liebt es, die Deutschen zu beschimpfen“.
Das sind keine Formulierungen, die ich einem Medium unterstellen muss. Sie stehen dort.
Was Steinmeier tatsächlich gesagt hatte
Auslöser war Steinmeiers Wort von den „Vulgärdemokraten“. Das ist ein hartes Wort, und darüber kann man streiten. Nur sollte man dann auch wiedergeben, wen Steinmeier damit bezeichnet hat.
Er sprach von Menschen beziehungsweise politischen Kräften, die sich auf demokratische Mehrheiten und den Volkswillen berufen, daraus aber unbeschränkte Macht ableiten wollen und sich weder von Verfassung noch Verfassungsgerichtsbarkeit Grenzen setzen lassen wollen. Selbst NIUS gibt diesen vollständigen Zusammenhang wieder.
Daraus wird bei Kissler jedoch, Steinmeier teile die Deutschen in gute und schlechte Deutsche ein und beschimpfe diejenigen, die nicht „nach seiner linken Pfeife tanzen“. Das ist mindestens eine bemerkenswerte Umdeutung. Steinmeier hat nicht gesagt: Wer rechts wählt, ist ein Vulgärdemokrat. Er hat ein Demokratieverständnis kritisiert, nach dem eine Mehrheit zur schrankenlosen Herrschaft berechtigt. Und leider muss ich sagen: Es läuft viel zu sehr in diese Richtung. Übrigens vielleicht ein wenig auch deshalb, weil Rechtsextremisten und Linke Steinmeier so überhaupt nicht schätzen. Der aus meiner Sicht ziemlich dämliche Spruch vieler, also „Not My President“, hat auch für ihn Konjunktur. Bei Wulff und Gauck wurde das „Prädikat“ bereits von Rechten und Linken verteilt.
Und wenige Tage später, am Tag der Deutschen Einheit, legte Steinmeier nach. Er sprach von der „unerträglichen politischen Demagogie extremistischer Kräfte“, die andere Menschen verhöhnten und bedrohten. Er kritisierte Rechtsextremisten, „Linksautoritäre“ und russische Einflussakteure, die Zerrbilder über Deutschland verbreiteten. Zugleich verlangte er von der demokratischen Politik ausdrücklich Selbstkritik: Sie müsse sich fragen, was sie versäumt habe, wenn sich Menschen von ihr abwendeten.
Die Hassrede Reichelts über den Bundespräsidenten auf seinem Kanal.
Hier ein paar Auszüge der Entgleistungen Reichelts:
Er ist natürlich nicht mehr Staatsoberhaupt oder wie auf seinem Kennzeichen steht Nummer eins, sondern er ist einfach nur noch der oberste Aktivist der Nation. Das ist die Rolle, die er eingenommen hat. Und es ist eine ganz, ganz schreckliche und eine ganz, ganz ungute Rolle. Frank-Walter Steinmeier zeichnet sich aus durch eine schwurbelhafte Plattüdenhaftigkeit, die in seiner ganzen Amtszeit der Spaziergang hat seine Unschuld. Es gibt keinen Menschen im ganzen Land, der so oft in seinem Leben so fatal bei so großen Entscheidungen mit so großer Macht so oft falsch gelegen hat wie Frank-Walter Steinmeier. Ich sage immer: Wenn du im Lotto gewinnen willst, gib Frank-Walter Steinmeier deinen Schein und lass ihn 43 Zahlen ankreuzen und die anderen sechs werden definitiv gewinnen. Das ist der sicherste Weg zu einem Lottogewinn in Deutschland. Ich möchte aber noch mal auf das inhaltlich eingehen, was Frank-Walter Steinmeier gesagt hat. Paulina hat sie gesagt: Er möchte Deutschland richtig umdefinieren. Die Definition des Landes soll nicht mehr sein, dass Deutschland möglicherweise das Land der Deutschen ist, mit deutschen Tugenden, deutschen Traditionen, deutscher Sprache, sondern die Definition des Landes soll sein: ein Land mit Migrationshintergrund. Das ist totale Vereinzelung. Das heißt übersetzt: Deutschland ist ein Land, in dem immer mehr Menschen immer weniger gemeinsam und miteinander zu tun haben. Das ist das Deutschland, was Frank-Walter Steinmeier will. Ich will dieses Land nicht und auch nicht rechtsextrem oder rechtspopulistisch oder irgendwas mit rechts, das nicht zu wollen. Das ist einfach meine Heimat. Frank-Walter Steinmeier ist ein heimatloser Geselle. Frank-Walter Steinmeier will keine Heimat. Frank-Walter Steinmeier ist ein linksextremer Vereinzelter, ein Marxist. Das, was er in seiner Jugend war, dahin kehrt er jetzt gerade zurück. Das ist das, was Frank-Walter Steinmeier will. Und Frank-Walter Steinmeier will über unser Leben herrschen und bestimmen, vorschreiben, was man sagen darf, sieht sich jetzt auf einmal offenbar als Judikative, als Verfassungsgericht, der jetzt auf einmal …
Seine alles ist Amtsanmaßung, was Frank-Walter Steinmeier hier betrifft. Der Mann gehört wirklich eigentlich früher aus diesem Amt entfernt, weil das, was er tut, lässt sich in keiner Weise mehr in Einklang bringen mit den Verpflichtungen, die ein Bundespräsident hat. Außerdem ist er intellektuell auch noch trübselig. Wir hatten sehr viele kluge Bundespräsidenten. Frank-Walter Steinmeier ist nicht mal ein kluger Mann. Frank-Walter Steinmeier ist einfach ein marxistischer Apparatschik, der niemals in dieses Amt gehört hätte. Der den Mullahs zu ihrer islamistischen Revolution gratulierte, glaube ich Gudrun Ensslin, RAF-Terroristin, als große Frau der Weltgeschichte. Das war alles kein Zufall. Der vor seinem Schloss Bellevue die Flagge der Islamisten hissen lässt. Frank-Walter Steinmeier ist ein großer historischer Irrtum in diesem Amt und die Geschichte wird nicht milde über ihn urteilen. Aber der alles entscheidende Punkt ist doch der. Der alles entscheidende Punkt ist doch der. Ich darf sagen, wer für mich Deutsche sind und wer nicht.
Die ZEIT überschrieb ihre Zusammenstellung zentraler Passagen dieser Rede mit „Unser Deutschland ist ein gutes Land“ und bezeichnete sie als Steinmeiers „vielleicht beste Rede“.
Man muss dieses Urteil nicht teilen. Interessant ist die Spannweite trotzdem: Was die einen als ungewöhnlich klare Verteidigung der liberalen Demokratie lesen, wird auf der anderen Seite zum Beleg eines Bundespräsidenten, der angeblich Andersdenkende verachtet.
Und das soll alles Meinungsfreiheit sein?
An diesem Punkt beginnt für mich die eigentlich interessante Frage. Warum können Journalisten Politiker derart persönlich attackieren, ohne automatisch vor dem Strafrichter zu landen? Da ich – durchaus widerwillig – auch Leuten wie Joachim Steinhöfel zuhöre, weiß ich inzwischen ein wenig darüber, wie weit die Meinungsfreiheit gerade bei Angriffen auf Amtsträger reicht. Politiker müssen sich sehr viel gefallen lassen. Das ist keine Fehlfunktion unseres Rechtsstaates, sondern zunächst einmal Ausdruck einer Freiheit, die gerade die Kritik an den Mächtigen schützen soll.
Das Bundesverfassungsgericht zieht die Grenzen bewusst weit. Selbst polemische, verletzende und ausfällige Kritik ist nicht automatisch strafbare Schmähkritik. Entscheidend sind Anlass, Zusammenhang und die Frage, ob noch eine Auseinandersetzung in der Sache stattfindet oder nur noch die Diffamierung einer Person übrig bleibt. Gerade bei Kritik an Politikern wiegt die Meinungsfreiheit schwer – einen Freibrief zur persönlichen Verächtlichmachung gibt es allerdings auch dort nicht.
Was mich an NIUS deshalb beschäftigt, ist inzwischen weniger die Frage nach dem Staatsanwalt. Es ist die Frage nach der politischen Kultur. Was geschieht mit einer Demokratie, wenn ein Medium Tag für Tag nicht nur Entscheidungen kritisiert, sondern seine Leser durch Zuspitzung, Personalisierung und permanente Empörung gegen Politiker und Institutionen mobilisiert? Wann wird aus Kritik ein publizistisches Dauerfeuer, dessen Wirkung gerade darin besteht, beim Publikum Verachtung zu erzeugen?
Propaganda funktioniert seit jeher nicht allein durch Lügen. Sie funktioniert durch Wiederholung, Auswahl, Übertreibung, Emotionalisierung und die immer gleiche Rollenverteilung: hier die Schuldigen, dort die Betrogenen. Die deutsche Geschichte liefert dafür besonders abschreckende Beispiele. Der Stürmer trieb dieses Prinzip im Nationalsozialismus mit seiner antisemitischen Hetze bis zu einer mörderischen Konsequenz. NIUS ist nicht der Stürmer, und die Bundesrepublik ist nicht das nationalsozialistische Deutschland. Wer diese Unterschiede verwischt, begeht genau jenen historischen Kurzschluss, den ich an anderen Stellen selbst kritisiere.
Die zunächst vielleicht unbefriedigende Antwort lautet: weil die Meinungsfreiheit in Deutschland sehr weit reicht.
Und das ist grundsätzlich auch gut so.
Das Bundesverfassungsgericht hat erst im Februar dieses Jahres noch einmal klargestellt, dass selbst eine ehrverletzende Äußerung nicht automatisch eine strafbare Beleidigung ist. Gerichte müssen prinzipiell den konkreten Zusammenhang betrachten und die Meinungsfreiheit gegen das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen abwägen. Die Kategorie der „Schmähkritik“, bei der es nur noch um die Herabsetzung einer Person geht, ist bewusst sehr eng gefasst.
Das bedeutet etwas, das manchmal schwer auszuhalten ist: Auch polemische, ungerechte, überspitzte und verletzende Aussagen können verfassungsrechtlich geschützt sein.
Gerade Politiker müssen im politischen Meinungskampf einiges ertragen. Das schützt übrigens nicht NIUS speziell. Dieselben Maßstäbe gelten für einen linken Journalisten, der Friedrich Merz mit drastischen Worten attackiert, genauso wie für Kissler, Schuler oder Reichelt.
Aber die Freiheit endet nicht im rechtsfreien Raum
Allerdings stimmt auch das Gegenteil nicht: Man könne unter dem Etikett „Meinung“ schlicht alles behaupten.
Das Strafgesetzbuch kennt weiterhin Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Für Personen des politischen Lebens gibt es mit § 188 StGB sogar eine besondere Regelung. Öffentlich begangene Beleidigungen können darunter fallen, wenn sie mit der politischen Stellung des Betroffenen zusammenhängen und geeignet sind, dessen öffentliches Wirken erheblich zu erschweren. Bei übler Nachrede und Verleumdung sieht das Gesetz noch höhere Strafrahmen vor.
Beim Bundespräsidenten existiert darüber hinaus eine bemerkenswerte Sonderregelung, die man leicht vergisst: § 90 StGB – Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Eine öffentliche Verunglimpfung kann strafbar sein. Allerdings gibt es dabei eine hohe Hürde: Die Strafverfolgung erfolgt nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten.
Das beantwortet teilweise auch meine Ausgangsfrage. Nicht jede geschmacklose Attacke ist strafbar. Nicht jede möglicherweise strafbare Äußerung wird verfolgt. Und eine Staatsanwaltschaft darf schon gar nicht allein deshalb tätig werden, weil ich oder andere einen Kommentar für widerwärtig halten. Auch bei § 188 bestehen rechtliche Voraussetzungen; bei bestimmten Ehrdelikten spielt außerdem der Strafantrag beziehungsweise das besondere öffentliche Interesse eine Rolle.
Vielleicht ist es sogar richtig, dass die Schwelle hoch liegt. Denn stellen wir uns einmal den umgekehrten Fall vor: Eine Regierung könnte Journalisten verfolgen lassen, weil diese den Kanzler beleidigend oder respektlos kritisiert haben. Ich glaube nicht, dass ich in einem solchen Land leben möchte. Umgekehrt fällt es mir zunehmend so wahnsinnig schwer, diesen Leuten nicht ähnlich harte Beleidigungen um die Ohren zu hauen, wie sie das tagtäglich tun.
Das eigentliche Problem liegt womöglich woanders
Und genau hier komme ich bei NIUS inzwischen zu einem anderen Punkt. Vielleicht ist das Strafrecht gar nicht der geeignete Maßstab.
Die entscheidendere Frage lautet für mich: Was ist aus unserem Verständnis von Journalismus und politischer Auseinandersetzung geworden?
Man darf einen Bundespräsidenten kritisieren. Natürlich darf man Steinmeiers Begriff „Vulgärdemokraten“ für unangemessen halten. Man darf ihm vorwerfen, die Grenzen seines Amtes zu überschreiten. Man darf seine politische Vergangenheit einbeziehen und seine Rede auseinandernehmen, Satz für Satz.
Aber warum muss daraus ein „Präsidentendarsteller“ werden? Warum muss behauptet werden, er „verfluche“ Deutsche? Wo endet die Analyse und wo beginnt die Lust an der persönlichen Herabsetzung?
Das Strafrecht kann diese Grenze nicht für uns ziehen. Und vielleicht sollte es das auch gar nicht versuchen.
Die politische Kultur muss mehr aushalten als das Strafrecht verbietet. Das klingt zunächst paradox, ist aber eigentlich das Gegenteil: Nicht alles, was legal ist, ist deshalb journalistisch anständig, sachlich redlich oder demokratisch hilfreich.
Das gilt selbstverständlich für alle politischen Lager.
Vielleicht ist genau darin das Unbehagen begründet, das ich bei NIUS und häufig bei Springer-Medien empfinde. Nicht darin, dass der Staat diese Journalisten nicht bestraft. Sondern darin, dass eine Form der politischen Kommunikation offenbar erfolgreich geworden ist, bei der die persönliche Verächtlichmachung längst zum Geschäftsmodell gehört.
Und dann ertappe ich mich bei einem unangenehmen Gedanken: Vielleicht ist es sogar ein gutes Zeichen für unsere Demokratie, dass ich diese Texte empörend finden kann – und ihre Autoren sie trotzdem veröffentlichen dürfen. Leider schreiben diese Typen für die, denen unsere Demokratie nichts gibt, diejenigen, die gerne zum autoritäten Staat überwechseln wollen. Wenn sie es schaffen, was ich im Bereich des Möglichen sehe, ist dieses Land endgültig dem Untergang gewidmet. Den dürfen sich allerdings dann nicht linke, sondern diejenigen zuschreiben, die lieber nicht noch einmal darüber nachdenken wollten.
Die Meinungsfreiheit beweist ihren Wert schließlich nicht dort, wo alle vernünftig miteinander reden.
Sondern dort, wo es schwerfällt, sie auszuhalten.
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