Der segensreiche Einfluss grüner Politik zeigt sich womöglich auch beim Datenschutz

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In hes­si­schen Schu­len dür­fen „Micro­soft Office“ und „Goog­le Docs“ wegen daten­schutz­recht­li­cher Beden­ken des dor­ti­gen Daten­schutz­be­auf­trag­ten nicht mehr benutzt wer­den. Das ist eine ein­zig­ar­ti­ge Ent­schei­dung, die in ande­ren Bun­des­län­dern bis­her nicht gilt.

Das gilt übri­gens für alle Unter­neh­men (auch für Apple z.B.), die cloud­ba­sier­te Daten verarbeiten. 

Nix in die Cloud

Ich fra­ge mich, ob die im Trend lie­gen­de Cloud­nut­zung von unse­ren hes­si­schen Daten­schüt­zern auch für die übri­gen Anbie­ter von ein­schlä­gi­gen Soft­ware­pa­ke­ten (Open Office, Lib­re u.s.w.) zu wei­te­ren Ver­bo­ten füh­ren wird. Jeden­falls klingt das in mei­nen Ohren wie­der arg nach grü­ner Verbotspolitik. 

Die­ses Vor­ge­hen über­rascht mich schon des­halb nicht wirk­lich, weil die schwarz-grü­ne Regie­rung in Hes­sen gegen den Vor­stoß ihres Daten­schutz­be­auf­trag­ten offen­bar wenig auf­zu­bie­ten hat. Wie auch immer, die Schü­ler wer­den damit bestimmt „ihren Spaß“ haben. 

Oder glaubt der hes­si­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te, dass er mit die­ser daten­schutz­recht­li­chen Maß­nah­me die Unter­neh­men tref­fen wür­de? Wohl in viel stär­ke­rem Maße die Schü­ler, die in die­ser Hin­sicht in Deutsch­land ver­mut­lich im Ver­gleich ohne­hin nicht auf Rosen gebet­tet sind.

Deutsch­land ent­wi­ckelt sich bekannt­lich in vie­ler­lei Hin­sicht nicht so, wie es das im eige­nen Inter­es­se eigent­lich tun soll­te. Aber hey, Haupt­sa­che daten­schutz­recht­li­che Beden­ken wer­den zum Kata­ly­sa­tor aller Stop­per unse­rer fort­schritts­feind­li­chen Nomen­kla­tu­ra. Der Ein­fluss der Grü­nen wird sich noch als sehr segens­reich erweisen.

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

Schlagworte: Apple Datenschutz Google Microsoft

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4 Gedanken zu „Der segensreiche Einfluss grüner Politik zeigt sich womöglich auch beim Datenschutz“

  1. Was hat das Agie­ren des hes­si­schen Daten­schutz­be­auf­trag­ten Prof. Dr. Micha­el Ronel­len­fitsch mit „grü­ner Poli­tik“ zu tun? Dafür fin­det sich bei einer Recher­che kei­ner­lei Ansatzpunkt! 

    „Der Lan­des­be­auf­trag­te für den Daten­schutz (LfD, auch Lan­des­da­ten­schutz­be­auf­trag­ter) ist der Daten­schutz­be­auf­trag­te eines deut­schen Bun­des­lands. Er über­wacht und berät die öffent­li­chen Stel­len des Lan­des in Fra­gen des Daten­schut­zes. Im Rah­men die­ser Auf­ga­ben­er­fül­lung ist er unab­hän­gig, wei­sungs­frei und nur dem Gesetz unterworfen.“
    https://de.wikipedia.org/wiki/Landesbeauftragter_für_den_Datenschutz

    Roenne­fisch ist seit 2003 Daten­schutz­be­auf­trag­ter in Hes­sen und wur­de ein­stim­mig gewählt.
    https://​de​.wiki​pe​dia​.org/​w​i​k​i​/​M​i​c​h​a​e​l​_​R​o​n​e​l​l​e​n​f​i​t​sch
    Er ist ein lan­ge eta­blier­ter Ver­wal­tungs­recht­ler, emi­ri­tier­ter Pro­fes­sor der Uni Tübin­gen (Lehr­stuhl für Öffent­li­ches Recht und Verwaltungsrecht). 

    Das neue hes­si­sche Kabi­nett besteht aus dem Minis­ter­prä­si­den­ten und sechs CDU-Minis­tern. Die GRÜNEN haben 4 Minis­ter, dazu kommt eine Par­tei­lo­se. Kul­tus­mi­nis­ter ist ein CDU-Mann, aber auch ihm „unter­steht“ der Daten­schutz­be­auf­trag­te ja nicht.

    Zudem gibt es zu dem von Dir kri­ti­sier­ten Akt eine lan­ge, dif­fe­ren­zier­te Vor­ge­schich­te, die auf der Web­sei­te des Daten­schutz­be­auf­trag­ten im Detail nach­zu­le­sen ist:

    Stel­lung­nah­me des Hes­si­schen Beauf­trag­ten für Daten­schutz und Infor­ma­ti­ons­frei­heit zum Ein­satz von Micro­soft Office 365 in hes­si­schen Schulen

    “ Im August 2018 hat Micro­soft der Öffent­lich­keit mit­ge­teilt, dass für die Deutsch­land-Cloud kei­ne Ver­trä­ge mehr ange­bo­ten wer­den und der Ver­trieb die­ses Pro­dukts ein­ge­stellt wird. Seit­her haben beim HBDI eine Viel­zahl von Lehr­kräf­ten und Schul­lei­tun­gen, aber auch Schul­trä­ger hin­sicht­lich der Nut­zung von Office 365 in der euro­päi­schen Cloud angefragt. “

    Das Alter­na­tiv-Ange­bot „euro­päi­sche Cloud“ bie­tet offen­bar nicht diessel­be, daten­schutz­kon­for­me Sicherheit:

    „Schu­len kön­nen sich daten­schutz­kon­form digi­ta­ler Anwen­dun­gen bedie­nen, soweit die Sicher­heit der Daten­ver­ar­bei­tung und die Teil­ha­be der Schü­le­rin­nen und Schü­ler gewähr­leis­tet ist. Anders ist die Rechts­la­ge bei Office 365 als Cloud­lö­sung. Seit Jah­ren befin­den sich die Auf­sichts­be­hör­den mit Micro­soft in der Dis­kus­si­on. Dabei ist der ent­schei­den­de Aspekt, ob die Schu­le als öffent­li­che Ein­rich­tung per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (von Kin­dern) in einer (euro­päi­schen) Cloud spei­chern kann, die z.B. einem mög­li­chen Zugriff US-ame­ri­ka­ni­scher Behör­den aus­ge­setzt ist. Öffent­li­che Ein­rich­tun­gen in Deutsch­land haben eine beson­de­re Ver­ant­wor­tung hin­sicht­lich der Zuläs­sig­keit und Nach­voll­zieh­bar­keit der Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten. Auch muss die digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät staat­li­cher Daten­ver­ar­bei­tung gewähr­leis­tet sein. Hin­zu kommt ein wei­te­res Pro­blem, auf das im Herbst 2018 das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­no­lo­gie die Öffent­lich­keit hin­ge­wie­sen hat. Mit der Ver­wen­dung des Betriebs­sys­tems Win­dows 10 wer­den eine Fül­le von Tele­me­trie-Daten an Micro­soft über­mit­telt, deren Inhal­te trotz wie­der­hol­ter Anfra­gen bei Micro­soft nicht abschlie­ßend geklärt sind. Der­ar­ti­ge Daten wer­den auch bei der Nut­zung von Office 365 übermittelt.“

    Der hes­si­sche Daten­schutz­be­auf­trag­te han­delt somit kon­form mit der #DSGVO, die ja nun wahr­lich kein rein „grü­nes Pro­jekt“ ist. 

    Man kann in Sachen „Über­mitt­lung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten an USA-Unter­neh­men“ geteil­ter Mei­nung sein – aber so ist nun mal die aktu­el­le Rechts­la­ge. Ande­re Daten­schutz­be­auf­trag­te wer­den dem frü­her oder spä­ter fol­gen, den­ke ich. 

    Alles also kein Grund zum GRÜ­NEN-Bas­hing (die ich übri­gens bei der EU-Wahl nicht gewählt habe), son­dern allen­falls eine Daten­schutz-kri­ti­sche Position!

  2. ClaudiaBerlin 131 19. Juli 2019 um 11:57

    Ich bin auch nicht begeis­tert von diver­sen Fol­gen der #DSGVO. Aber es ist ein Pro­jekt der Daten­schüt­zer quer durch alle Par­tei­en – und eben nicht allein „grü­ne Gängelung“. 

    Der eigent­li­che Skan­dal hin­ter alle­dem ist ja im Grun­de das Jahr­zehn­te-lan­ge Ver­säum­nis hie­si­ger Unter­neh­mer und Poli­ti­ker, den USA-Gigan­ten irgend etwas ent­ge­gen zu set­zen, was auf EU-Ebe­ne mit­hal­ten könnte. 

    Was wür­de wohl pas­sie­ren, wenn Goog­le, MS und Ama­zon ein­fach mal ihre Ser­vices schlie­ßen wür­den? Dann wären eine Men­ge Mit­tel­ständ­ler hier­zu­lan­de gleich akti­ons­un­fä­hig, weil sie ihre Daten­ban­ken, Mail­pro­gram­me und Waren­hal­tungs­sys­te­me in deren güns­ti­ge Diens­te und Clouds aus­ge­la­gert haben (und ich wär auch erwerbs­los, da ich für sol­che Auf­trag­ge­ber arbeite).
    Die­se weni­gen Netz­kon­zer­ne haben im Grun­de mehr Macht als Trump…

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