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Schuldig über den Tod hinaus?

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Seit wenigen Tagen befindet sich auf der Seite unseres Erzbistums ein Text, der mich überrascht und nachdenklich gemacht hat. Ich bin noch unentschieden, ob ich das damit verbundene Anliegen gut oder schlecht finde.

Auch Kinder und Jugendliche unserer Gemeinde waren in der Vergangenheit wahrscheinlich von sexuellem Missbrauch durch Geistliche betroffen.

Ich erinnere mich an einen Fall, in dem heftig getuschelt wurde. Konkretes war damals nicht zu erfahren. Das lag, wenn ich mich recht erinnere vor dem Bekanntwerden des Skandals, der für die Kirchen alles verändert hat.

Vor vielen Jahren wurde dieser allseits geschätzte und geachtete Geistliche überraschend versetzt. Vielleicht war das ein konkreter Hinweis darauf, was in unserer Gemeinde lediglich als Geraune zu vernehmen war.

Viel später hörten wir von konkreteren Vorwürfen. Die Betroffenheit war groß. Das ist allgemein ausgedrückt. Aber meine Verbindungen zur Kirchengemeinde waren halt auch nie eng.

Im Text des Erzbistums heißt es, dass der damalige Pfarrer vor einem Jahr verstorben ist. Sein Name wird genannt und die Mitglieder seiner Gemeinden, genauer gesagt, Betroffene werden darin um Mitarbeit gebeten.

Das Erz­bistum Köln nimmt jeden Hin­weis auf sexuali­sierte Gewalt sehr ernst und möchte jedem ein­zelnen Be­troffe­nen die not­wendige Hilfe und Unter­stützung zu­kommen lassen. Denn nur durch kon­krete Hin­weise kann jeder (Ver­dachts-)Fall mög­lichst um­fassend aufge­arbeitet wer­den. Aus diesem Grund er­mutigt und bittet das Erz­bistum Köln Be­troffene und/oder Zeu­gen, sich an die un­ten genannten ex­ternen An­sprech­personen für Be­troffene von se­xuellem Miss­brauch im Erzbistum Köln zu wenden

Quelle: Erzbistum Köln bittet um Unterstützung bei Aufklärung von Verdachtsfällen | Erzbistum Köln

Ich bin mir nicht sicher, ob solche Verfahren, die über den Tod eines mutmaßlichen Täters hinausgehen, zielführend sind bzw. den Opfern mit diesen Maßnahmen gedient ist. Ist es laut Strafgesetzbuch nicht normalerweise so, dass über den Tod eines Verdächtigen evtl. anhängige Ermittlungsverfahren eingestellt werden?

Nicht, dass Sie mich missverstehen. Die Kirche soll Aufklärung betreiben – ohne Wenn und Aber. Aber sind Tote dafür geeignete Ziele?

VOR
Artikelinformationen:

Privat

Aufarbeitung, Erzbistum, kath. Kirche, Köln, Missbrauch, Verantwortung

Quelle Featured-Image: HorstSchulte.com...

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2 Gedanken zu „Schuldig über den Tod hinaus?“

  1. In dem Fall wohl schon. Es geht hier nicht nur um die Aufklärung, sondern auch um die Netzwerke, die durchaus noch aktiv sein können (was zu ermitteln ist). Ich vermute, bei der OK wird auch nicht einfach alles eingestellt, wenn ein Beschuldigter gestorben ist.

    Letztlich versandet das Neuste eh. Wie bei allen Kartellen der Macht.

    AntwortenAntworten

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