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Schuldig über den Tod hinaus?

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Seit weni­gen Tagen befin­det sich auf der Seite unse­res Erzbistums ein Text, der mich über­rascht und nach­denk­lich gemacht hat. Ich bin noch unent­schie­den, ob ich das damit ver­bun­de­ne Anliegen gut oder schlecht finde.

Auch Kinder und Jugendliche unse­rer Gemeinde waren in der Vergangenheit wahr­schein­lich von sexu­el­lem Missbrauch durch Geistliche betroffen. 

Ich erin­ne­re mich an einen Fall, in dem hef­tig getu­schelt wur­de. Konkretes war damals nicht zu erfah­ren. Das lag, wenn ich mich recht erin­ne­re vor dem Bekanntwerden des Skandals, der für die Kirchen alles ver­än­dert hat. 

Vor vie­len Jahren wur­de die­ser all­seits geschätz­te und geach­te­te Geistliche über­ra­schend ver­setzt. Vielleicht war das ein kon­kre­ter Hinweis dar­auf, was in unse­rer Gemeinde ledig­lich als Geraune zu ver­neh­men war. 

Viel spä­ter hör­ten wir von kon­kre­te­ren Vorwürfen. Die Betroffenheit war groß. Das ist all­ge­mein aus­ge­drückt. Aber mei­ne Verbindungen zur Kirchengemeinde waren halt auch nie eng. 

Im Text des Erzbistums heißt es, dass der dama­li­ge Pfarrer vor einem Jahr ver­stor­ben ist. Sein Name wird genannt und die Mitglieder sei­ner Gemeinden, genau­er gesagt, Betroffene wer­den dar­in um Mitarbeit gebeten.

Das Erz­bistum Köln nimmt jeden Hin­weis auf sexuali­sierte Gewalt sehr ernst und möch­te jedem ein­zelnen Be­troffe­nen die not­wendige Hilfe und Unter­stützung zu­kommen las­sen. Denn nur durch kon­krete Hin­weise kann jeder (Ver­dachts-)Fall mög­lichst um­fassend aufge­arbeitet wer­den. Aus die­sem Grund er­mutigt und bit­tet das Erz­bistum Köln Be­troffene und/​oder Zeu­gen, sich an die un­ten genann­ten ex­ternen An­sprech­personen für Be­troffene von se­xuellem Miss­brauch im Erzbistum Köln zu wenden

Quelle: Erzbistum Köln bit­tet um Unterstützung bei Aufklärung von Verdachtsfällen | Erzbistum Köln

Ich bin mir nicht sicher, ob sol­che Verfahren, die über den Tod eines mut­maß­li­chen Täters hin­aus­ge­hen, ziel­füh­rend sind bzw. den Opfern mit die­sen Maßnahmen gedient ist. Ist es laut Strafgesetzbuch nicht nor­ma­ler­wei­se so, dass über den Tod eines Verdächtigen evtl. anhän­gi­ge Ermittlungsverfahren ein­ge­stellt werden? 

Nicht, dass Sie mich miss­ver­ste­hen. Die Kirche soll Aufklärung betrei­ben – ohne Wenn und Aber. Aber sind Tote dafür geeig­ne­te Ziele?


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2 Gedanken zu „Schuldig über den Tod hinaus?“

  1. In dem Fall wohl schon. Es geht hier nicht nur um die Aufklärung, son­dern auch um die Netzwerke, die durch­aus noch aktiv sein kön­nen (was zu ermit­teln ist). Ich ver­mu­te, bei der OK wird auch nicht ein­fach alles ein­ge­stellt, wenn ein Beschuldigter gestor­ben ist.

    Letztlich ver­san­det das Neuste eh. Wie bei allen Kartellen der Macht.

🌬️ Manchmal ist ein Lächeln die beste Antwort.

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