Schuldig über den Tod hinaus?

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Seit weni­gen Tagen befin­det sich auf der Sei­te unse­res Erz­bis­tums ein Text, der mich über­rascht und nach­denk­lich gemacht hat. Ich bin noch unent­schie­den, ob ich das damit ver­bun­de­ne Anlie­gen gut oder schlecht finde.

Auch Kin­der und Jugend­li­che unse­rer Gemein­de waren in der Ver­gan­gen­heit wahr­schein­lich von sexu­el­lem Miss­brauch durch Geist­li­che betroffen. 

Ich erin­ne­re mich an einen Fall, in dem hef­tig getu­schelt wur­de. Kon­kre­tes war damals nicht zu erfah­ren. Das lag, wenn ich mich recht erin­ne­re vor dem Bekannt­wer­den des Skan­dals, der für die Kir­chen alles ver­än­dert hat. 

Vor vie­len Jah­ren wur­de die­ser all­seits geschätz­te und geach­te­te Geist­li­che über­ra­schend ver­setzt. Viel­leicht war das ein kon­kre­ter Hin­weis dar­auf, was in unse­rer Gemein­de ledig­lich als Gerau­ne zu ver­neh­men war. 

Viel spä­ter hör­ten wir von kon­kre­te­ren Vor­wür­fen. Die Betrof­fen­heit war groß. Das ist all­ge­mein aus­ge­drückt. Aber mei­ne Ver­bin­dun­gen zur Kir­chen­ge­mein­de waren halt auch nie eng. 

Im Text des Erz­bis­tums heißt es, dass der dama­li­ge Pfar­rer vor einem Jahr ver­stor­ben ist. Sein Name wird genannt und die Mit­glie­der sei­ner Gemein­den, genau­er gesagt, Betrof­fe­ne wer­den dar­in um Mit­ar­beit gebeten.

Das Erz­bistum Köln nimmt jeden Hin­weis auf sexuali­sierte Gewalt sehr ernst und möch­te jedem ein­zelnen Be­troffe­nen die not­wendige Hil­fe und Unter­stützung zu­kommen las­sen. Denn nur durch kon­krete Hin­weise kann jeder (Ver­dachts-)Fall mög­lichst um­fassend aufge­arbeitet wer­den. Aus die­sem Grund er­mutigt und bit­tet das Erz­bistum Köln Be­troffene und/​oder Zeu­gen, sich an die un­ten genann­ten ex­ternen An­sprech­personen für Be­troffene von se­xuellem Miss­brauch im Erz­bis­tum Köln zu wenden

Quel­le: Erz­bis­tum Köln bit­tet um Unter­stüt­zung bei Auf­klä­rung von Ver­dachts­fäl­len | Erz­bis­tum Köln

Ich bin mir nicht sicher, ob sol­che Ver­fah­ren, die über den Tod eines mut­maß­li­chen Täters hin­aus­ge­hen, ziel­füh­rend sind bzw. den Opfern mit die­sen Maß­nah­men gedient ist. Ist es laut Straf­ge­setz­buch nicht nor­ma­ler­wei­se so, dass über den Tod eines Ver­däch­ti­gen evtl. anhän­gi­ge Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein­ge­stellt werden? 

Nicht, dass Sie mich miss­ver­ste­hen. Die Kir­che soll Auf­klä­rung betrei­ben – ohne Wenn und Aber. Aber sind Tote dafür geeig­ne­te Ziele?

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

Schlagworte: Köln Verantwortung

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2 Gedanken zu „Schuldig über den Tod hinaus?“

  1. Juri Nello 470 18. September 2023 um 19:43

    In dem Fall wohl schon. Es geht hier nicht nur um die Auf­klä­rung, son­dern auch um die Netz­wer­ke, die durch­aus noch aktiv sein kön­nen (was zu ermit­teln ist). Ich ver­mu­te, bei der OK wird auch nicht ein­fach alles ein­ge­stellt, wenn ein Beschul­dig­ter gestor­ben ist.

    Letzt­lich ver­san­det das Neus­te eh. Wie bei allen Kar­tel­len der Macht.

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