
In den Google-Trends steht das das Thema gerade an der Top-Position. Die Programmqualität der ÖRR ist in Deutschland wohl so hoch im Kurs wie nie. 🙂
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Gerichte grundsätzlich prüfen dürfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt. Bislang galt dieser Bereich als fast unantastbar. Die Klägerin, die gegen den Rundfunkbeitrag geklagt hatte, erzielte damit einen Etappensieg – doch das Urteil ist zugleich eine deutliche Mahnung, wie hoch die Anforderungen an eine solche Prüfung sind!
Nach Darstellung der Richter darf nicht eine einzelne Sendung oder ein Sender isoliert betrachtet werden. Entscheidend sei das Gesamtprogramm, und zwar über einen längeren Zeitraum – das Gericht nannte zwei Jahre als sinnvolle Basis. Nur wenn sich über diesen Zeitraum „evidente und regelmäßige Defizite“ in Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit zeigen, könne überhaupt von einer Verletzung des Funktionsauftrags gesprochen werden. Der Nachweis müsse zudem auf wissenschaftlich fundierten Gutachten beruhen, nicht auf subjektiven Eindrücken oder vereinzelten Fehlleistungen.
Von einem „groben Missverhältnis“ sprach das Gericht – also einer deutlichen Schieflage zwischen dem Auftrag und der tatsächlichen Berichterstattung. Ohne eine solche klare und dauerhafte Abweichung sei keine Rückzahlung oder Reduzierung des Beitrags denkbar. Damit ist auch klar: Der Maßstab liegt hoch, fast unerreichbar. Medien wie LTO oder ZDFheute betonen, dass die Hürden faktisch so steil sind, dass Kläger sie kaum nehmen können. Zwar ermögliche das Urteil erstmals eine inhaltliche Kontrolle, doch die Latte sei so gesetzt, dass sie vor allem symbolischen Charakter habe.
In der öffentlichen Deutung schwankt das Urteil zwischen „Warnschuss“ und „Beruhigungspille“. Es ist ein Schritt hin zu mehr Rechenschaftspflicht, aber zugleich ein Signal an Kritiker des öffentlich-rechtlichen Systems: Der Rechtsweg steht offen, doch wer ihn beschreitet, muss mit langen Verfahren, hohen Kosten und strengen Beweismaßstäben rechnen.
Der Fall selbst geht nun an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück, der prüfen soll, ob die Klägerin überhaupt belastbare Belege für eine systematische Schieflage vorlegen kann. Dass sie am Ende Erfolg hat, halten viele Beobachter für unwahrscheinlich. Dennoch markiert dieses Urteil einen Wendepunkt: Es öffnet die Tür einen Spalt – und zeigt zugleich, wie verschlossen sie ist und vorläufig wohl auch weiter sein dürfte.
Wir dürften uns einig sein. Der ÖRR ist unter diesen Voraussetzungen erst mal nicht gefährdet. Wer könnte diese Überwachung des Programms wohl leisten, um denen ans Bein zu pinkeln? Ob die ganzen Regionalprogramme wohl als Einzelprüfanträge gelten? Dann umso mehr…
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