Das Bundesverwaltungsgericht und die fast unmögliche Hürde

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testbild schwarz weiss
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In den Google-Trends steht das das Thema gerade an der Top-Position. Die Programmqualität der ÖRR ist in Deutschland wohl so hoch im Kurs wie nie. 🙂

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass Gerichte grundsätzlich prüfen dürfen, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag erfüllt. Bislang galt dieser Bereich als fast unantastbar. Die Klägerin, die gegen den Rundfunkbeitrag geklagt hatte, erzielte damit einen Etappensieg – doch das Urteil ist zugleich eine deutliche Mahnung, wie hoch die Anforderungen an eine solche Prüfung sind!

Nach Darstellung der Richter darf nicht eine einzelne Sendung oder ein Sender isoliert betrachtet werden. Entscheidend sei das Gesamtprogramm, und zwar über einen längeren Zeitraum – das Gericht nannte zwei Jahre als sinnvolle Basis. Nur wenn sich über diesen Zeitraum »evidente und regelmäßige Defizite« in Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit zeigen, könne überhaupt von einer Verletzung des Funktionsauftrags gesprochen werden. Der Nachweis müsse zudem auf wissenschaftlich fundierten Gutachten beruhen, nicht auf subjektiven Eindrücken oder vereinzelten Fehlleistungen.

Von einem »groben Missverhältnis« sprach das Gericht – also einer deutlichen Schieflage zwischen dem Auftrag und der tatsächlichen Berichterstattung. Ohne eine solche klare und dauerhafte Abweichung sei keine Rückzahlung oder Reduzierung des Beitrags denkbar. Damit ist auch klar: Der Maßstab liegt hoch, fast unerreichbar. Medien wie LTO oder ZDFheute betonen, dass die Hürden faktisch so steil sind, dass Kläger sie kaum nehmen können. Zwar ermögliche das Urteil erstmals eine inhaltliche Kontrolle, doch die Latte sei so gesetzt, dass sie vor allem symbolischen Charakter habe.

Rundfunkbeitrag1
Rundfunkbeitrag1

In der öffentlichen Deutung schwankt das Urteil zwischen »Warnschuss« und »Beruhigungspille«. Es ist ein Schritt hin zu mehr Rechenschaftspflicht, aber zugleich ein Signal an Kritiker des öffentlich-rechtlichen Systems: Der Rechtsweg steht offen, doch wer ihn beschreitet, muss mit langen Verfahren, hohen Kosten und strengen Beweismaßstäben rechnen.

Der Fall selbst geht nun an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück, der prüfen soll, ob die Klägerin überhaupt belastbare Belege für eine systematische Schieflage vorlegen kann. Dass sie am Ende Erfolg hat, halten viele Beobachter für unwahrscheinlich. Dennoch markiert dieses Urteil einen Wendepunkt: Es öffnet die Tür einen Spalt – und zeigt zugleich, wie verschlossen sie ist und vorläufig wohl auch weiter sein dürfte.

Wir dürften uns einig sein. Der ÖRR ist unter diesen Voraussetzungen erst mal nicht gefährdet. Wer könnte diese Überwachung des Programms wohl leisten, um denen ans Bein zu pinkeln? Ob die ganzen Regionalprogramme wohl als Einzelprüfanträge gelten? Dann umso mehr…

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4 Gedanken zu „Das Bundesverwaltungsgericht und die fast unmögliche Hürde“

  1. Schade. Ich hätte mich so auf eine wissenschaftliche Analyse von Rosamunde Pilcher, In aller Freundschaft oder Dortmund gegen Bayern gefreut.

    Allerdings glotzen ohnehin nur noch sehr alte und sehr junge Menschen. Von daher ist der Bildungsauftrag ohnehin verwirkt.

    Wenn man die Anstalten denn unbedingt »dran« kriegen will, dann wohl eher über die APP Entwicklung. Das ist definitiv nicht vom Vertrag gedeckt. Schon gar nicht, wenn man damit Datenkraken bedient.
    Nein, die Quiz App ist nur Eine von vielen unsäglichen Beispielen.
    Softwareentwicklung ist im Vergleich zum Fernsenden beistig teuer.

    Selbst für die Nutzung ihrer Mediatheken muss man die Viewer von (inzwischen wohl ehemaligen) Studenten nutzen, um sich Schlimmes zu ersparen.

    Auch das Betreiben von privaten Tiktok- und Youtubekanälen dürfte sogar inernational über die Grauzone hinausschießen, alldieweil das private Medienunternehmen als Sub vornehmen. Wöhrend man bei YT noch fest in Amerikas Rosette steckt und damit moralisch zumindest weniger angreifbar ist, kann sich im anderen Fall Putin das Lächeln nicht verkneifen und Xi kommt da gar nicht erst heraus.

    Aber solange die Sanktionen wirken, ist ja alles gut.

    • @Horst Schulte:

      Hübsch geschrieben! Allerdings wollte ich keine Lanze für die Privaten brechen. Aber schon Hugo Egon Balder sprach, dass die ÖR im Wesentlichen das Gleiche senden und das ist schon etwas her.

      Die Werbung ist bei beiden gleich unerträglich, auch wenn sie im Falle vom ÖR noch notgedrungen etwas sparsamer eingesetzt werden muss. Es ist ja zum großen Teil auch die gleiche Werbung, wenn auch Kukident und Klosterfrau bei den Anderen der Appwerbung zum Opfer fallen.

      Nur: Bei den ÖR musst Du in den Knast, wenn Du es nicht schaffst, rechtzeitig die Zwangsabgabe beizusteuern, obwohl Du kein Empfangsgerät hast. Das Dein uraltes Handy auch über einen UKW-Tuner verfügt, ist da eher nebensächlich.

      Wenn man dann noch mal über die Kosten der Webpräsenzen der ÖR gegenüber herkömmlichen Unternehmenswebseiten philosophiert, wird das doch schnell zum Ärgernis.

      Da hilft dann auch die Pilcher nicht mehr weiter.

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Horst Schulte
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Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 72 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt, wie man so sagt, in der Provinz. Großstädte sind mir ein Gräuel.

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