Beim Faxersatz ist mehr passiert als nur die Ankündigung. Doch digitale Meldesysteme und Patientenakten ergeben noch keine reibungslosen Abläufe. Was fehlt, sind verbindliche Standards, klare Verantwortung und nachprüfbare Ergebnisse.

zwischen-fax-und-digitaler-zukunft

Seit Corona steht das Faxgerät für die Rückständigkeit deutscher Gesundheitsämter. Nun soll künstliche Intelligenz die «Bunker-Mentalität» im Gesundheitswesen aufbrechen. Doch bevor wir die nächste technische Revolution ausrufen, lohnt eine schlichte Frage: Funktionieren inzwischen wenigstens die Grundlagen?

Die Antwort fällt gemischt aus. Es gibt nachweisbare Fortschritte. Einen flächendeckend vollendeten Abschied vom Fax kann man daraus aber nicht ableiten. Die Frage, die ich bereits beim Umbau der Gesundheitsämter nach der Pandemie gestellt habe, bleibt aktuell.

Gibt es in den Ämtern noch Fax-Geräte?

Ja, das Fax ist in der behördlichen und medizinischen Praxis noch nicht vollständig verschwunden.

  • Rolle im Alltag: Die berüchtigten Papierberge aus den ersten Pandemie-Monaten sind weitgehend Geschichte. Dennoch sind viele Arztpraxen, Pflegeheime oder kleinere Labore technisch noch nicht lückenlos an rein digitale Schnittstellen angebunden oder greifen bei technischen Störungen auf das Fax zurück.
  • Digitales Fax: Wenn heute noch gefaxt wird, geschieht dies in den meisten Ämtern nicht mehr über ein ratterndes Standgerät mit Thermopapier, sondern über Computer-Fax-Server, die eingehende Faxe direkt als PDF in die Postfächer einspeisen.
  • Ausstiegspläne: Der Gesetzgeber treibt den Abschied voran; im Rahmen der Digitalisierungsgesetze für das Gesundheitswesen ist das schrittweise, verbindliche Aus für Faxübertragungen zugunsten sicherer digitaler Kommunikationsdienste (wie KIM – Kommunikation im Medizinwesen) fest verankert.

Stand einheitlicher Erfassungssysteme

Die Vorstellung, dass es in ganz Deutschland ein einziges, einheitliches Softwareprogramm für alle Aufgaben der Gesundheitsämter gibt, hat sich in der Praxis als föderal nicht umsetzbar erwiesen. Stattdessen setzt man auf einheitliche Datenschnittstellen und Meldeportale:

Neben dem Infektionsschutz werden schrittweise auch andere Bereiche – wie Schuleingangsuntersuchungen, Trinkwasserhygiene oder amtsärztliche Gutachten – auf digitale Workflows und länderübergreifende Plattformen umgestellt.

DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz)

Flächendeckender Standard: DEMIS ist der zentrale Durchbruch bei der Meldepflicht. Alle Gesundheitsämter sowie Labore und Krankenhäuser sind angebunden.

Funktionsweise: Labore melden Erregernachweise direkt digital an DEMIS, von wo aus die Datensätze automatisiert an das zuständige Gesundheitsamt und das Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Medienbrüche durch abgetippte Faxe sind bei den gesetzlichen Meldepflichten damit weitgehend eliminiert.

Fachsoftware in den Ämtern (SORMAS, SurvNet & Co.)

Zur eigentlichen Fall- und Kontaktverfolgung sollte während der Pandemie flächendeckend die Software SORMAS etabliert werden.

Viele Landkreise und kreisfreie Städte setzten jedoch bereits auf etablierte Programme (wie SurvNet@RKI, OctoWare TN oder Mikado). Da kommunale IT-Infrastrukturen in die Zuständigkeit der Länder bzw. Kommunen fallen, scheiterte eine bundesweit verordnete Monosoftware am Widerstand der kommunalen Spitzenverbände.

Der Fokus verschob sich daher darauf, offene Standards (wie HL7 FHIR) zu schaffen, damit die unterschiedlichen Fachanwendungen die Daten aus DEMIS ohne manuellen Aufwand importieren können.

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)

Über das milliardenschwere Bundesförderprogramm wurden bis 2026 erhebliche Mittel in Hard- und Software investiert, um die digitale Reife der Ämter zu steigern.

Mehr als eine Absichtserklärung

Mit DEMIS existiert seit 2020 ein elektronisches Meldesystem für den Infektionsschutz. Alle Gesundheitsämter sind angeschlossen. Labore und Ärzte können darüber meldepflichtige Infektionen übermitteln; für wesentliche Meldearten ist dieser Weg inzwischen vorgeschrieben. Dabei geht es um den öffentlichen Infektionsschutz, also einen anderen Bereich als den Austausch persönlicher Befunde zwischen behandelnden Praxen und Kliniken.

Dass DEMIS tatsächlich genutzt wird, belegt eine am 22. Oktober 2026 veröffentlichte RKI-Untersuchung. Sie wertet 494.872 elektronische Krankheitsmeldungen zwischen September 2022 und Juli 2025 aus. Allerdings betrafen 99 Prozent davon COVID-19. Die Nutzung war regional unterschiedlich; je nach untersuchter Angabe lag die Datenvollständigkeit zwischen 20 und 76 Prozent. Das sind Datenlücken in einzelnen Angaben, keine Quote insgesamt unbrauchbarer Meldungen. Die Untersuchung belegt einen funktionierenden Einstieg, keinen abgeschlossenen Umbau und auch keine vollständige Bestandsaufnahme für Herbst 2026.

Anschluss bedeutet noch keinen reibungslosen Alltag

Ein Amt kann digital erreichbar sein, während Beschäftigte weiterhin Daten übertragen oder fehlende Angaben nachfordern müssen. Ein digital eingegangenes Dokument, das anschließend ausgedruckt und erneut abgetippt wird, spart wenig Arbeit.

Wie viel noch offen ist, zeigt ein Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom Juni 2026. Die Länder verlangen weitere Unterstützung für die Digitalisierung und die Fertigstellung sowie flächendeckende Nutzung der gemeinsamen Gesundheitsamtssoftware EMIGA. Systeme sollen endlich zuverlässig miteinander arbeiten.

Auch im übrigen Gesundheitswesen besteht diese Lücke zwischen Einführung und Alltagstauglichkeit. Die elektronische Patientenakte ist längst gestartet. Laut TI-Atlas 2026 der gematik arbeiten inzwischen knapp 70 Prozent der befragten Arztpraxen intensiv damit. Das ist ein Fortschritt, wobei Befragungsangaben keine unabhängige Prüfung jedes einzelnen Ablaufs ersetzen. Die Chancen und Risiken der Patientenakte verdienen weiterhin Aufmerksamkeit.

Für den umfassenderen Faxersatz beschrieb das Gesundheitsministerium im Gesetzentwurf vom Juli 2026 den weiteren Ausbau sicherer digitaler Kommunikation. Ein angekündigter oder gesetzlich vorgesehener Wechsel ist allerdings noch kein Nachweis seiner vollständigen Umsetzung.

Was die Grundlagen brauchen

Entscheidend sind gemeinsame Datenstandards und Schnittstellen: Programme müssen Informationen so austauschen, dass niemand sie erneut erfassen muss. Ebenso nötig sind klare Zuständigkeiten, verlässliche Finanzierung für Betrieb und Wartung sowie geschulte Beschäftigte, die Zeit für die Umstellung bekommen.

Datenschutz gehört in diese Planung hinein. Gesundheitsdaten brauchen wirksame Zugriffsregeln und nachvollziehbare Kontrollen. Zugleich müssen Anwendungen verständlich bleiben und auch Menschen ohne Smartphone einen Zugang ermöglichen.

Ob Digitalisierung vorankommt, sollte an überprüfbaren Ergebnissen erkennbar sein: Wie viele Vorgänge laufen vollständig digital? Wie oft müssen Angaben nachgetragen werden? Wie viel Arbeitszeit wird tatsächlich gespart?

KI ersetzt keine funktionierenden Abläufe

Die im Table.Briefings-Beitrag beschriebene «Bunker-Mentalität» (s.o.) ist eine plausible Erklärung für manche Blockade. Als pauschaler Vorwurf gegen Ärzte, Kliniken und Krankenkassen greift sie zu kurz. Fehlende Schnittstellen und umständliche Anmeldung nennt auch das RKI als Hindernisse.

KI kann helfen. Für die zuverlässige Übermittlung eines Laborbefunds braucht es zunächst jedoch keine künstliche Intelligenz. Es braucht Systeme, die miteinander funktionieren, und Verantwortliche, die ihre Einführung bis in den Arbeitsalltag begleiten.

Das Fax verschwindet bereits aus einzelnen Abläufen. Zum Museumsstück im gesamten Gesundheitswesen ist es damit noch lange nicht geworden.

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