verfassungsblog.de: Vor kurzem unterhielt ich mich mit in Deutschland geborenen Freund:innen über Zugehörigkeit, Identität und Staatsbürgerschaft. Schüchtern – und ein wenig stolz – erzählte ich, dass ich gerade erst die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten hatte. Zugleich fragte ich mich, ob mich das tatsächlich zu einem gleichberechtigten Deutschen macht. Sofort entbrannte eine lebhafte Debatte. Meine Freund:innen versicherten mir charmant, dass es so etwas wie „Bio-Deutsche“ gar nicht gebe – das sei ein Gespenst der Vergangenheit. Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Fall Abdallah A. nahm mir diese Gewissheit.
Manchen wird das gefallen. Ich kann verstehen, wenn andere sich über so ein Urteil erschrecken. Doch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin nahm mir diese Gewissheit. Das Landesamt für Einwanderung (LEA) entzog Abdallah A., einem staatenlosen Palästinenser, der seit seinem zweiten Lebensmonat in Deutschland lebte, wegen zweier umstrittener Instagram-Posts die deutsche Staatsangehörigkeit. Das erschütterte mich. Dass das Verwaltungsgericht diesen Entzug im Mai 2026 nüchtern bestätigte, erschütterte mich noch mehr.
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