Gut integriert, abgeschoben, entwurzelt: Wenn unser Staat seine Menschlichkeit verliert

Die Abschiebung einer gut integrierten Familie aus Leverkusen erschüttert mich. Erinnerungen an einen ähnlichen Fall in Bedburg werden wach. Trotz meiner gewachsenen Skepsis gegenüber der Migrationspolitik bleibt für mich eine Grenze unverrückbar: Staatliche Härte darf niemals die Menschlichkeit verdrängen.

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Es gibt Nachrichten, bei denen mir die Worte fehlen. Und das will bei jemandem, der seit über zwanzig Jahren bloggt, etwas heißen. Was der Kölner Stadt-Anzeiger über die Abschiebung der siebenköpfigen Familie Rouf aus Sri Lanka berichtet, macht mich traurig, fassungslos aber vor allem wütend. Weil ich solche Geschichten schon zu oft gelesen habe. Weil ich selbst einmal versucht habe, eine solche Abschiebung zu verhindern. Und weil ich zunehmend den Eindruck gewinne, dass unser Staat seine Entschlossenheit ausgerechnet dort demonstriert, wo er kaum Widerstand zu erwarten hat.

Am frühen Freitagmorgen verschaffen sich Behördenmitarbeiter Zugang zur Wohnung der Familie in Leverkusen. Nach Aussage der Vermieterin wird die Tür mit einem Rammbock aufgebrochen. Die Familie liegt noch in den Betten. Wenig später beginnt eine Abschiebung, die Menschen auseinanderreißt, die seit 2018 in Deutschland leben. Der Vater arbeitet in Vollzeit, die Kinder gehen zur Schule, zwei wurden hier geboren. Die 19-jährige Tochter Ramla wollte im kommenden Jahr Abitur machen. Ihr 15-jähriger Bruder Ruhaim engagiert sich in der Schülervertretung. Ausgerechnet während einer Klassenfahrt nach Berlin erfährt er, dass seine Familie abgeschoben wird.

Man muss sich das einmal vorstellen. Ein Jugendlicher ist mit seinen Klassenkameraden unterwegs, vielleicht freut er sich auf die bevorstehenden Herbstferien. Und plötzlich ist nichts mehr, wie es war. Seine Familie wird aus ihrem bisherigen Leben gerissen. Was für eine erbärmliche Vorstellung staatlicher Härte ist das eigentlich?

Wenn selbst die Härtefallkommission nichts mehr zählt

Besonders ungeheuerlich finde ich, dass die NRW-Härtefallkommission empfohlen hatte, der Familie einen Aufenthalt zu ermöglichen. Auch der Petitionsausschuss des Landtags sah nach dem Bericht die Voraussetzungen für ein Bleiberecht als gegeben an, hatte seine Beratungen allerdings noch nicht abgeschlossen. Trotzdem schuf die Leverkusener Ausländerbehörde vollendete Tatsachen.

Die Stadt beruft sich auf rechtskräftige Entscheidungen der Verwaltungsgerichte und ihre Verpflichtung, geltendes Recht durchzusetzen. Auch ein weiterer Eilantrag wurde abgelehnt. Das muss man zur Kenntnis nehmen. Aber damit ist die moralische und politische Frage keineswegs beantwortet.

Welchen Wert haben Härtefallregelungen und parlamentarische Petitionsverfahren, wenn eine Behörde eine Abschiebung vollzieht, bevor die politische Prüfung abgeschlossen ist? Natürlich ersetzen solche Verfahren keine gerichtliche Entscheidung. Aber sollte ein Rechtsstaat nicht auch die Möglichkeiten nutzen, die er selbst geschaffen hat, um unbillige Härten zu vermeiden?

Rechtmäßigkeit und Gerechtigkeit sind eben nicht immer dasselbe.

Ich erinnere mich an die Familie Cekaj aus Bedburg

Dieser Fall weckt Erinnerungen, die mich bis heute nicht loslassen. Bereits im Oktober 2017 schrieb ich den Beitrag „Abschiebung der Bedburger Familie Cekaj verhindern!“. Die albanische Familie lebte hier, war gut integriert, der Vater ging einer geregelten Arbeit nach. Die drei Töchter fühlten sich längst heimisch. Menschen aus ihrem Umfeld setzten sich für ihren Verbleib ein.

Ich versuchte damals ebenfalls zu helfen und brachte eine Petition auf den Weg. Sie fand Unterstützung. Genützt hat es nichts. Die Familie wurde abgeschoben. Ich erfuhr davon durch die Schulleiterin der Kinder.

Fast neun Jahre später lese ich die Geschichte aus Leverkusen und frage mich, was wir eigentlich daraus gelernt haben. Offenbar erschreckend wenig. Schon damals beschäftigte mich die Frage, weshalb Integration politisch ständig eingefordert wird, ihre Ergebnisse im entscheidenden Moment aber so wenig zählen.

Auch in meinem Beitrag „Konsequente Ausweisung ausländischer Straftäter?“ ging es um diesen Widerspruch. Selbstverständlich begründet Integration allein nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. Aber welchen Wert hat unser Versprechen gesellschaftlicher Teilhabe, wenn Menschen trotz Arbeit, Sprachkenntnissen und jahrelanger Verwurzelung jederzeit mit ihrer Abschiebung rechnen müssen?

Es sind keine Einzelfälle

Im Februar 2026 berichtete der NDR über eine Mutter und ihre vier Kinder aus Halstenbek. Sie lebten sieben Jahre in Deutschland, drei Kinder besuchten seit Langem die Schule. Nach einem Behördentermin wurde die Familie nach Griechenland abgeschoben. Lehrer, Mitschüler und Nachbarn waren fassungslos.

Im Juni 2025 berichtete die Tagesschau über eine aus Afghanistan geflüchtete Frau, die in einer Offenbacher Kindertagesstätte arbeitete und nach Litauen abgeschoben wurde.

Diese Fälle unterscheiden sich in ihren rechtlichen Voraussetzungen. Das will ich nicht unterschlagen. Aber sie zeigen ein gemeinsames Problem: Zwischen dem, was wir politisch unter gelungener Integration verstehen, und den aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen klafft mitunter eine gewaltige Lücke.

Besonders bedrückend finde ich die Signalwirkung auf Menschen mit unsicherem Aufenthaltsstatus. Wie sollen Vertrauen und Zugehörigkeit entstehen, wenn selbst jahrelange Anstrengungen keine verlässliche Perspektive eröffnen?

Meine Haltung zur Migration hat sich verändert

Meine Haltung zur Migration hat sich seit 2015 durchaus verändert. Damals habe ich vieles optimistischer gesehen, manches vielleicht auch zu unkritisch. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben mir gezeigt, wie schwierig Integration werden kann, wenn viele Menschen aus unterschiedlichen kulturellen und gesellschaftlichen Verhältnissen innerhalb kurzer Zeit zu uns kommen. Und wie sich bestehende Probleme verschärfen können, wenn wirtschaftliche Krisen, Wohnungsnot oder gesellschaftliche Spannungen hinzukommen. Ich halte es deshalb für notwendig, über die Grenzen unserer Aufnahme- und Integrationsfähigkeit offen zu sprechen, ohne berechtigte Sorgen vorschnell abzutun.

Aber gerade weil ich diese Schwierigkeiten sehe, empört mich das Schicksal solcher Familien umso mehr. Ich akzeptiere, dass ein Staat Regeln braucht und rechtskräftige Entscheidungen grundsätzlich durchsetzen muss. Doch daraus folgt nicht, dass jede rechtlich mögliche Abschiebung auch menschlich vertretbar ist. Wenn Menschen, die hier seit Jahren leben, arbeiten und ihren Kindern eine Zukunft aufgebaut haben, auf diese Weise aus ihrem Leben gerissen werden, überschreitet das für mich eine Grenze. Ich kann und will solche Grausamkeiten in unserem Land nicht hinnehmen.

Die Härte trifft oft diejenigen, die leicht erreichbar sind

Warum gelingt es unserem Staat, gut integrierte Familien mit beeindruckender Konsequenz abzuschieben, während sich die Rückführung ausreisepflichtiger Straftäter in anderen Fällen als ungeheuer schwierig erweist?

Ich behaupte nicht, dass die Behörden gezielt Wehrlose auswählen. Dafür müsste man die Entscheidungsabläufe genauer untersuchen. Doch der Eindruck drängt sich auf, dass dort besonders entschlossen gehandelt wird, wo Menschen erreichbar sind, ihre Identität geklärt ist und sie mit den Behörden kooperieren. Nicht unbedingt, weil ihre Abschiebung besonders dringlich wäre, sondern weil sie sich vergleichsweise einfach organisieren lässt.

Das empfinde ich als zutiefst ungerecht.

Und ich frage mich, wie viel von der politischen Stimmung inzwischen in solche Entscheidungen hineinwirkt. Die AfD fordert seit Jahren immer härtere Maßnahmen. Andere Parteien versuchen, mit immer neuen Verschärfungen ihre eigene Entschlossenheit zu beweisen. Dass die Abschiebung der Familie Rouf aus politischem Opportunismus erfolgte, kann ich nicht behaupten. Aber das gesellschaftliche Klima, in dem administrative Härte zunehmend als politische Tugend gilt, bereitet mir große Sorgen.

Wenn Rücksichtnahme auf menschliche Schicksale bereits als Schwäche ausgelegt wird, stimmt etwas Grundsätzliches nicht mehr.

Herr Wüst, hier muss die Landesregierung handeln

SPD-Fraktionschef Jochen Ott hat das Vorgehen der Leverkusener Behörden scharf kritisiert und parlamentarische Aufklärung angekündigt. Ich begrüße diese Intervention, fürchte allerdings, dass am Ende wieder Zuständigkeiten erläutert und rechtliche Grenzen beschworen werden, während die betroffene Familie mit den Folgen alleinbleibt.

Ich erwarte von Ministerpräsident Hendrik Wüst, dass er sich dieses Falles persönlich annimmt. Die Landesregierung sollte gemeinsam mit den zuständigen Stellen alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um eine Rückkehr der bereits abgeschobenen Familienmitglieder und die Zusammenführung der Familie in Deutschland zu ermöglichen.

Niemand verlangt, dass ein Ministerpräsident geltendes Recht außer Kraft setzt. Aber politische Verantwortung erschöpft sich nicht darin, Verwaltungsentscheidungen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch das Vorgehen der Leverkusener Ausländerbehörde muss untersucht werden. Weshalb wurde die Empfehlung der Härtefallkommission nicht befolgt? Warum wartete man die abschließende Beratung des Petitionsausschusses nicht ab? War das Vorgehen in allen Einzelheiten verhältnismäßig? Und wer trägt dafür die Verantwortung?

Sollten Pflichtverletzungen festgestellt werden, müssen Konsequenzen folgen. Nicht als Rache an einzelnen Verwaltungsmitarbeitern, sondern weil staatliches Handeln überprüfbar bleiben muss.

Ein Staat darf nicht nur stark sein. Er muss auch menschlich bleiben.

Was mich an diesen Geschichten besonders erschüttert, ist die Kälte, die sich zwischen Gesetzestexten, Behördenentscheidungen und politischen Verlautbarungen ausbreiten kann. Natürlich kann ein Staat nicht jede menschlich tragische Situation verhindern. Aber er muss alles daransetzen, vermeidbares Leid zu begrenzen. Besonders, wenn Kinder betroffen sind.

Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem Familien am frühen Morgen aus ihren Wohnungen geholt werden und die Politik anschließend lediglich versichert, alles sei rechtsstaatlich korrekt abgelaufen. Ich erwarte mehr von unserem Staat als die korrekte Vollstreckung seiner Entscheidungen. Ich erwarte Augenmaß, Verantwortung und die Bereitschaft, einen menschlichen Ausweg zu suchen.

Die Erinnerung an die Bedburger Familie Cekaj hat mich nie ganz losgelassen. Vielleicht macht mich der Fall Rouf deshalb besonders wütend. Damals haben wir versucht, etwas zu bewegen, und sind gescheitert. Diesmal hoffe ich, dass die politische Intervention tatsächlich etwas bewirkt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie gilt nicht erst mit einem deutschen Pass und sie endet auch nicht mit der Ablehnung eines Asylantrags.

Ein Rechtsstaat muss das Recht durchsetzen können. Aber wenn er dabei das Mitgefühl verliert, wird aus seiner Stärke eine erschreckende Kälte.

Und die sollten wir nicht widerspruchslos hinnehmen.

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2 Kommentare

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  1. Das ist sehr traurig und für mein Gerechtigkeitsempfinden absolut falsch, Menschen die hier gemeldet sind, eine Wohnung haben, einfach so abzuschieben. Die vielen ohne Meldeadresse, oder Wohnung/Arbeitsstelle, die kann man natürlich nicht mal eben finden oder aufsuchen. Hauptsache die Statistik wird passend gemacht, „wir“ schieben ja Menschen ab 🤢🤦‍♀️

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