Haftbefehl und Grundsicherung: Wenn Behörden nichts voneinander wissen

Der Staat sucht Menschen per Haftbefehl und kann ihnen gleichzeitig weiter Grundsicherung überweisen. Polizei und Jobcenter dürfen ihre Daten nicht einfach abgleichen. Die Regierung wollte diese Lücke längst schließen. Ein für Juli vereinbarter Aktionsplan fehlt jedoch bis heute.

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Heute hatte ich etwas über Übertreibungen geschrieben. Hier habe ich den Fall beim Wickel, der gerade (wie im Beitrag erwähnt) zwischen Krings, (CDU) und Bas heißläuft:

Mehr als 100.000 Menschen werden in Deutschland per Haftbefehl gesucht. Wie viele davon gleichzeitig Grundsicherung beziehen, weiß allerdings niemand. Das klingt zunächst erstaunlich. Noch erstaunlicher wird es, wenn man sich den Grund dafür ansieht.

Die einen suchen, die anderen zahlen

Die Polizei weiß, gegen wen ein Haftbefehl vorliegt. Die Jobcenter wissen, wem sie Grundsicherung überweisen. Nur wissen die Jobcenter nicht automatisch, ob sich unter ihren Kunden Menschen befinden, die von der Polizei gesucht werden.

Die beiden Datenbestände können nicht einfach miteinander abgeglichen werden. Sozialdaten sind in Deutschland besonders geschützt. Für einen automatisierten Abgleich mit polizeilichen Fahndungsdaten braucht es eine entsprechende gesetzliche Grundlage.

So entsteht eine jener Situationen, die einem normalen Menschen nur schwer zu vermitteln sind: Der Staat kann jemanden per Haftbefehl suchen und ihm gleichzeitig weiterhin Grundsicherung aufs Konto überweisen. Die eine Behörde weiß schlicht nicht, was die andere weiß.

Hinzu kommt: Ein Haftbefehl ist nach geltendem Sozialrecht für sich genommen noch kein Grund, die Grundsicherung einzustellen. Selbst wenn ein Jobcenter davon erführe, wäre damit also nicht automatisch die Rechtsgrundlage für einen Zahlungsstopp geschaffen.

Datenschutz – mal wieder

Natürlich hat der Schutz von Sozialdaten seinen Sinn. Ich möchte jedenfalls nicht in einem Staat leben, in dem jede Behörde nach Belieben in den Datenbeständen anderer Behörden herumstöbern darf.

Aber Datenschutz sollte auch nicht dazu führen, dass staatliche Stellen nebeneinanderher arbeiten, als hätten sie nichts miteinander zu tun. Wenn der Staat jemanden sucht, um ihn festzunehmen, während eine andere staatliche Stelle ihm möglicherweise jeden Monat Geld überweist, darf man schon die Frage stellen, ob hier die Verhältnismäßigkeit noch stimmt.

Das eigentlich Kuriose daran: Wir wissen nicht einmal, wie groß das Problem ist. Zum 1. Juli 2026 waren 170.667 offene nationale Haftbefehle registriert, die sich auf rund 148.000 Personen verteilten. Wie viele dieser Menschen Grundsicherung beziehen, ist unbekannt. Ausgerechnet der fehlende Datenabgleich verhindert also auch, dass die Bundesregierung sagen kann, über wie viele Fälle wir überhaupt reden.

Krings nimmt Bas ins Visier

Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, hat das Thema nun aufgegriffen und Arbeitsministerin Bärbel Bas scharf kritisiert. Ihr Ministerium dürfe sich nicht hinter dem Datenschutz verstecken, sagt er sinngemäß.

Ganz aus der Luft gegriffen ist der Vorwurf nicht. Union und SPD haben das Problem längst erkannt. Der Koalitionsausschuss vereinbarte am 2. Juli 2026, dass Arbeits- und Innenministerium noch im Juli einen Aktionsplan vorlegen sollten. Damit sollten sowohl der notwendige Datenaustausch als auch ein ausdrücklicher Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuchte Personen geregelt werden.

Der Juli ist vorbei. Inzwischen auch der August. Der Aktionsplan liegt weiterhin nicht vor.

Das Arbeitsministerium erklärt, man arbeite gemeinsam mit dem Innenministerium daran und strebe eine gesetzliche Umsetzung bis Ende 2026 an. Einen konkreten Termin für die Vorlage im Kabinett gibt es bislang offenbar nicht.

https://www.merkur.de/politik/grundsicherung-fuer-haftbefehl-gesuchte-bas-unter-druck-zr-94467711.html?utm_source=chatgpt.com

Ganz so einfach ist es trotzdem nicht

Bas könnte morgen nicht einfach anordnen, eine Liste aller per Haftbefehl Gesuchten an die Jobcenter zu schicken und sämtliche Zahlungen einzustellen. Dafür fehlen gegenwärtig die gesetzlichen Voraussetzungen. Genau die sollen schließlich erst geschaffen werden.

Insofern ist der Hinweis auf den Datenschutz keine bloße Ausrede. Etwas anderes ist allerdings die Frage, warum die Bundesregierung die rechtlichen Voraussetzungen nicht längst auf den Weg gebracht hat. Genau dafür war schließlich der im Juli vereinbarte Aktionsplan gedacht.

Und noch etwas sollte bei aller Kritik nicht unter den Tisch fallen: Der Auftrag ging ausdrücklich an Arbeits- und Innenministerium. Krings richtet seinen Angriff vor allem gegen die SPD-Ministerin Bas. Das Innenministerium wird von Alexander Dobrindt geführt. Welches der beiden Ministerien für die Verzögerung verantwortlich ist oder woran es konkret hakt, wissen wir bislang nicht.

Deshalb wäre mir die Geschichte „Bas will weiterhin Geld an gesuchte Straftäter zahlen“ deutlich zu simpel.

Der eigentliche Vorgang ist merkwürdig genug: Der Staat weiß, wen er sucht. Der Staat weiß, wem er Geld überweist. Aber der Staat darf diese beiden Informationen bislang nicht einfach zusammenbringen.

Man könnte meinen, genau dafür sei eine Regierung da: die Gesetze so zu ändern, dass etwas, was technisch vermutlich in Sekunden erledigt wäre, auch rechtsstaatlich sauber möglich wird.

Ich schreibe über dieses furchtbare Beispiel gelungener Zusammenarbeit, weil am kommenden Sonntag in Sachsen-Anhalt eine wichtige Wahl stattfindet. Wir wissen, dass die Nazis diese gewinnen werden und wir wissen leider – auch aufgrund solcher Ungeheuerlichkeiten wie der hier beschriebenen –, was für diese Lage zumindest mitverantwortlich ist. Man könnte meinen, die verantwortlichen Politiker würden unser Land absichtlich in diese Bredouille manövrieren.

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