Man kann Sander wider­spre­chen – und muss sie trotz­dem verteidigen

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Ich habe in den ver­gan­ge­nen Monaten zwei­mal ziem­lich kri­tisch über Sarah Maria Sander geschrie­ben. Daran möch­te ich heu­te nichts zurück­neh­men. Aber viel­leicht etwas hinzufügen.

In mei­nem Beitrag „Hunger in Gaza: Zwischen Bildern, Behauptungen und Fakten“ habe ich mich mit Sanders Vorwurf beschäf­tigt, das ZDF betrei­be beim Thema Hunger in Gaza geziel­te Manipulation. Ihre Argumentation hat mich nicht überzeugt.

Noch här­ter fiel mei­ne Kritik in „Staatsfunk-Fantasien und die Lust am ÖRR-Bashing“ aus. Dort ging es um Sanders Abrechnung mit der ARD-Korrespondentin Sophie von der Tann. Ich fand und emp­fin­de die Art als maßlos.

Man könn­te also sagen: Ein Fan von Sarah Maria Sander wird aus mir in die­sem Leben wohl nicht mehr.

Und trotz­dem erschüt­tert mich, was die­se Frau offen­bar ertra­gen muss ($).

Kritik ist kei­ne Morddrohung

Die WELT berich­tet über anti­se­mi­ti­sche Beschimpfungen sowie Mord- und Vergewaltigungsdrohungen gegen Sander. Wer die Beispiele liest, kann eigent­lich nur fas­sungs­los sein.

Hier beginnt für mich eine Grenze, über die wir inzwi­schen viel zu unbe­küm­mert hinweggehen.

Ich darf Sanders jour­na­lis­ti­sche Arbeit schlecht fin­den. Ich darf ihr Einseitigkeit vor­wer­fen. Ich darf über­zeugt sein, dass sie gegen­über dem öffent­lich-recht­li­chen Rundfunk mit zwei­er­lei Maß misst. Sie wie­der­um darf mei­ne Auffassungen ver­mut­lich genau­so falsch oder naiv finden.

Das nennt man Streit.

„Judenfotze“, Vergewaltigungsfantasien und „wir wer­den dich jagen und töten“ haben mit die­sem Streit nichts zu tun. So etwas und die dar­über hin­aus noch in der WELT abge­druck­ten Entgleisungen übels­ter Art, sind kei­ne beson­ders dras­ti­sche Form der Israelkritik. Einiges davon ent­springt die­sem ekel­haf­ten Antisemitismus mit dem wir, vor allem natür­lich unse­re jüdi­schen Mitbürgerinnen und Mitbürger, lei­der so stark kon­fron­tiert sind. Diese „Äußerungen” über Hass bis zu kon­kre­ten Drohungen dürf­ten einer Straftat ent­spre­chen. Warum die­se nicht geahn­det wer­den? Keine Ahnung. Unsere Richter schei­nen sich oft in einem Paralleluniversum zu bewe­gen. Viele Urteile, auch ganz ande­rer Natur, sind, wenn über­haupt, nur schwer nachzuvollziehen.

Wir reden lei­der kei­nes­wegs über ein Randphänomen. Das BKA regis­trier­te für 2025 ins­ge­samt 6.548 anti­se­mi­ti­sche Straftaten – noch­mals fünf Prozent mehr als im Vorjahr und damit einen neu­en Höchststand.

Und dann sind da die Bilder aus Gaza

Nun kommt aller­dings die ande­re Seite, und ich fin­de, dass auch sie aus­ge­spro­chen wer­den muss.

Die Bilder und Berichte aus Gaza sind wei­ter­hin schwer aus­zu­hal­ten. Die Vereinten Nationen berich­ten auch im August 2026 von Vertreibung, zer­stör­ter Infrastruktur, erheb­li­chen Einschränkungen der huma­ni­tä­ren Versorgung und einer wei­ter­hin äußerst pre­kä­ren Lage der Zivilbevölkerung. Es gibt Hitzeperioden und zu wenig sau­be­res Wasser. Und wer küm­mert sich? Frau Sander jeden­falls nicht. Die hat ihren Frieden mit die­sem Grauen gemacht. Nur die ande­ren sind schuld. So geht das bedau­er­li­cher­wei­se zu häufig.

Wie soll das Menschen kaltlassen?

Mich lässt es jeden­falls nicht kalt.

Ich kann des­halb nach­voll­zie­hen, dass Menschen wütend wer­den, wenn sie den Eindruck gewin­nen, die­ses Leid wer­de klein­ge­re­det, rela­ti­viert oder hin­ter dem Hinweis auf die Verbrechen der Hamas ver­steckt. Der 7. Oktober 2023 ver­schwin­det nicht aus der Geschichte. Aber er macht auch nicht jedes spä­te­re Handeln der israe­li­schen Regierung unangreifbar.

Wer sich in die­ser auf­ge­heiz­ten Situation so ein­deu­tig auf der israe­li­schen Seite posi­tio­niert wie Sander, muss mit mas­si­vem poli­ti­schen Widerspruch rech­nen. Auch mit Demonstrationen. Auch mit unan­ge­neh­men Fragen. Auch mit Vorwürfen, die sie für voll­kom­men unge­recht hal­ten mag. Aber sie han­tiert mit Argumenten, die vie­le nicht über­zeu­gen und ange­sichts des Grauens in Gaza für inak­zep­ta­bel halten. 

Vielleicht fliegt dabei tat­säch­lich dem einen oder ande­ren die Feder aus dem Hut. Es kommt zu Gefühlsausbrüchen, die man­cher viel­leicht bis dahin von sich nicht kann­te. Es gibt noch einen Funken von Anstand und das Leid, das die Palästinenser durch den rigo­ro­sen Racheakt der Israelis erlit­ten haben, kann nicht ein­fach mit den übli­chen Floskeln über­tönt wer­den. Diese Zeiten sind vorbei. 

Gaza erklärt Wut, aber kei­nen Antisemitismus

Das scheint mir der ent­schei­den­de Unterschied zu sein.

Ein paläs­ti­nen­si­scher Aktivist, des­sen Familie viel­leicht selbst betrof­fen ist, darf außer sich vor Wut sein. Trotz des 7. Oktober 2023. Er darf die israe­li­sche Regierung ver­flu­chen. Er darf deut­sche Waffenlieferungen skan­da­lös fin­den und Sanders Haltung unerträglich.

Aber aus „Ich ver­ach­te die Politik Israels“ darf nicht „Ich ver­ach­te Juden“ werden.

Und schon gar nicht: „Ich wer­de dich töten.“

Das Leid der einen Menschen kann nie­mals die Bedrohung ande­rer legi­ti­mie­ren. Wer die­sen ein­fa­chen Grundsatz auf­gibt, wird am Ende selbst Teil jener Entmenschlichung, die er beim Gegner beklagt.

Schaut unse­re Justiz wirk­lich nur zu?

Sanders Vorwurf gegen­über deut­schen Behörden soll­te man trotz­dem ernst neh­men. Nicht unbe­dingt in der zuge­spitz­ten Form, die Justiz schaue „ein­fach zu“. Dafür ist die Wirklichkeit zu kompliziert!

Es exis­tie­ren spe­zia­li­sier­te Stellen zur Bekämpfung von Hasskriminalität, und Verfahren wer­den geführt. Gerade erst wur­de aus Sachsen-Anhalt berich­tet, dass sich die Zahl der Verfahren der dor­ti­gen Zentralstelle für Hasskriminalität im Internet inner­halb eines Jahres von 312 auf 727 mehr als ver­dop­pelt hat.

Das zeigt aller­dings zugleich das Problem: Die Behörden müs­sen einer Flut von Hasspostings hin­ter­her­er­mit­teln. Täter schrei­ben anonym, Accounts befin­den sich im Ausland, Plattformen müs­sen Daten her­aus­ge­ben, und nicht jede wider­wär­ti­ge Äußerung erfüllt einen Straftatbestand.

Für einen Menschen, der eine kon­kre­te Morddrohung auf sei­nem Bildschirm liest und Monate spä­ter einen Einstellungsbescheid erhält, dürf­te die­se juris­ti­sche Differenzierung aller­dings ein schwa­cher Trost sein.

Deshalb hat Sanders Kritik für mich einen berech­tig­ten Kern. Wenn der Staat Menschen vor kon­kre­ten Bedrohungen schüt­zen will, müs­sen Polizei und Justiz per­so­nell und tech­nisch dazu in der Lage sein. Das gilt selbst­ver­ständ­lich nicht nur für jüdi­sche Menschen, son­dern für jeden, der zur Zielscheibe sol­cher Kampagnen wird.

Vielleicht soll­ten wir bei­des wie­der lernen

Ich möch­te Sarah Maria Sander wei­ter­hin wider­spre­chen kön­nen. Auch deutlich.

Und gleich­zei­tig möch­te ich in einem Land leben, in dem sie ihre Meinung sagen kann, ohne mor­gens nach­se­hen zu müs­sen, wer ihr dies­mal Vergewaltigung oder Tod ange­kün­digt hat.

Darin sehe ich über­haupt kei­nen Widerspruch.

Vielleicht ist genau das eine Fähigkeit, die uns in die­ser ent­setz­lich pola­ri­sier­ten Gaza-Debatte zuneh­mend ver­lo­ren geht: einen Menschen gegen Hass zu ver­tei­di­gen, ohne des­halb sei­ne Ansichten über­neh­men zu müssen.

Das gilt natür­lich auch umgekehrt.

Wer gegen Antisemitismus auf­steht, muss nicht schwei­gen, wenn paläs­ti­nen­si­sche Kinder hun­gern oder Menschen unter men­schen­un­wür­di­gen Bedingungen leben. Und wer die­ses Leid anpran­gert, ver­liert nicht das Recht, Antisemitismus ent­schie­den zurückzuweisen.

Wir soll­ten uns die­se fal­sche Alternative gar nicht erst auf­zwin­gen lassen.

Sarah Maria Sander und ich wer­den beim Thema Gaza ver­mut­lich wei­ter­hin auf ziem­lich ver­schie­de­nen Seiten ste­hen. Aber wenn jemand sie bedroht, weil sie Jüdin ist oder weil ihm ihre poli­ti­sche Haltung nicht passt, gibt es für mich kei­ne zwei Seiten.

Dann ste­he ich auf ihrer.


Deutschland, sei­ne Staatsanwaltschaften, Richterinnen und Richter wären gut bera­ten, die von den Sicherheitsbehörden selbst als soge­nann­te Gefährder ein­ge­stuf­ten Menschen nicht bloß zu iden­ti­fi­zie­ren und sie ansons­ten machen zu las­sen. Diese Leute müs­sen drin­gend unser Land ver­las­sen – not­falls auch unter Aberkennung ihrer deut­schen Staatsbürgerschaft. Oder wol­len wir es lie­ber so wei­ter­lau­fen las­sen, wie es bis­her war und wei­ter eine Vielzahl von Toten akzep­tie­ren, die sol­chen Fanatikern zuge­schrie­ben wer­den muss?

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