Seltsame Methoden sind das

Erst kürz­lich hat der frü­he­re Arbeitgeber mei­nes 1985 ver­stor­be­nen Schwiegervaters ver­se­hent­lich die klei­ne Betriebsrente für mei­ne Schwiegermutter gestrichen. Das Unternehmen hat­te, wie ich tele­fo­nisch her­aus­fand, eine Falschmeldung von der Krankenkasse erhal­ten. Danach war mei­ne Schwiegermutter verstorben. War sie nicht! Der Fall konn­te auf­ge­klärt werden. Vor ein paar Tagen tei­le uns das Unternehmen mit, dass seit Juni 2015 kei­ne Krankenkassenbeiträge mehr für die Betriebsrente gezahlt wor­den wären. Als Versicherungsnehmer kriegt man sol­che Fehler, die ein­deu­tig in der Verantwortung der Betriebskrankenkasse lie­gen, ja in der Regel kaum mit. Insofern sind wir ver­är­gert dar­über, dass die Betriebskrankenkasse die Nachzahlung in der Form ver­rech­nen möch­te, als…

Erst kürz­lich hat der frü­he­re Arbeitgeber mei­nes 1985 ver­stor­be­nen Schwiegervaters ver­se­hent­lich die klei­ne Betriebsrente für mei­ne Schwiegermutter gestrichen.

Das Unternehmen hat­te, wie ich tele­fo­nisch her­aus­fand, eine Falschmeldung von der Krankenkasse erhal­ten. Danach war mei­ne Schwiegermutter verstorben.

War sie nicht! Der Fall konn­te auf­ge­klärt werden.

Vor ein paar Tagen tei­le uns das Unternehmen mit, dass seit Juni 2015 kei­ne Krankenkassenbeiträge mehr für die Betriebsrente gezahlt wor­den wären. Als Versicherungsnehmer kriegt man sol­che Fehler, die ein­deu­tig in der Verantwortung der Betriebskrankenkasse lie­gen, ja in der Regel kaum mit.

Insofern sind wir ver­är­gert dar­über, dass die Betriebskrankenkasse die Nachzahlung in der Form ver­rech­nen möch­te, als bis Januar 2018 gar kei­ne Rente aus­ge­zahlt wird. Solange dau­ert es näm­lich, bis die nicht abge­führ­ten Krankenkassenbeiträge bezahlt sind.

Wie gesagt, die Betriebsrente ist klein und mei­ne Schwiegermutter lebt bei uns. Sie ist nicht dar­auf ange­wie­sen. Es geht ums Prinzips. Ich hät­te erwar­tet, dass die Krankenkassenbeiträge für einen gewis­sen Zeitraum gestun­det wer­den. Von mir aus in Raten von je 50 Euro monat­lich. Das hät­te ich anstän­dig gefun­den, zumal der ent­stan­de­ne Fehler auf­sei­ten der Betriebsrentenversicherung liegt.

Die wol­len das Geld so schnell wie mög­lich zurück­ho­len. Bei einem so alten Menschen weiß man schließ­lich nie, ob man nicht auf der „Restschuld” sit­zen blei­ben könn­te. Das klingt böse, aber wird es nicht exakt so sein?

Ich habe mich bei der zustän­di­gen AOK bereits über das Vorgehen beschwert. Mal sehen, wie die Antwort aus­fal­len wird. 

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