Türkische Pressefreiheit war einmal

Bei den Diskussionen über die Einschränkung der Pressefreiheit durch Erdogans Regime höre ich immer genau hin, wenn tür­ki­sche Stimmen sich hier­zu äußern. Mir kommt es so vor, als ver­tei­di­gen die aller­meis­ten Erdogans Kurs. Und zwar mit Argumenten, die ich per­sön­lich nicht nach­voll­zie­hen kann. Nicht nur Böhmermann Inwieweit ich die Böhmermann-Affäre und die Reaktion der tür­ki­schen Community dar­auf von den Repressalien gegen Journalisten, also den Vorgängen in der Türkei selbst, ordent­lich von­ein­an­der tren­ne, will ich nicht beur­tei­len. Ich gebe zu, da geht schnell etwas durcheinander. *** Die tür­ki­schen Kolumnisten Ceyda Karan und Hikmet Cetinkaya wur­den am Donnerstag jeweils zu zwei Jahren Haft ver­ur­teilt. Das Urteil, so…

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Bei den Diskussionen über die Einschränkung der Pressefreiheit durch Erdogans Regime höre ich immer genau hin, wenn tür­ki­sche Stimmen sich hier­zu äußern. Mir kommt es so vor, als ver­tei­di­gen die aller­meis­ten Erdogans Kurs. Und zwar mit Argumenten, die ich per­sön­lich nicht nach­voll­zie­hen kann.

Nicht nur Böhmermann

Inwieweit ich die Böhmermann-Affäre und die Reaktion der tür­ki­schen Community dar­auf von den Repressalien gegen Journalisten, also den Vorgängen in der Türkei selbst, ordent­lich von­ein­an­der tren­ne, will ich nicht beur­tei­len. Ich gebe zu, da geht schnell etwas durcheinander.

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Die tür­ki­schen Kolumnisten Ceyda Karan und Hikmet Cetinkaya wur­den am Donnerstag jeweils zu zwei Jahren Haft ver­ur­teilt. Das Urteil, so lese ich im Kölner Stadt-Anzeiger in einem Artikel zum heu­ti­gen Tag der Pressefreiheit, soll im Sinne des Präsidenten Erdogan sein.

Zwei Jahre für ein Bild des Propheten

Was haben die bei­den Zeitungskolumnisten ver­bro­chen, dass ein Richter sie für zwei Jahre ins Gefängnis schickt?

Aus mei­ner per­sön­li­chen Sicht arg wenig. Für das tür­ki­sche Gericht aber hat das Wenige genügt. Die Kolumnisten haben in ihrer Zeitung „Cumhuriyet” das ers­te Titelcover der fran­zö­si­schen Satirezeitschrift „Charly Hebdo” nach den Anschlägen auf die Redaktion mit zwölf Toten über­nom­men. Dieses Cover zeigt den Propheten, der trau­rig drein­blickt. Auf dem Cover ist ein Schild mit der Aufschrift „Je suis Charlie” zu lesen. Außerdem steht dort „Alles ist ver­ge­ben”.

Nun wis­sen wir, dass schon die Darstellung des Propheten in der isla­mi­schen Welt nicht erlaubt oder jeden­falls nicht gern gese­hen ist. Wie Islamisten auf die kri­ti­sche Darstellungen reagie­ren, haben wir in den letz­ten Jahren mehr­fach erlebt. Es waren für west­li­che Gemüter ver­stö­ren­de, erschre­cken­de Bilder von zor­ni­gen, aggres­si­ven und gewalt­tä­ti­gen mus­li­mi­schen Männern und Frauen. Mit unse­ren Vorstellungen sind sol­che Reaktionen ein­fach unver­ein­bar und völ­lig inakzeptabel.

Allahu akbar! – gehts auch ohne Pressefreiheit?

Dass im tür­ki­schen Gerichtssaal nach der Verkündung des Urteils gegen die bei­den Kolumnisten laut­hals der Ruf „Allahu akbar!” ertön­te, macht nach­denk­lich. Die ver­ur­teil­te Ceyda Karan sah in die­sen Rufen sowie in die­sem dras­ti­schen Urteil gegen sie und ihren Kollegen einen Beweis für die fort­schrei­ten­de Islamisierung der Türkei.

Vor eini­gen Tagen las ich, dass die tür­ki­sche Bevölkerung sich nie­mals damit ein­ver­stan­den erklä­ren wür­de, die vom tür­ki­schen Parlamentspräsidenten Ismail Kahraman gefor­der­te isla­mi­sche Verfassung zu beschlie­ßen. Wenn man sich die Stimmenverhältnisse, übri­gens auch in Deutschland, ver­ge­gen­wär­tigt, besteht für die­se Gelassenheit aus mei­ner Sicht kein Grund.

Die Trennung von Staat und Religion ist in der aktu­el­len Erdogan-Türkei schon jetzt kein unum­stöß­li­ches Dogma mehr.

Mustafa Kemal Atatürks säku­la­re Türkei wird unter die­ser Führung sicher nicht mehr lan­ge fort­be­stehen. Die für demo­kra­ti­sche Rechtsstaaten selbst­ver­ständ­li­che Gewaltenteilung ist in der Türkei heu­te bereits außer Kraft gesetzt, denn es wer­den Gerichtsurteile gefällt, die Erdogan in den Kram pas­sen. Entsprechen Richter nicht den Wünschen Erdogans, so bekom­men auch sie den lan­gen Arm des Präsidenten zu spüren.

Ich wür­de mich zu die­sen tür­ki­schen Interna nicht äußern, wenn mit uns in Deutschland nicht Millionen von Türken oder Türkisch-Stämmigen leben wür­den. Viele ver­tei­di­gen Erdogan gegen Böhmermann. Dafür habe ich Verständnis. Pressefreiheit und Meinungsfreiheit kön­nen Grenzen gesetzt sein. Zum Beispiel dort, wo Persönlichkeitsrechte ver­letzt werden.

Kein Verständnis habe ich aller­dings dafür, dass vie­le Türken in Deutschland das Regime Erdogan auch in ande­ren Belangen unter­stüt­zen. Das habe ich zuletzt bei der aus mei­ner Sicht nach­voll­zieh­ba­ren Kritik am Einfluss der Ditib auf die in Deutschland akti­ven Moscheen wie­der erfahren.

Führen wir einen „Stellvertreterkrieg”?

Immer wie­der habe ich das Gefühl, dass – in Deutschland – ein „Stellvertreterkrieg” geführt wird. Ist man (der Deutsche) gegen Erdogan, ist man gegen (die) Türken. In einer intak­ten Gesellschaft wäre das so nicht oder jeden­falls nicht so deut­lich. Ich per­sön­lich glau­be, dazu tra­gen auch Erdogans Wahlkampfbesuche in Deutschland bei. Ich ver­ste­he nicht, dass die Deutsche Regierung das über­haupt zulässt!

Aber was will man schon in einem Land erwar­ten, in dem eine Partei, die sich selbst (aus Gründen) als auf­stre­ben­de Volkspartei begreift, in ihr Parteiprogramm hin­ein­schreibt: „Der Islam gehört nicht zu Deutschland”?

Ich emp­fin­de es so, dass wir den Muslimen immer deut­li­cher zei­gen, wie wenig wir ihre Religion (und sie?) schät­zen. Wir sen­den rück­sichts- und beden­ken­los Signale an eine gro­ße Bevölkerungsgruppe in unse­rem Land, die Männer wie Erdogan für sich zu instru­men­ta­li­sie­ren verstehen.

Wir müs­sen auf die Einhaltung unse­rer Gesetze und Regeln bestehen! Aber der Raum für Kultur und Religion darf in einer Demokratie unter kei­nen Umständen so beschnit­ten wer­den, wie die AfD es ihrer Klientel ver­spro­chen und zum Teil sug­ge­riert hat. Denn – längst ist noch nicht alles the­ma­ti­siert, was die Schrittmacher der Partei in ihren Köpfen bergen. 

2 Kommentare

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  1. Selbst eine AFD in Regierungsverantwortung käme wohl an einem Bundesverfassungsgericht nicht vor­bei. Also kei­ne Angst.

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