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Ungesühnte Schwerverbrechen und hehre Rechtsgrundsätze

Juristen neigen dazu, uns normale Bürger zu überfordern. Das zeigt sich bei Urteilen, die gegen den „gesunden Menschenverstand“ verstoßen, aber leider auch in grundsätzlichen Dingen.

Ist es richtig, wenn ein Gesetz noch gilt, obwohl sich das Wissen durch die technologischen Möglichkeiten innerhalb unserer Gesellschaft radikal verändert haben?

Ich möchte natürlich auf das gestrige Urteil des Verfassungsgerichtes hinaus, das an einem Artikel, einem wichtigen Rechtsprinzip, unseres Grundgesetzes festhält. Niemand soll wegen der gleichen Straftat ein zweites Mal vor Gericht gestellt werden, etwa nur, weil sich neue Beweise ergeben haben, die einen Schuldspruch wegen Vergewaltigung und Mord zur Folge haben könnten.

Technischer Fortschritt?

Die forensischen Möglichkeiten sind aktuell völlig anders als noch vor wenigen Jahrzehnten. Wir verfolgen die Erfolge, die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf sogenannte Cold Cases machen. Wieder ist ein Mörder überführt, eine schwere Straftat kann nach Jahren erfolgreich aufgeklärt und der Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden.

Wenn der Verdächtige jedoch bereits einmal ein Gerichtsverfahren durchlaufen hat, sieht es anders aus. Die gesetzliche Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist verfassungswidrig. Es war noch unter der GroKo verabschiedet worden.

Grundgesetz

Das Verfassungsgericht nimmt Bezug auf diesen Satz im Artikel 103, Absatz 3 unseres Grundgesetzes:

(3) Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Charta der Grundrechte (EU)

Artikel 50 – Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden

Es geht um Rechtssicherheit, sagen die Richter, auf die sich alle Bürger verlassen können müssen. OK.

Ich glaube, dass unsere umfangreichen Gesetzbücher, für die unser Rechtsstaat je nach Laune gelobt oder getadelt wird, zahllose Beispiele für einen Anachronismus beinhalten, der je nach Lage und Einzelfall auch immer wieder aufblitzt. Die Gesetze müssten aus meiner Sicht nicht in beliebiger Weise evaluiert und erforderlichenfalls verändert werden. Sie sollten aber bitte doch auf alle Fälle den technologischen Fortschritt berücksichtigen.

GroKo hat schon wieder verloren

Die Vorgänger-Regierung hatte es versucht, die Juristen des Verfassungsgerichtes sehen es anders. Zwei schlimme Verbrechen (Vergewaltigung und Mord) an einer jungen Frau bleiben ungesühnt, und zwar aus prinzipiellen Erwägungen. Juristen und Bürokraten haben viel gemeinsam. Die geäußerte Anteilnahme an die betroffene Familie klingt wie Hohn.

Ich bin ein einfacher Mann vom Land. Ich verstehe so manches nicht mehr, was auf unserer Welt passiert. Und dieses Urteil schon gar nicht.


Horst Schulte

Herausgeber, Blogger, Amateurfotograf

- alleiniger Autor dieses Blogs -

Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

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6 Gedanken zu „Ungesühnte Schwerverbrechen und hehre Rechtsgrundsätze“

  1. Rechtssicherheit ist schon eine gute Sache, wenn es auch in diesem Fall nicht gut erscheint.

    Wenn die Juristen anders entschieden hätten, hätte das Scheunentore geöffnet und selbst das Grundgesetz müsste angepasst werden.

    Die Ersten, die dieses Scheunentor nutzen würden, sind die lustigen Leute der Abmahnindustrie.

    In dubio pro Reo ist ein damit verbundenes Prinzip.

  2. Das sich die technischen Möglichkeiten ändern, sollte bei der Rechtsprechung weniger eine Rolle spielen. Das ist halt der Lauf der Zeit.

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