BVG: Entschädigung für Atomausstieg—wer zahlt Rückbau- und Endlagerungskosten?

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Wir müs­sen damit leben, dass das Bundesverfassungsgericht ent­schie­den hat, dass der Staat die Energiekonzerne für den abrup­ten Ausstieg aus der Kernenergie ent­schä­di­gen muss. Diese Entscheidung ist mir zwar unsym­pa­thisch. Aber es stimmt natür­lich, dass an die­sem Ende den Unternehmen und ihren Aktionären sehr viel Geld ver­lo­ren gegan­gen ist. Unternehmerisches Riskio wird heu­te durch den Steuerzahler zumin­dest…

Wir müs­sen damit leben, dass das Bundesverfassungsgericht ent­schie­den hat, dass der Staat die Energiekonzerne für den abrup­ten Ausstieg aus der Kernenergie ent­schä­di­gen muss.

Diese Entscheidung ist mir zwar unsym­pa­thisch. Aber es stimmt natür­lich, dass an die­sem Ende den Unternehmen und ihren Aktionären sehr viel Geld ver­lo­ren gegan­gen ist. Unternehmerisches Riskio wird heu­te durch den Steuerzahler zumin­dest gemil­dert. Wir ken­nen das von der Finanzkrise.

Die ratio­na­len Gründe, die Merkels Entscheidung zugrun­de lagen, spie­len im Kontext mit ande­ren «Fehlentscheidungen», die nicht nur ein will­fäh­ri­ger Mob, son­dern eben­so Journalisten ins­be­son­de­re Kanzlerin Merkel vor­wer­fen, aktu­ell kei­ne Rolle mehr. Seltsam, wie ruhig es im Vergleich dazu in der Zeit gewe­sen ist, als die Regierung die Entscheidungen getrof­fen hat. Mein Eindruck war, dass die Menschen (inklu­si­ve der Damen und Herren von der Presse) kei­ne Bedenken hin­sicht­lich des Ausstieges aus der Kernenergie hatten.

Heute wird die­se Entscheidung von vie­len nur mehr als Nachweis für Merkels seit Jahren andau­ern­des Versagen gewer­tet. Ich glau­be, dass sich vie­le nicht ein­mal mehr über ihren eige­nen Sinneswandel im Klaren sind. Hauptsache es passt gera­de ins Weltbild.

Halbe Sache

Nun zur Entscheidung an sich: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes gilt. Die Regierung soll­te nun aller­dings schnells­tens ein­mal die Rechnung auf­ma­chen, die Jahrzehntelang qua­si Tabu war. Und zwar schon allein des­halb, weil die Atomenergie selbst ja so viel von Risikoabwägungen zu hal­ten scheint.

Endlager- und Rückbaukosten von Atomanlagen

Wie hoch sind die Rückbau- und Endlagerungskosten für die AKW selbst und den ato­ma­ren Schrott? Nicht dass die Damen und Herren Vorstände der Energiekonzerne noch glau­ben, dass es jetzt dabei bleibt, dass die­se und ande­re Kosten, die im Zusammenhang mit die­ser Hochrisikotechnologie beim Steuerbürger hän­gen blei­ben! Die ken­nen sich ja so gut aus und haben gewiss ein bril­lan­tes Risikomanagement.

Dann sol­len sie jetzt mal kräf­tig Rückstellungen bil­den, um die­se Kosten spä­ter selbst zu tra­gen. Ohne unse­re Hilfe. 

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2 Gedanken zu „BVG: Entschädigung für Atomausstieg—wer zahlt Rückbau- und Endlagerungskosten?“

  1. Die Rückbau- und Endlagerkosten wer­den so nied­rig ange­setzt wie nur mög­lich, damit der Anschein erhal­ten blei­ben kann, dass es hier­für aus­rei­chen­de Rückstellungen der Energiekonzerne gibt.
    Tatsächlich wird es so sein, dass die paar Schönwetter-Milliarden, die jetzt als Rückstellung gebil­det wer­den müs­sen, nur einen Bruchteil der Steuermittel sein wer­den, die die Politik (wohl­wol­lend) zur Finanzierung die­ser Aufgaben bereit­stel­len wird.
    Ich ver­mu­te stark, dass das alles längst schon zwi­schen Bundesregierung und Energiekonzernen abge­spro­chen ist. 

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