Und wieder habe ich etwas überlesen, was die DSGVO anlangt. Und es ist wohl zu befürchten, dass es anderen bei diesem Mammut nicht anders geht:
Wichtig: Wenn der Cookies-Hinweis am Ende der Webseite erscheint und ein eventuell nur dort befindlichen Link zum Impressum verdeckt, droht eine Abmahnung. Das ist insbesondere auch bei einem Aufruf der Webseite auf einem Handy zu prüfen. (DSGVO-Tipp Nr. 2) Link: DSGVO Technikkosten ǀ DSGVO-Kosten für Websites: 2,5 Milliarden € — der Freitag
Ich habe „mal“ gelesen, dass das Impressum im Menü nicht an erster Stelle, sondern auch als erster Unterpunkt auftauchen dürfe. Ich habe das Impressum in den Punkt Daten zusammen mit der Datenschutzerklärung gegeben. Ob das heutzutage rechtlich noch vertretbar ist? Dafür habe ich beide Punkt im Footer in ein eigenes Menü gepackt und dort ganz nach oben. Aber hier könnte genau das geschehen, was im „Freitag“ erwähnt wurde (s. Zitat).