Abmahngefahren: Bloß nix verdecken durch den Cookie – Hinweis.

HS230625

Horst Schulte

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Und wie­der habe ich etwas über­le­sen, was die DSGVO anlangt. Und es ist wohl zu befürch­ten, dass es ande­ren bei die­sem Mam­mut nicht anders geht:

Wich­tig: Wenn der Coo­kies-Hin­weis am Ende der Web­sei­te erscheint und ein even­tu­ell nur dort befind­li­chen Link zum Impres­sum ver­deckt, droht eine Abmah­nung. Das ist ins­be­son­de­re auch bei einem Auf­ruf der Web­sei­te auf einem Han­dy zu prü­fen. (DSGVO-Tipp Nr. 2) Link: DSGVO Tech­nik­kos­ten ǀ DSGVO-Kos­ten für Web­sites: 2,5 Mil­li­ar­den € — der Freitag

Ich habe „mal“ gele­sen, dass das Impres­sum im Menü nicht an ers­ter Stel­le, son­dern auch als ers­ter Unter­punkt auf­tau­chen dür­fe. Ich habe das Impres­sum in den Punkt Daten zusam­men mit der Daten­schutz­er­klä­rung gege­ben. Ob das heut­zu­ta­ge recht­lich noch ver­tret­bar ist? Dafür habe ich bei­de Punkt im Foo­ter in ein eige­nes Menü gepackt und dort ganz nach oben. Aber hier könn­te genau das gesche­hen, was im „Frei­tag“ erwähnt wur­de (s. Zitat).

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

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