Eritreer die Zweite oder war es die Dritte?

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Faeser und Kretschmann kom­men­tier­ten die mas­si­ven Angriffe von Eritreer auf Polizeibeamte in Stuttgart. Es dür­fe nicht sein, dass Konflikte in ande­ren Ländern auf unse­ren Straßen aus­ge­tra­gen wer­den. Dem ist nichts hin­zu­zu­fü­gen. Außer natür­lich: Worte sind, von Politikern gespro­chen, erfah­rungs­ge­mäß wenig wert. 

Es wur­den 228 Eritreer fest­ge­nom­men. Gegen sie wird ermit­telt: „wegen des Verdachts des Landfriedensbruchs, schwe­ren Landfriedensbruchs, tät­li­chen Angriffs, Sachbeschädigung und Körperverletzung sowie gefähr­li­cher Körperverletzung und Diebstahl”. Alle wur­den ges­tern auf frei­en Fuß gesetzt. Nur einer blieb in Untersuchungshaft. Er hat­te schon etwas auf dem Kerbholz. Von den ca. 30 ver­letz­ten Polizisten sind 7 auf abseh­ba­re Zeit nicht einsatzfähig. 

Wir ken­nen die Worte, die Politiker ange­sichts sol­cher Gewaltexzesse auf unse­ren Straßen sagen. Sie sind nichts wert, weil sie Konsequenzen nicht erset­zen. Es war nicht die ers­te „Veranstaltung” die­ser Art. Auch die Schweiz hat in den letz­ten Wochen mit Eritreern ähn­li­che Erfahrungen gemacht. Aus der Schweiz waren dann auch meh­re­re Dutzend der gewalt­tä­ti­gen Schläger nach Stuttgart gereist, um dort die Polizei aufzumischen. 

Die meis­ten die­ser Schläger haben kei­nen deut­schen Pass. Statt sie am Tag nach der Tat auf frei­en Fuß zu set­zen, hät­te ich mir als Bürger gewünscht, für die Kerle ein Flugzeug nach Eritrea zu char­tern. Aber klar: Unsere huma­ni­tä­re Verantwortung für Oppositionelle – um die han­del­te es sich näm­lich nach Presseberichten, die ande­ren waren dies­mal nicht anwe­send – die in ihrem Heimatland Schlimmes erwar­ten wür­de, muss man groß­zü­gig sein. 

Dass die so Beschützten auf die Gesundheit und das Leben unse­rer Polizisten nichts geben, inter­es­siert die­se Vertreter die­ser huma­nen Sicht wenig. Dabei erkennt man schon an den Waffen, die die­se Menschen bei ihrer „Demonstration” ein­setz­ten, wie mör­de­risch ihre Planung aus­ge­se­hen hat. Das allein wäre ein Grund für eine unmit­tel­ba­re Abschiebung. Aber wir leben ja in Deutschland. 

3 Kommentare

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  1. Ich stim­me dir abso­lut zu!
    Vermutlich dür­fen sie nicht nach Eritrea abschie­ben, weil sie nicht zurück­ge­nom­men werden … 🤮🤮🤮

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