Und wieder habe ich etwas überlesen, was die DSGVO anlangt. Und es ist wohl zu befürchten, dass es anderen bei diesem Mammut nicht anders geht:

Wichtig: Wenn der Cookies-Hinweis am Ende der Webseite erscheint und ein eventuell nur dort befindlichen Link zum Impressum verdeckt, droht eine Abmahnung. Das ist insbesondere auch bei einem Aufruf der Webseite auf einem Handy zu prüfen. (DSGVO-Tipp Nr. 2) Link: DSGVO Technikkosten ǀ DSGVO-Kosten für Websites: 2,5 Milliarden € — der Freitag

Ich habe “mal” gelesen, dass das Impressum im Menü nicht an erster Stelle, sondern auch als erster Unterpunkt auftauchen dürfe. Ich habe das Impressum in den Punkt Daten zusammen mit der Datenschutzerklärung gegeben. Ob das heutzutage rechtlich noch vertretbar ist? Dafür habe ich beide Punkt im Footer in ein eigenes Menü gepackt und dort ganz nach oben. Aber hier könnte genau das geschehen, was im “Freitag” erwähnt wurde (s. Zitat).

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

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2 Gedanken zu „Abmahngefahren: Bloß nix verdecken durch den Cookie – Hinweis.“

  1. Horst Scheuer 117 1. Juni 2018 um 17:27

    WordPress setzt im Frontend Cookies eigentlich nur beim Kommentieren. Dafür haben die WordPress-Macher ja eine Checkbox eingebaut. Brauche ich dann überhaupt ein Cookie-Hinweis wenn ich sonst keine Cookies setze? Ich habe kein derartiges Script eingebaut. Bin mir aber nicht sicher ob das richtig ist.

  2. Wer ist schon noch sicher? Ich glaube sogar RA haben bei einigen Sachen ihre Zweifel. Für uns gilt m.E. doch ohnehin. Wir haben keine Affiliate-Links, keine Werbebanner und Anzeigen. Wir verfolgen keinerlei Gewinnabsichten und können das im Zweifel auch nachweisen. Was wollen die also eigentlich von uns?

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