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Gewaltenteilung als Schutzelement der Demokratie: Kann das weg?

Ob sich die Bürger gegen Ihre Regierungen durchsetzen können? In einigen Ländern klappt es nicht wie gewünscht. Und Institutionen wie die EU schaffen ebenfalls keine Klarheit.

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Welches Demokratieverständnis haben eigentlich diejenigen, die die Vorgänge in Israel als legitime Umbaumaßnahme des Staates gegen eine angebliche Übermacht der Richter gegenüber Regierung und Parlament interpretieren.

Sind die Demokratien bisher nicht ausgezeichnet damit gefahren, die Gewaltenteilung zu achten bzw. ist diese nicht unabdingbarer Bestandteil einer Absicherung gegen Unfug, den die restlichen Institutionen sonst anstellen könnten?

Ich denke an Trump. Er erhielt Gegenwind. Und zwar nur, weil die „Checks and Balances“ im Land trotz massiver Einflussnahme der Republikaner (Besetzung des Supreme Courts) funktioniert haben?

Roger Köppel aus dem Land der einen reinen und vollkommenen Demokratie unterstützt Benjamin Netanjahus Tabubruch. Ganz nach dem Motto, es könne ja nicht sein, dass Richter die Richtlinien der Politik bestimmen würden. Wenn es nach Köppel ginge, hat sich das Verfassungsgericht nicht darum zu kümmern, was unser deutsches Grundgesetz als Kontrolle von Executive und Legislative beschreibt.

Dass dies dazu führen kann, dass Richter politische Entscheidungen nicht nur infrage stellen, sondern tatsächlich aushebeln können, haben wir zuletzt in Deutschland erlebt. Der Klimaschutz rangierte bei den Richtern des Verfassungsgerichts höher als beim Gesetzgeber. Darüber haben sich zumindest hinter vorgehaltener Hand (nicht öffentlich) auch in Deutschland viele das Maul zerrissen.

Man mag das in Einzelfällen kritisch sehen.

Wahr bleibt allerdings, dass Demokratie von „Checks and Balances“ profitiert und sie absichert. Die Gewaltenteilung ist für eine funktionierende Demokratie fundamental.

Die Regierungen (warum sind die eigentlich alle Rechts?), die dieses Prinzip angreifen (Ungarn, Polen, Israel oder im Ansatz unter Trump die USA) oder sogar abschaffen, bekommen zu Recht ein ordentliches Problem mit ihrer Bevölkerung und mit den Institutionen, mit denen sie auf der EU-Ebene abgestimmt kooperieren wollen.


Gewaltenteilung USA

Legislative – die gesetzgebende Gewalt (Kongress, bestehend aus Repräsentantenhaus und Senat) Exekutive – die ausführende Gewalt (Präsident, Vizepräsident, Kabinett, die meisten Bundesbehörden) Judikative – die rechtsprechende Gewalt (Supreme Court und andere Gerichte)

Quelle: US Botschaft und Konsulate in Deutschland

Gewaltenteilung Israel

​Israel ist eine parlamentarische Demokratie mit Legislative, Exekutive und Judikative. Die staatlichen Institutionen sind der Präsident, die Knesset (Parlament), die Regierung, die Judikative und der Staatskontrolleur.

Quelle: Israelische Botschaft in Deutschland

Gewaltenteilung Polen

Nach einer Marathon-Sitzungswoche und zahlreichen Nachtschichten hat das polnische Parlament in beiden Kammern drei umstrittene Gesetzesvorlagen verabschiedet: eine Reform des Landesjustizrats, der ordentlichen Gerichte sowie des Obersten Gerichts. Nach Abstimmung durch das Unterhaus (Sejm) am späten Donnerstag, dem 20. Juli 2017, gab auch das Oberhaus, der Senat, in der Nacht vom Freitag zum Samstag sein Plazet.

Quelle: Konrad Adenauer Stiftung, Justizreform in Polen

Gewaltenteilung Ungarn

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Ungarn sind in den letzten Jahren immer stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Die Regierung versucht, Presse und Justiz unter ihre direkte Kontrolle zu bringen und deren Unabhängigkeit auszuhöhlen. Damit wird die Gewaltenteilung und das Gleichgewicht der Kräfte im Staat bedroht.
Aufgrund der zunehmenden Gefährdung rechtsstaatlicher Prinzipien in einigen EU-Staaten hat die EU jüngst schärfere Mechanismen zur Überprüfung und Ahndung von Verstößen in die Wege geleitet. Laut EU-Verträgen stehen die Mitgliedstaaten in der Pflicht, für die Unabhängigkeit der Justiz und eine freie Presse in ihren Ländern zu sorgen. Ebenso misst sich der Rechtsstaat auch am Umgang mit Minderheiten sowie dem Vorhandensein einer funktionsfähigen politischen Opposition.​

Quelle: Landeszentrale für politische Bildung BW

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Horst Schulte
Herausgeber, Blogger, Autor und Hobby-Fotograf
Seit 2004 blogge ich über Politik und Gesellschaft – also seit die meisten noch SMS statt Tweets geschrieben haben. Mit 70 Jahren lebe ich immer noch im schönen Bedburg, direkt vor den Toren Kölns, und schreibe über alles, was die Welt bewegt (oder mich zumindest vom Sofa aufstehen lässt).

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Artikelinformationen:

Politik

Demokratie, Israel, Nationalisten, Polen, Ungarn, USA

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2 Gedanken zu „Gewaltenteilung als Schutzelement der Demokratie: Kann das weg?“

  1. Das ist verdammt dünnes Eis. Nicht mal wirklich vergleichen lässt sich das aus juristischer Sicht, da die Grundgesetze der Israelis etwas anderes sind als unser Grundgesetz hier und die Verfassung von Ungarn dort.
    Deutschland und Israel haben nur gemeinsam, das es in beiden Staaten eine Verfassung bräuchte. Um Falle Deutschlands wäre das allerdings mit sofortigen Reparationszahlungen verbunden, da man eben nicht jeden Weltkrieg anfangen und verlieren kann.

    Zum Thema Gewaltenteilung erzähle ich nix mehr. Man kann ja rumschauen, was ich anderswo dazu erzählte. Auch als Laie sollte man ein Interesse daran haben, sonst wacht man irgendwann im KZ wieder auf.

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  2. Stimmt. Die Verfassungen sind schwer zu vergleichen. Im Fall Israel mag das sogar sicher der Fall sein, weil es keine hat, die nach internationalem Maßstab zu vergleichen wäre. Beim Grundgesetz halte ich es für Unsinn, dass es keinen Verfassungsrang hätte. Ungarn ist ja tüchtig dabei, der Demokratie ähnliche Restriktionen zu geben wie es Israel auch tut.

    WIR HABEN EINE VERFASSUNG. Gegenteilige Behauptungen stellen heute meiner Meinung nach eigentlich nur Leute auf, die als Reichsbürger oder Neunazis gelten. Insofern wundere ich mich über diese Aussage.

    Und diese Maulerei mit den Reparationszahlungen ist auch völliger Quatsch. Schließlich stellt nicht nur Polen hohe Reparationsforderungen an uns. Zum Glück blitzen diese Länder ab. Aber unsere aktuelle Regierung ist vielleicht offen. Wie auch im Falle Namibias. Das Grundgesetz hat uns vor solchen unverschämten Forderungen nicht bewahrt. Insofern stimmt deine Argumentation nicht. Die Texte eines anonymen Kommentatoren werde selbst ich nicht finden. Aber ich ahne, dass du es bist, JN. Richtig.

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