Standardbild
Standardbild

Ungesühnte Schwerverbrechen und hehre Rechtsgrundsätze

Juristen nei­gen dazu, uns nor­ma­le Bürger zu über­for­dern. Das zeigt sich bei Urteilen, die gegen den „gesun­den Menschenverstand“ ver­sto­ßen, aber lei­der auch in grund­sätz­li­chen Dingen.

stroke="currentColor" stroke-width="1.5" stroke-linejoin="round" stroke-linecap="round" /> 6 Kommentare

Ist es rich­tig, wenn ein Gesetz noch gilt, obwohl sich das Wissen durch die tech­no­lo­gi­schen Möglichkeiten inner­halb unse­rer Gesellschaft radi­kal ver­än­dert haben? 

Ich möch­te natür­lich auf das gest­ri­ge Urteil des Verfassungsgerichtes hin­aus, das an einem Artikel, einem wich­ti­gen Rechtsprinzip, unse­res Grundgesetzes fest­hält. Niemand soll wegen der glei­chen Straftat ein zwei­tes Mal vor Gericht gestellt wer­den, etwa nur, weil sich neue Beweise erge­ben haben, die einen Schuldspruch wegen Vergewaltigung und Mord zur Folge haben könnten. 

Technischer Fortschritt?

Die foren­si­schen Möglichkeiten sind aktu­ell völ­lig anders als noch vor weni­gen Jahrzehnten. Wir ver­fol­gen die Erfolge, die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf soge­nann­te Cold Cases machen. Wieder ist ein Mörder über­führt, eine schwe­re Straftat kann nach Jahren erfolg­reich auf­ge­klärt und der Verantwortliche zur Rechenschaft gezo­gen werden. 

Wenn der Verdächtige jedoch bereits ein­mal ein Gerichtsverfahren durch­lau­fen hat, sieht es anders aus. Die gesetz­li­che Regelung zur Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuun­guns­ten des Freigesprochenen in § 362 Nr. 5 StPO ist ver­fas­sungs­wid­rig. Es war noch unter der GroKo ver­ab­schie­det worden. 

Grundgesetz

Das Verfassungsgericht nimmt Bezug auf die­sen Satz im Artikel 103, Absatz 3 unse­res Grundgesetzes: 

(3) Niemand darf wegen der­sel­ben Tat auf­grund der all­ge­mei­nen Strafgesetze mehr­mals bestraft werden.

Charta der Grundrechte (EU)

Artikel 50 – Recht, wegen der­sel­ben Straftat nicht zwei­mal straf­recht­lich ver­folgt oder bestraft zu werden

Es geht um Rechtssicherheit, sagen die Richter, auf die sich alle Bürger ver­las­sen kön­nen müs­sen. OK.

Ich glau­be, dass unse­re umfang­rei­chen Gesetzbücher, für die unser Rechtsstaat je nach Laune gelobt oder geta­delt wird, zahl­lo­se Beispiele für einen Anachronismus beinhal­ten, der je nach Lage und Einzelfall auch immer wie­der auf­blitzt. Die Gesetze müss­ten aus mei­ner Sicht nicht in belie­bi­ger Weise eva­lu­iert und erfor­der­li­chen­falls ver­än­dert wer­den. Sie soll­ten aber bit­te doch auf alle Fälle den tech­no­lo­gi­schen Fortschritt berücksichtigen. 

GroKo hat schon wieder verloren

Die Vorgänger-​Regierung hat­te es ver­sucht, die Juristen des Verfassungsgerichtes sehen es anders. Zwei schlim­me Verbrechen (Vergewaltigung und Mord) an einer jun­gen Frau blei­ben unge­sühnt, und zwar aus prin­zi­pi­el­len Erwägungen. Juristen und Bürokraten haben viel gemein­sam. Die geäu­ßer­te Anteilnahme an die betrof­fe­ne Familie klingt wie Hohn.

Ich bin ein ein­fa­cher Mann vom Land. Ich ver­ste­he so man­ches nicht mehr, was auf unse­rer Welt pas­siert. Und die­ses Urteil schon gar nicht.



Entdecke mehr von Horst Schulte

Melde dich für ein Abonnement an, um die neu­es­ten Beiträge per E‑Mail zu erhalten.

Diesen Beitrag teilen:

Lass deinen Gedanken freien Lauf


Hier im Blog werden bei Abgabe von Kommentaren keine IP-Adressen gespeichert! Deine E-Mail-Adresse wird NIE veröffentlicht! Du kannst anonym kommentieren. Dein Name und Deine E-Mail-Adresse müssen nicht eingegeben werden.


6 Gedanken zu „Ungesühnte Schwerverbrechen und hehre Rechtsgrundsätze“

  1. Rechtssicherheit ist schon eine gute Sache, wenn es auch in die­sem Fall nicht gut erscheint.

    Wenn die Juristen anders ent­schie­den hät­ten, hät­te das Scheunentore geöff­net und selbst das Grundgesetz müss­te ange­passt werden.

    Die Ersten, die die­ses Scheunentor nut­zen wür­den, sind die lus­ti­gen Leute der Abmahnindustrie.

    In dubio pro Reo ist ein damit ver­bun­de­nes Prinzip.

  2. Das sich die tech­ni­schen Möglichkeiten ändern, soll­te bei der Rechtsprechung weni­ger eine Rolle spie­len. Das ist halt der Lauf der Zeit.

🌻 Freundlichkeit kostet nichts – bringt aber viel.

Entdecke mehr von Horst Schulte

Jetzt abonnieren, um weiterzulesen und auf das gesamte Archiv zuzugreifen.

Weiterlesen

Share to...
Your Mastodon Instance