Es scheint schon in der Vergangenheit brachiale Zeitenwenden gegeben zu haben. Die müssen mir allerdings entgangen sein. Dazu zählt der Schutz der Reputation des Internationalen Strafgerichtshofes. Wir erinnern uns vielleicht, dass er erst zu Beginn dieses Jahrtausends seine Arbeit aufgenommen hat. Deutschland gilt als ein Land, das diese Schaffung dieser Institution stark unterstützt hat.
1. Fehlende internationale Einigung: Nach dem Zweiten Weltkrieg diskutierte man über ein ständiges internationales Strafgericht, doch der Kalte Krieg verhinderte jahrzehntelang eine Einigung. Stattdessen wurden Ad-hoc-Gerichte eingerichtet (z. B. Nürnberger Prozesse, später die Tribunale für Jugoslawien und Ruanda).
2. Erst 1998 Verabschiedung des Römischen Statuts: Während einer UN-Konferenz in Rom einigte man sich 1998 auf die Gründung des IStGH. Dieses Abkommen musste jedoch von mindestens 60 Staaten ratifiziert werden, bevor das Gericht aktiv werden konnte.
3. 2002 Erreichen der erforderlichen Ratifizierungen: Am 1. Juli 2002 trat das Römische Statut in Kraft, nachdem 60 Staaten es ratifiziert hatten. Erst ab diesem Zeitpunkt konnte der IStGH seine Arbeit aufnehmen.
Zum Zeitpunkt der Gründung, besser gesagt der Arbeitsaufnahme des Gerichts, war Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) der deutsche Außenminister. Er hatte dieses Amt von 1998 bis 2005 in der rot-grünen Bundesregierung unter Bundeskanzler Gerhard Schröder inne.
Dass ausgerechnet er die Vollstreckung des existierenden Haftbefehls gegen den israelischen Regierungschef Netanjahu, genauer gesagt das Verbot der Einreise nach Deutschland als absurd abtut und damit bewusst einen schweren Image-Schaden für den Gerichtshof in Kauf nimmt, finde ich bemerkenswert. Immerhin gibt Fischer das Dilemma unumwunden zu.
Die noch amtierende Außenministerin, die Grüne Annalena Baerbock, dürfte – so schätze ich – als lautstarke Verfechterin des Völkerrechts anders darüber urteilen. So ändern sich die Zeiten, besser gesagt, die Opportunitäten.
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