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Der Kanzler der gebrochenen Worte

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Vertrauensverlust
Vertrauensverlust

Ich möchte Thomas Gigold zustimmen. In allem! Naja, jedenfalls zu dem, was er über Merz und seine Arbeit als Kanzler sagt.

Der Tausch des Kanzlers führte zu nichts. Möglicherweise stimmt es, dass Deutschland heute wieder mehr Ansehen im Ausland hat. Aber ist das wirklich wichtig? Wieso beachtet er so wenig die Lage im eigenen Land und die Gefahren, die seine persönliche Performance für den Fortbestand unserer Demokratie hat? Die AfD lauert auf alle Schwächen der demokratischen Regierung.

Inhalt

Friedrich Merz macht es einem schwer. Wegen einer Qualität, die in der Politik selten so offen zutage tritt: der demonstrativen Gleichgültigkeit gegenüber dem eigenen Wort.

Drei Versprechen hat Merz im Wahlkampf gemacht. Dreimal hat er sie gebrochen. Und zwar nicht nach Jahren des Ringens, sondern in den ersten Wochen seiner Kanzlerschaft.

Was er sagte – und was er tat

Keine Zusammenarbeit mit der AfD. So lautete die Ansage, klar und wiederholt. Dann kam das Migrationsvotum im Bundestag – und Merz stimmte mit der AfD. Keine Koalition mit der SPD. Auch das war eindeutig. Heute regiert er mit der SPD. Haushaltsdisziplin, keine neuen Schulden. Versprochen. Kassiert. Das Sondervermögen wächst in dreistellige Milliardenbereiche.

Man kann in der Politik die Meinung ändern. Man kann Kompromisse eingehen. Aber wer drei zentrale Positionen binnen weniger Wochen ins Gegenteil verkehrt, der hat im Wahlkampf nicht die Wahrheit gesagt.

Ist das Vertragsbruch?

Die Frage ist nicht nur rhetorisch gemeint. Juristisch gilt: Wahlversprechen sind keine Verträge. Sie sind nicht einklagbar, nicht vollstreckbar, rechtlich folgenlos. Das wissen Politiker – und manche nutzen es.

Aber was ist ein Versprechen wert, wenn es keine Konsequenzen hat? Der Wähler hat seine Entscheidung auf Grundlage dieser Zusagen getroffen. Er hat, wenn man so will, Vertrauen vorgestreckt. Und dieses Vertrauen wurde nicht enttäuscht – es wurde planmäßig ignoriert.

Politisch-moralisch ist »Wortbruch« das mindeste, was man dazu sagen kann.

Kann man Neuwahlen verlangen?

Formal: nein. Art. 67 GG verlangt für ein Misstrauensvotum eine Mehrheit hinter einem neuen Kanzler. Art. 68 ermöglicht Neuwahlen nur über eine verlorene Vertrauensfrage – auf Initiative des Kanzlers selbst. Beides liegt nicht in der Hand der Bürger.

Das ist die eigentliche Frage, die mich beschäftigt: Warum gibt es in einem parlamentarischen System keine institutionelle Antwort auf systematischen Wortbruch? Warum reicht es, gewählt zu werden – und danach das Gegenteil zu tun?

Was bleibt

Merz hat in sehr kurzer Zeit verbraucht, wofür andere Jahre brauchen: Glaubwürdigkeit. Er wollte zeigen, dass er es besser kann als seine Vorgänger. Stattdessen zeigt er vor allem, wie man Vertrauen in Rekordzeit verspielt.

Das ist kein Kommunikationsproblem. Das ist kein Stilproblem. Es ist ein Substanzproblem. Und das lässt sich nicht wegmoderieren.

Ganz schön heftig:


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