Haftbefehl und Grundsicherung: Wenn Behörden nichts von­ein­an­der wissen

Der Staat sucht Menschen per Haftbefehl und kann ihnen gleichzeitig weiter Grundsicherung überweisen. Polizei und Jobcenter dürfen ihre Daten nicht einfach abgleichen. Die Regierung wollte diese Lücke längst schließen. Ein für Juli vereinbarter Aktionsplan fehlt jedoch bis heute.

haftbefehl-grundsicherung-datenschutz

Heute hat­te ich etwas über Übertreibungen geschrie­ben. Hier habe ich den Fall beim Wickel, der gera­de (wie im Beitrag erwähnt) zwi­schen Krings, (CDU) und Bas, (SPD) heißläuft:

Mehr als 100.000 Menschen wer­den in Deutschland per Haftbefehl gesucht. Wie vie­le davon gleich­zei­tig Grundsicherung bezie­hen, weiß aller­dings nie­mand. Das klingt zunächst erstaun­lich. Noch erstaun­li­cher wird es, wenn man sich den Grund dafür ansieht.

Die einen suchen, die ande­ren zahlen

Die Polizei weiß, gegen wen ein Haftbefehl vor­liegt. Die Jobcenter wis­sen, wem sie Grundsicherung über­wei­sen. Nur wis­sen die Jobcenter nicht auto­ma­tisch, ob sich unter ihren Kunden Menschen befin­den, die von der Polizei gesucht werden.

Die bei­den Datenbestände kön­nen nicht ein­fach mit­ein­an­der abge­gli­chen wer­den. Sozialdaten sind in Deutschland beson­ders geschützt. Für einen auto­ma­ti­sier­ten Abgleich mit poli­zei­li­chen Fahndungsdaten braucht es eine ent­spre­chen­de gesetz­li­che Grundlage.

So ent­steht eine jener Situationen, die einem nor­ma­len Menschen nur schwer zu ver­mit­teln sind: Der Staat kann jeman­den per Haftbefehl suchen und ihm gleich­zei­tig wei­ter­hin Grundsicherung aufs Konto über­wei­sen. Die eine Behörde weiß schlicht nicht, was die ande­re weiß.

Hinzu kommt: Ein Haftbefehl ist nach gel­ten­dem Sozialrecht für sich genom­men noch kein Grund, die Grundsicherung ein­zu­stel­len. Selbst wenn ein Jobcenter davon erfüh­re, wäre damit also nicht auto­ma­tisch die Rechtsgrundlage für einen Zahlungsstopp geschaffen.

Datenschutz – mal wieder

Natürlich hat der Schutz von Sozialdaten sei­nen Sinn. Ich möch­te jeden­falls nicht in einem Staat leben, in dem jede Behörde nach Belieben in den Datenbeständen ande­rer Behörden her­um­stö­bern darf.

Aber Datenschutz soll­te auch nicht dazu füh­ren, dass staat­li­che Stellen neben­ein­an­der­her arbei­ten, als hät­ten sie nichts mit­ein­an­der zu tun. Wenn der Staat jeman­den sucht, um ihn fest­zu­neh­men, wäh­rend eine ande­re staat­li­che Stelle ihm mög­li­cher­wei­se jeden Monat Geld über­weist, darf man schon die Frage stel­len, ob hier die Verhältnismäßigkeit noch stimmt.

Das eigent­lich Kuriose dar­an: Wir wis­sen nicht ein­mal, wie groß das Problem ist. Zum 1. Juli 2026 waren 170.667 offe­ne natio­na­le Haftbefehle regis­triert, die sich auf rund 148.000 Personen ver­teil­ten. Wie vie­le die­ser Menschen Grundsicherung bezie­hen, ist unbe­kannt. Ausgerechnet der feh­len­de Datenabgleich ver­hin­dert also auch, dass die Bundesregierung sagen kann, über wie vie­le Fälle wir über­haupt reden.

Krings nimmt Bas ins Visier

Der stell­ver­tre­ten­de Vorsitzende der Unionsfraktion, Günter Krings, hat das Thema nun auf­ge­grif­fen und Arbeitsministerin Bärbel Bas scharf kri­ti­siert. Ihr Ministerium dür­fe sich nicht hin­ter dem Datenschutz ver­ste­cken, sagt er sinngemäß.

Ganz aus der Luft gegrif­fen ist der Vorwurf nicht. Union und SPD haben das Problem längst erkannt. Der Koalitionsausschuss ver­ein­bar­te am 2. Juli 2026, dass Arbeits- und Innenministerium noch im Juli einen Aktionsplan vor­le­gen soll­ten. Damit soll­ten sowohl der not­wen­di­ge Datenaustausch als auch ein aus­drück­li­cher Leistungsausschluss für per Haftbefehl gesuch­te Personen gere­gelt werden.

Der Juli ist vor­bei. Inzwischen auch der August. Der Aktionsplan liegt wei­ter­hin nicht vor.

Das Arbeitsministerium erklärt, man arbei­te gemein­sam mit dem Innenministerium dar­an und stre­be eine gesetz­li­che Umsetzung bis Ende 2026 an. Einen kon­kre­ten Termin für die Vorlage im Kabinett gibt es bis­lang offen­bar nicht.

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Ganz so ein­fach ist es trotz­dem nicht

Bas könn­te mor­gen nicht ein­fach anord­nen, eine Liste aller per Haftbefehl Gesuchten an die Jobcenter zu schi­cken und sämt­li­che Zahlungen ein­zu­stel­len. Dafür feh­len gegen­wär­tig die gesetz­li­chen Voraussetzungen. Genau die sol­len schließ­lich erst geschaf­fen werden.

Insofern ist der Hinweis auf den Datenschutz kei­ne blo­ße Ausrede. Etwas ande­res ist aller­dings die Frage, war­um die Bundesregierung die recht­li­chen Voraussetzungen nicht längst auf den Weg gebracht hat. Genau dafür war schließ­lich der im Juli ver­ein­bar­te Aktionsplan gedacht.

Und noch etwas soll­te bei aller Kritik nicht unter den Tisch fal­len: Der Auftrag ging aus­drück­lich an Arbeits- und Innenministerium. Krings rich­tet sei­nen Angriff vor allem gegen die SPD-Ministerin Bas. Das Innenministerium wird von Alexander Dobrindt geführt. Welches der bei­den Ministerien für die Verzögerung ver­ant­wort­lich ist oder wor­an es kon­kret hakt, wis­sen wir bis­lang nicht.

Deshalb wäre mir die Geschichte „Bas will wei­ter­hin Geld an gesuch­te Straftäter zah­len“ deut­lich zu simpel.

Der eigent­li­che Vorgang ist merk­wür­dig genug: Der Staat weiß, wen er sucht. Der Staat weiß, wem er Geld über­weist. Aber der Staat darf die­se bei­den Informationen bis­lang nicht ein­fach zusammenbringen.

Man könn­te mei­nen, genau dafür sei eine Regierung da: die Gesetze so zu ändern, dass etwas, was tech­nisch ver­mut­lich in Sekunden erle­digt wäre, auch rechts­staat­lich sau­ber mög­lich wird.

Ich schrei­be über die­ses furcht­ba­re Beispiel gelun­ge­ner Zusammenarbeit, weil am kom­men­den Sonntag in Sachsen-Anhalt eine wich­ti­ge Wahl statt­fin­det. Wir wis­sen, dass die Nazis die­se gewin­nen wer­den und wir wis­sen lei­der – auch auf­grund sol­cher Ungeheuerlichkeiten wie der hier beschrie­be­nen –, was für die­se Lage zumin­dest mit­ver­ant­wort­lich ist. Man könn­te mei­nen, die ver­ant­wort­li­chen Politiker wür­den unser Land absicht­lich in die­se Bredouille manövrieren. 

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