Verdachtsfälle – Wie tragfähig sind die Argumente gegen die AfD?

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In einer Diskussion, die Markus Feldenkirchen in einem »Spitzengespräch« mit Jan van Aken, Co-Parteivorsitzender der Linken, und Saskia Ludwig, Bundestagsabgeordnete CDU, führte, wurde auch darüber gesprochen, was geschehen könnte, wenn die AfD an die Macht käme.

Im Video thematisiert Jan van Aken einen Vorfall im Thüringer Landtag nach der Wahl 2024, um seine Warnung vor der AfD zu untermauern. Hier sind die Details, wie sie im Gespräch dargestellt werden. Interessant sind nicht die Aussagen an sich, sondern die Wiederholungen, die van Aken brachte. Allzu viele Belege für seine »große Sorge« trug er nicht vor:

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  • Verletzung demokratischer Regeln: Van Aken führt an, dass der AfD-Alterspräsident im Thüringer Landtag unmittelbar nach seinem Amtsantritt versucht habe, »verfassungsverbriefte Rechte der Abgeordneten außer Kraft zu setzen« [22:41].
  • Gefahr für die Institutionen: Er nutzt dieses Beispiel, um zu zeigen, dass die AfD jede Gelegenheit nutze, um die »Demokratie zu zerstören« und die Verfassungsgrundlage auszuhebeln [22:50], [49:17].
  • Warnung vor der Zukunft: Van Aken betont, dass dieser Vorfall innerhalb von nur 24 Stunden passierte und als Warnsignal dafür dienen sollte, was droht, wenn die AfD echte »Schalthebel der Macht« in die Hand bekommt [49:17].

Die Einordnung im Video

Entgegen meiner Vermutung, dass dieser Vorfall »wirkungslos verpufft« sei, dient er in der Diskussion als zentrales Argument für die Aufrechterhaltung der Brandmauer.

  • Reaktion von Saskia Ludwig (CDU): Sie widerspricht van Akens dramatischer Darstellung. Sie sieht in dem Vorfall eher einen Beweis für die Stabilität des Systems: »Sie haben auch gesehen, dass es nicht funktioniert hat und sie haben auch gesehen, dass nicht nur unsere Institutionen wirken, sondern wir eine stabile gute Demokratie haben« [49:30].
  • Aktualität: Da das Video Ende Februar 2026 veröffentlicht wurde und sich auf die Ereignisse nach der Thüringen-Wahl (Herbst 2024) bezieht, liegt der Vorfall zum Zeitpunkt des Gesprächs etwa anderthalb Jahre zurück. Er wird von van Aken jedoch als weiterhin höchst relevantes Beispiel für das Agieren der AfD gewertet.

Mehr gibt es nicht? Die mehrfach vorgetragene Sorge vor der Zerstörung der Demokratie durch die AfD untermauert von Aken mit einem Beispiel, das aus dem Herbst 2024 stammt und das damals die Medien weidlich behandelt haben.

Während van Aken den Vorfall als Beleg für eine fundamentale Bedrohung sieht, die konsequente Ausgrenzung erfordert, wertet Ludwig das Scheitern des Alterspräsidenten als Zeichen für die Resilienz des Rechtsstaats.

Das Verwaltungsgericht (VG) Köln hat am 26. Februar 2026 entschieden, dass die AfD vorerst nicht als »gesichert rechtsextrem« eingestuft werden darf. Dass sie ein »rechtsextremer Verdachtsfall« ist, bleibt hingegen weiterhin rechtlich zulässig und in Kraft. Der Verfassungsschutz kann gegen diesen Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster einlegen.

Medien müssen nun juristisch präziser formulieren. Da die Bezeichnung »gesichert rechtsextrem« für die Bundespartei vorläufig untersagt ist, wird in Berichten wieder verstärkt vom »rechtsextremen Verdachtsfall« gesprochen.

Die AfD hat juristisch Zeit gewonnen, während die Gegner der Partei ihre Argumentation jetzt auf eine breitere, über den Verfassungsschutzbericht hinausgehende Basis stellen müssen. Gibt es diese eigentlich oder haben wir schon aufgegeben?

Derweil kämpfen Union und AfD weiter um die Spitzenpositionen in den bundesweiten Umfragen. Dass sich immer noch Leute einbilden, ein Verbotsverfahren gegen die AfD könne erfolgreich durchgeführt werden, ist schon ein Treppenwitz. Ein ganz mieser, wohlgemerkt.

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