Der Parkschein wiegt ja nix

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Auf Mur­phys Gesetz nimmt der­je­ni­ge Bezug, des­sen But­ter­brot mit der Mar­me­la­den­sei­te auf den Fuß­bo­den gefal­len ist. Ges­tern habe ich die Erfah­rung gemacht, das es Vari­an­ten gibt.

Wie die Tage zuvor, park­te ich mein Auto an der Stadt­mau­er in Berg­heim und lös­te den obli­ga­to­ri­schen Park­schein (2 Stun­den für 2 Euro).

Ich hat­te den Park­schein ‑wie immer- gut sicht­bar auf der Abla­ge hin­ter der Wind­schutz­schei­be plat­ziert und das Auto abge­schlos­sen. In Gedan­ken befand ich mich wohl schon im Kran­ken­haus. Jeden­falls habe ich nicht bemerkt, dass sich wohl durch den Wind­zug beim Schlie­ßen der Auto­tür der Park­zet­tel umge­dreht hat. Ein lee­res wei­ßes Zet­tel­chen lag da. Die Stra­fe für die­se Unacht­sam­keit folg­te auf dem Fuße. Ich hat­te Post! Hin­ter der Wind­schutz­schei­be wur­de ich dar­über belehrt, dass mein Park­schein nicht les­bar gewe­sen sei. Ich ver­ste­he. Blöd von mir.

Wenn die Ver­war­nung kommt, wer­de ich die Sache erklä­ren und auch die „Bewei­se“ bei­brin­gen, dass es zu einer Ver­ket­tung unglück­li­cher Umstän­de gekom­men ist. Viel­leicht haben die bei der Stadt ein Ein­se­hen. Aber wer glaubt an so was. Dann doch eher an Mur­phys Gesetz.

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.
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4 Gedanken zu „Der Parkschein wiegt ja nix“

  1. Hat die Stadt dei­ne Bewei­se aner­kannt? Gibt es dann ein klei­nes Ver­warn­geld oder viel­leicht nur eine schrift­li­che Ver­war­nung ohne Kos­ten­no­te? (Letz­te­res kann ich mir schon gar nicht mehr heut­zu­ta­ge vorstellen.)

  2. Nicol 2 8. September 2016 um 18:55

    Bei mir hat es bei der Stadt Berg­heim vor ein paar Jah­ren mal geklappt… Bei mir war der Park­schein nicht umge­dreht, son­dern kom­plett in den Fuß­raum gefal­len. Die Stadt hat­te, als ich den Ori­gi­nal­schein ein­sen­de­te, ein Ein­se­hen und ich hab nichts bezahlt!

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