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Verschiedene Regeln in „Frauenstatuten“ der Grünen?

1986 haben die Grünen ein „Frauenstatut“ eingeführt. Die Mitgliedschaft zeigt stark steigende Tendenz. 2019 hatten die Grünen bundesweit 96.500 Mitglieder. Davon waren 59 % Männer und 41 % Frauen. Das Verhältnis ist im Vergleich mit anderen Parteien deutlich besser. Allerdings ist dieses unter den Voraussetzungen keineswegs so, wie ich es nach 35 Jahren erwartet hätte, in denen das „Frauenstatut“ existiert.

Ich wundere mich bei der Recherche, dass es nicht nur ein Statut mit einheitlichen Regeln gibt. Sie weichen zum Teil ab. So kann in NRW kein Mann den Listenplatz 1 ergattern. Im Saarland geht das aber.

Wahllisten sind grundsätzlich mindestens zur Hälfte mit Frauen zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze vorbehalten sind.

Frauenstatut – GRÜNE NRW GRÜNE NRW

Union und SPD haben in ihrer Mitgliedschaft einen Frauenanteil von 21/27 (CSU/CDU) bzw. 33 % (SPD). In der AfD beträgt die Zahl der weiblichen Mitglieder 18 %. 72 % der Mitglieder der Grünen verfügen über einen Fach- oder Hochschulabschluss. Die meisten Mitglieder (42 %) sind Beamte bzw. Angestellte im Öffentlichen Dienst. (Quelle: bpb)

Landesvorstand und Landesschiedsgericht sind grundsätzlich mindestens zu 50 % mit Frauen zu besetzen. Sollte keine Frau für einen Frauen zustehenden Platz kandidieren oder gewählt werden, entscheidet der LPT mit einfacher Mehrheit über das weitere Verfahren

§ 6, Frauenstatut – Satzung Grüne Saar

(Hervorhebung durch mich)

Jeder, der in einem Verband (es muss keine politische Partei sein) einmal einen Funktionärstatus innehatte, weiß, wie es zum Beispiel im Vorfeld von Verbandstagen funktioniert, Mehrheiten zu organisieren. Ich habe von Sportvereinen gehört, die plötzlich starken Mitgliederzuwachs verzeichneten. Diese Neumitglieder wurden nur zu dem Zweck eingeschleust, um bestimmte Mehrheiten zu organisieren. Nach der Wahl traten diese Mitglieder nicht mehr in Erscheinung, manche verließen sogar gleich danach den Verein wieder.

Das ist sehr unschön. Ich möchte nicht wissen, wie Mehrheitsbeschaffungen manchmal in politischen Parteien ablaufen. Der Begriff vom „guten Netzwerker“ könnte ein Euphemismus für etwas sein, das manche als professionelle Herangehensweise betrachten.

Ich fand die Frauenquote schon deshalb immer richtig, weil ich wollte, dass sich etwas ändert. Die Gleichberechtigung, die wir hoffentlich in den meisten Familien oder Partnerschaften längst selbstverständlich leben, ist gesellschaftlich längst nicht erreicht. Dazu zählt die Repräsentanz in politischen Parteien und ihren Gremien und leider an ganz, ganz vielen anderen relevanten Stellen unserer ganzen Gesellschaft.

Insofern war ich dafür und bin einigermaßen ernüchtert, dass es zumindest zahlenmäßig auch nach so vielen Jahren, in denen der „Kunstgriff“ eines Frauenstatutes gilt, nichts Entscheidendes verändert hat.

Wie es ein (wohl nicht sonderlich beliebter) Grünen-Politiker im Saarland nun fertig gekriegt hat, seinen Tross hinter sich zu bringen und seine weiblichen Gegner per Kampfabstimmung zu schlagen, finde ich nur insofern interessant, als dies bei den Grünen passiert ist. Ich fürchte nämlich, dass in den anderen Parteien (Linke ausgenommen, die ähnliche Regeln haben wie die Grünen) so ein Verfahren eher als Normalität abgehandelt bzw. durchgehen würde.

Und nun hat Annalena Baerbock wieder Ärger an der Hacke. Jedenfalls, wenn es nach den Medien geht. Ob es eine juristische Möglichkeit gibt, die Kandidatur dieses ungeliebten Machtmenschen zu verhindern, bleibt zunächst abzuwarten.

Inzwischen gehen eigentümlicherweise die Diskussion über die Grünen und ihren Umgang mit einem Thema weiter, das in unserer Gesellschaft längst die pure Selbstverständlichkeit sein müsste: der Gleichberechtigung von Frau und Mann.

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