Dann sollte der Verfassungsschutz unverzüglich aufgelöst werden.

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An den Reak­tio­nen der Leser von „Welt“ – Online auf die Ent­schei­dung des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes Köln sieht man erneut, mit wel­cher Art von demo­kra­tie­treu­en Gesel­len wir es hier zu tun haben. 

Aller­dings – obwohl nichts pas­siert ist, weil eine Ent­schei­dung in der Haupt­sa­che erst erfol­gen wird, ist der Beschluss des Ver­wal­tungs­ge­rich­tes in mei­nen Augen kein Aus­weis von Rechts­staat­lich­keit. Sie passt zum Gesamt­ein­druck, den der Staat in die­sen Zei­ten macht. Das ist alles ande­re als sou­ve­rän und über­zeugt höchs­tens die von der AfD. 

Soll­te es dazu kom­men, dass ein Gericht eine sol­che Ent­schei­dung des Ver­fas­sungs­schut­zes per Über­prü­fung und anschlie­ßen­der Ent­schei­dung auf der Sach­ebe­ne kippt, muss die Kon­se­quenz die Auf­lö­sung des Ver­fas­sungs­schut­zes sein! Und das unverzüglich!

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

Schlagworte: AfD Verfassungsschutz Welt

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2 Gedanken zu „Dann sollte der Verfassungsschutz unverzüglich aufgelöst werden.“

  1. Auf­ge­scho­ben ist nicht auf­ge­ho­ben. Der Ver­fas­sungs­schutz hat sich nicht an das Still­hal­te­ab­kom­men gehal­ten, um die Chan­cen­gleich­heit für die bevor­ste­hen­den Wah­len im Früh­jahr nicht zu gefährden. 

    Das Ver­wal­tungs­ge­richt hat­te also gar kei­ne ande­re Chan­ce, als den Ver­dachts­fall auszusetzen. 

    Bei allem Ver­ständ­nis gilt die Rechts­staat­lich­keit auch erst ein­mal für die AFD. Ich ver­mu­te aber mal ganz stark, dass spä­tes­tens nach den Land­tags­wah­len die Hoch­stu­fung zum Ver­dachts­fall bestä­tigt wird. 

    Und – der Erfolg der AFD beruht ja offen­sicht­lich auf ihrem Rechts­extre­mis­mus, sonst wäre es nach Bekannt­ga­be des Ver­fas­sungs­schut­zes zu Mas­sen­aus­trit­ten gekom­men. Spä­tes­tens ab dem Punkt muss auch dem letz­ten „Pro­test­wäh­ler“ klar sein, eine rechts­extre­mis­ti­sche Par­tei zu unter­stüt­zen. Dar­an hat sich auch nach dem Urteil des Ver­wal­tungs­ge­richts nichts geändert. 

    Die AFD wird ihr Par­tei­pro­gramm, wenn auch in aller Vor­sicht, wei­ter­hin nach dem Prin­zip des Auto­ri­ta­ris­mus, Eth­ni­zis­mus und Anti­plu­ra­lis­mus durch­set­zen müs­sen, um ihre Kern­wäh­ler­schaft nicht zu verlieren. 

    Die Fra­ge ist nur, wie die Par­tei zukünf­tig vor­geht, um ihre Ziel zu errei­chen. Wenn die AFD zu zag­haft ist, ver­liert sie ihre Wäh­ler und bei zu gro­ßer Radi­ka­li­tät wird der Ver­fas­sungs­schutz aktiv.

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