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Bürokratieabbau in Deutschland und die dahinterliegenden Motive und Beharrungskräfte

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Wir reden viel über Bürokratie bzw. ihren nötigen Abbau. Dass sich die FDP darunter etwas Eigenes vorstellt, wird wohl den meisten von uns längst dämmern.

Ob nun das Lieferkettengesetz oder die Abfallverordnung, die FDP kämpft mit Kraft und der selbstverständlichen Unterstützung der Wirtschaft dagegen. Früher hätte ich gesagt, die tun alles, was den Kapitalisten dient. Ganz so radikal denke ich heute nicht mehr.

Allerdings stinkt mir die Durchsichtigkeit solcher Operationen. Und zwar trotz oder gerade wegen der zahlreichen Kulminationspunkte deutscher Verzweiflung über einen wirtschaftlichen Abgrund, der sich plötzlich vor der Nation aufgetan hat. Anders ausgedrückt: Ich werfe der FDP blanken Populismus vor, wenn ich mir ihre diversen subversiven Attacken in und gegen die Regierung betrachte.

Zudem machen mir solche fragwürdigen Aktionen wie die Vorlage des Demokratiefördergesetzes Kummer. Wäre an dieser Stelle nicht das Veto der Liberalen viel sinnvoller und sollte deutlich lauter sein als es ist? Irgendwo habe ich den Satz gelesen: „Eine stolze Zivilgesellschaft hält auch ihre Feinde aus“. Ist das nicht wahr und sollte dieses Selbstvertrauen nicht unsere Prämisse in der Diskussion über Verbote und Einschränkungen sein?

Wie verhalten sich in dieser Gemengelage eigentlich unsere Gerichte? Es gibt eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die mich das fragen lässt. Erwartungsgemäß würde ich davon ausgehen, dass ein Gericht dieses Namens ein systemimmanentes Faible für Bürokratie jeder Art an den Tag legen könnte.

Das Bundesverwaltungsgericht hält anonyme Informationsfreiheitsanfragen für unzulässig.

Quelle

Was soll ich sagen? Die Plattform „Frag den Staat“ wurde per Urteil ebendieses Gerichts dazu verdonnert, keine Anfragen anonymer Antragsteller mehr zuzulassen. Es geht also nicht ohne Bürokratie darf man aus dieser Entscheidung wohl ableiten. Viel lieber haben die infrage stehenden Behörden, wenn keine anonymen Anfragen übers Internet eingereicht werden, sondern wenn diese (vermutlich mit Original und 5 Durchschlägen) mit Absender und Adresse anlanden. Dem BMI (Faeser!) war das Projekt nach dem Bericht von Netzpolitik.org schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Nun wurde Recht gesprochen. Das geforderte Transparenzgesetz gibt es indes noch immer nicht.

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Horst Schulte
Herausgeber, Blogger, Autor und Hobby-Fotograf
Seit 2004 blogge ich über Politik und Gesellschaft – also seit die meisten noch SMS statt Tweets geschrieben haben. Mit 70 Jahren lebe ich immer noch im schönen Bedburg, direkt vor den Toren Kölns, und schreibe über alles, was die Welt bewegt (oder mich zumindest vom Sofa aufstehen lässt).

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Artikelinformationen:

Politik

Bundesverwaltungsgericht, Informationsfreiheit

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