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Bürokratieabbau in Deutschland und die dahinterliegenden Motive und Beharrungskräfte

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Wir reden viel über Bürokratie bzw. ihren nöti­gen Abbau. Dass sich die FDP dar­un­ter etwas Eigenes vor­stellt, wird wohl den meis­ten von uns längst dämmern. 

Ob nun das Lieferkettengesetz oder die Abfallverordnung, die FDP kämpft mit Kraft und der selbst­ver­ständ­li­chen Unterstützung der Wirtschaft dage­gen. Früher hät­te ich gesagt, die tun alles, was den Kapitalisten dient. Ganz so radi­kal den­ke ich heu­te nicht mehr. 

Allerdings stinkt mir die Durchsichtigkeit sol­cher Operationen. Und zwar trotz oder gera­de wegen der zahl­rei­chen Kulminationspunkte deut­scher Verzweiflung über einen wirt­schaft­li­chen Abgrund, der sich plötz­lich vor der Nation auf­ge­tan hat. Anders aus­ge­drückt: Ich wer­fe der FDP blan­ken Populismus vor, wenn ich mir ihre diver­sen sub­ver­si­ven Attacken in und gegen die Regierung betrachte.

Zudem machen mir sol­che frag­wür­di­gen Aktionen wie die Vorlage des Demokratiefördergesetzes Kummer. Wäre an die­ser Stelle nicht das Veto der Liberalen viel sinn­vol­ler und soll­te deut­lich lau­ter sein als es ist? Irgendwo habe ich den Satz gele­sen: „Eine stol­ze Zivilgesellschaft hält auch ihre Feinde aus”. Ist das nicht wahr und soll­te die­ses Selbstvertrauen nicht unse­re Prämisse in der Diskussion über Verbote und Einschränkungen sein?

Wie ver­hal­ten sich in die­ser Gemengelage eigent­lich unse­re Gerichte? Es gibt eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, die mich das fra­gen lässt. Erwartungsgemäß wür­de ich davon aus­ge­hen, dass ein Gericht die­ses Namens ein sys­tem­im­ma­nen­tes Faible für Bürokratie jeder Art an den Tag legen könnte. 

Das Bundesverwaltungsgericht hält anony­me Informationsfreiheitsanfragen für unzu­läs­sig.

Quelle

Was soll ich sagen? Die Plattform „Frag den Staat” wur­de per Urteil eben­die­ses Gerichts dazu ver­don­nert, kei­ne Anfragen anony­mer Antragsteller mehr zuzu­las­sen. Es geht also nicht ohne Bürokratie darf man aus die­ser Entscheidung wohl ablei­ten. Viel lie­ber haben die infra­ge ste­hen­den Behörden, wenn kei­ne anony­men Anfragen übers Internet ein­ge­reicht wer­den, son­dern wenn die­se (ver­mut­lich mit Original und 5 Durchschlägen) mit Absender und Adresse anlan­den. Dem BMI (Faeser!) war das Projekt nach dem Bericht von Netzpolitik​.org schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Nun wur­de Recht gespro­chen. Das gefor­der­te Transparenzgesetz gibt es indes noch immer nicht.


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