Die Grundsteuerreform und ihre Schattenseiten: Was Mieter erwartet

Die Grund­steu­er­re­form könn­te Woh­nen wei­ter ver­teu­ern, da Ver­mie­ter die Kos­ten auf Mie­ter umle­gen kön­nen – ein wei­te­rer Belas­tungs­fak­tor in ange­spann­ten Zei­ten. Dan­ke an das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt, das für Gerech­tig­keit sorgt.

HS230625

Horst Schulte

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Ich habe gera­de noch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gelobt – gewis­ser­ma­ßen. Dass es auch Ent­schei­dun­gen gibt, mit denen ich mich eher schwer­tue, kann ich nicht verhehlen. 

Dazu zählt die Ent­schei­dung, die dazu führ­te, die finan­zi­el­len Spiel­räu­me der Ampel-Regie­rung der­art zu beschnei­den, dass sie letzt­lich schei­tern muss­te. Die Oppo­si­ti­on war ent­zückt und steht nun kurz vor der Regie­rungs­über­nah­me. Ich gön­ne die­sen Leu­ten, dass sie bald vor den exakt glei­chen Pro­ble­men ste­hen wer­den wie die Ampel. Es exis­tie­ren kei­ne finan­zi­el­len Spiel­räu­me mehr. Merz wird die Schul­den­brem­se „refor­mie­ren“. Davon bin ich über­zeugt. Das ist der Fall, auch wenn Merz (CDU) oder Lind­ner (FDP) etwas ande­res behaupten.

Die Gründe für die Grundsteuerreform

  • Ver­al­te­te Ein­heits­wer­te: Die bis­he­ri­gen Ein­heits­wer­te, auf denen die Grund­steu­er basier­te, stamm­ten aus dem Jahr 1935 (Ost­deutsch­land) bzw. 1964 (West­deutsch­land). Sie spie­gel­ten die tat­säch­li­chen Wert­ver­hält­nis­se der Grund­stü­cke nicht mehr wider und führ­ten zu Ungleichbehandlungen.
  • Ver­fas­sungs­wid­rig­keit: Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt erklär­te die alte Berech­nungs­grund­la­ge im Jahr 2018 für ver­fas­sungs­wid­rig. Es for­der­te den Gesetz­ge­ber auf, bis Ende 2019 eine Neu­re­ge­lung zu schaffen.

Gebot der Gleichbehandlung (klingt immer gut)

Ein ande­rer „Sün­den­fall“ war die Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts, die Regie­rung (noch Mer­kel-CDU) mit Finanz­mi­nis­ter Olaf Scholz (SPD) zur Reform der Grund­steu­er zu ver­don­nern. Die­se Reform soll­te eigent­lich bis 2019 voll­zo­gen wer­den. Wir wis­sen, dass die Sache etwas län­ger gebraucht hat. War­um soll­te allein die Infra­struk­tur dar­ben, wenn im Dickicht der ande­ren Auf­ga­ben auch die zeit­ge­rech­te Bewer­tung von Grund­stü­cken jahr­zehn­te­lang auf­ge­scho­ben wer­den kann? Dafür kommt sie, die Reform, jedoch jetzt mit Macht. Ver­ant­wort­lich für die Neu­ge­stal­tung ist Scholz, womit man­chen selbst­re­dend ein wei­te­rer Grund zu Scholz’ ewi­ger Ver­damm­nis gelie­fert wurde.

Nun in Kraft

Die Reform der Grund­steu­er ist seit dem 1. Janu­ar 2025 in Kraft. Aller­dings dürf­ten ihre Wir­kun­gen eher län­ger­fris­tig aus­fal­len. Dass damit eine wei­te­re Ver­teue­rung des Wohn­rau­mes ein­her­ge­hen könn­te, liegt auf der Hand. 

Der Vermieter darf die Grundsteuer in voller Höhe auf den beziehungsweise die Mieter umlegen.

Die Ver­mie­ter geben die höhe­ren Kos­ten an ihre Mie­ter wei­ter. Es trifft also nicht nur die­je­ni­gen, die Immo­bi­li­en besit­zen, son­dern auch die, die sie nutzen.

War­um die Grund­steu­er-Reform das Woh­nen noch teu­rer macht | tages​schau​.de

Inwie­weit es ein Trost sein kann, dass die Län­der die Mög­lich­keit haben, ihre eige­nen Berech­nungs­mo­del­le ein­zu­füh­ren und die Hebe­sät­ze fest­zu­le­gen, darf man getrost abwar­ten. Posi­ti­ve Über­ra­schun­gen wird es ver­mut­lich jedoch nicht geben, viel­leicht für eine Min­der­heit. Ich höre, dass die Kom­mu­nen, die wei­ter­hin für die Erhe­bung der Grund­steu­er zustän­dig sind, die Hebe­sät­ze fest­le­gen werden. 

Mieterhöhungen werden wie hoch ausfallen?

Ich wür­de sagen, die­se Grund­steu­er­re­form kommt fast so sehr zur Unzeit, wie die ande­re Ent­schei­dung des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts. Ja, man hät­te sich poli­ti­scher­seits an die zeit­li­chen Vor­ga­ben des Gerichts hal­ten und in dem ande­ren Fall in biss­chen mehr Weit­sicht üben kön­nen. Aber es han­del­te sich nun ein­mal um einen aus die­sem Ver­schie­be­bahn­hof der Finan­zen ent­stan­de­nen ille­ga­len Haushalt.

Wo alles schon so teuer ist…

Bedenkt man, was in die­sem Jahr alles teu­rer wird, hät­ten ver­mut­lich vie­le auf die Grund­steu­er­re­form gern noch etwas län­ger gewar­tet. Die Aus­wir­kun­gen der Grund­steu­er­re­form auf unse­re Mie­ten (s. ver­link­ter Arti­kel) hat­te ich nicht mal in mei­ner schö­nen Tabel­le berück­sich­tigt. Ich schät­ze, die­ses Detail könn­te der Uni­on nach ihrer Regie­rungs­über­nah­me auf die Füße fal­len. Aber der Schul­di­ge (also Scholz) könn­te ja im schlimms­ten aller Fäl­le dann sogar am Kabi­netts­tisch sit­zen. Aber das glaubt im Moment ver­mut­lich kein Mensch. Für mich ist es immer­hin tröst­lich, dass die Aus­sich­ten für Chris­ti­an Lind­ner noch viel beschis­se­ner sind.

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

Schlagworte: Schuldenbremse

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2 Gedanken zu „Die Grundsteuerreform und ihre Schattenseiten: Was Mieter erwartet“

  1. Wir haben unse­ren Grund­steu­er­be­scheid schon bekom­men. Um es gleich vor­weg­zu­neh­men. Die Grund­steu­er für das Jahr 2025 ist 2€ bil­li­ger als die für 2024! Unse­re Gemein­de hat die Emp­feh­lung des Lan­des Hes­sen über­nom­men und den Hebe­satz von 890 auf 580 redu­ziert. Es wird also nicht für alle teurer.

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