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Wo hatte Dagobert Duck eigentlich sein Geld aufbewahrt? Natürlich im legendären Geldspeicher, sicher nicht im Schließfach einer Bank.

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Für das Schließfach spricht allein schon die Abmessung. Dagoberts Geldspeicher soll drei Kubikhektar umfasst haben. In Entenhausen war Platz.

Tresor
Tresor

Stellt euch vor: Ihr habt ein Bankschließfach und dort wichtige Unterlagen, etwas Bargeld und ein paar Goldbarren vermeintlich gut abgesichert eingelagert. Dann passiert das, was in jüngster Vergangenheit in Gelsenkirchen geschehen ist. Die Methode scheint Schule zu machen. Solche Vorgänge häufen sich offenbar.

Eine Gruppe von Profi-Einbrechern nutzte die Feiertage und brach ins Allerheiligste des Bankhauses ein und räumte (Zeit haben sie ja genug) die Schließfächer aus.

Im ersten Moment würde man meinen: kein Problem – die Versicherung zahlt. Schließlich gibt es doch strenge Bestimmungen, die solche Risiken in einem Land wie Deutschland, rechtssicher und vor allem bürokratisch regeln – zugunsten der Kunden, versteht sich.

Banken haben weitreichende Sicherheitspflichten, können diese aber per AGB teilweise begrenzen – sofern die Klauseln gerichtsfest formuliert sind. Der Gesetzgeber hat keine einheitliche Sonderregelung für Schließfächer geschaffen; Kunden sind deshalb auf eine Kombination aus sorgfältiger AGB-Prüfung, eigenem Nachweis des Schließfachinhalts (z. B. Fotos, Belege) und ergänzendem Versicherungsschutz angewiesen.

Die Beweislast, was sich überhaupt im Schließfach befand, bleibt auch bei grober Pflichtverletzung der Bank beim Kunden. Wie finden das die Versicherungen? Ganz töfte … weil: Wer kann schon beweisen, dass zum Zeitpunkt des letzten Besuches und der letzten Inspektion des Bankschließfaches, der Inhalt vorhanden war, den man Bank, Versicherung und Behörden angibt?

Ich kann mir vorstellen, wie viele Prozesse in der Zukunft zu diesem großen Fall noch geführt werden. Wenn ich das aber richtig verstehe, bewegen sich die Chancen der Geschädigten, den Wert der Einlagen ersetzt zu bekommen, in etwa auf der Höhe einer Grasnarbe.

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