Seltsame Methoden sind das

Erst kürz­lich hat der frü­he­re Arbeit­ge­ber mei­nes 1985 ver­stor­be­nen Schwie­ger­va­ters ver­se­hent­lich die klei­ne Betriebs­ren­te für mei­ne Schwie­ger­mut­ter gestri­chen. Das Unter­neh­men hat­te, wie ich tele­fo­nisch her­aus­fand, eine Falsch­mel­dung von der Kran­ken­kas­se erhal­ten. Danach war mei­ne Schwie­ger­mut­ter ver­stor­ben. War sie nicht! Der Fall konn­te auf­ge­klärt wer­den. Vor ein paar Tagen tei­le uns das Unter­neh­men mit, dass seit Juni 2015 kei­ne Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge mehr für die Betriebs­ren­te gezahlt wor­den wären. Als Ver­si­che­rungs­neh­mer kriegt man sol­che Feh­ler, die ein­deu­tig in der Ver­ant­wor­tung der Betriebs­kran­ken­kas­se lie­gen, ja in der Regel kaum mit. Inso­fern sind wir ver­är­gert dar­über, dass die Betriebs­kran­ken­kas­se die Nach­zah­lung in der Form ver­rech­nen möch­te, als bis Janu­ar 2018 gar kei­ne Ren­te aus­ge­zahlt wird. Solan­ge dau­ert es näm­lich, bis die nicht abge­führ­ten Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge bezahlt sind. Wie gesagt, die Betriebs­ren­te ist klein und mei­ne Schwie­ger­mut­ter lebt bei uns. Sie ist nicht dar­auf ange­wie­sen. Es geht ums Prin­zips. Ich hät­te erwar­tet, dass die Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge für einen gewis­sen Zeitraum… 

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Erst kürz­lich hat der frü­he­re Arbeit­ge­ber mei­nes 1985 ver­stor­be­nen Schwie­ger­va­ters ver­se­hent­lich die klei­ne Betriebs­ren­te für mei­ne Schwie­ger­mut­ter gestrichen.

Das Unter­neh­men hat­te, wie ich tele­fo­nisch her­aus­fand, eine Falsch­mel­dung von der Kran­ken­kas­se erhal­ten. Danach war mei­ne Schwie­ger­mut­ter verstorben.

War sie nicht! Der Fall konn­te auf­ge­klärt werden.

Vor ein paar Tagen tei­le uns das Unter­neh­men mit, dass seit Juni 2015 kei­ne Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge mehr für die Betriebs­ren­te gezahlt wor­den wären. Als Ver­si­che­rungs­neh­mer kriegt man sol­che Feh­ler, die ein­deu­tig in der Ver­ant­wor­tung der Betriebs­kran­ken­kas­se lie­gen, ja in der Regel kaum mit.

Inso­fern sind wir ver­är­gert dar­über, dass die Betriebs­kran­ken­kas­se die Nach­zah­lung in der Form ver­rech­nen möch­te, als bis Janu­ar 2018 gar kei­ne Ren­te aus­ge­zahlt wird. Solan­ge dau­ert es näm­lich, bis die nicht abge­führ­ten Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge bezahlt sind.

Wie gesagt, die Betriebs­ren­te ist klein und mei­ne Schwie­ger­mut­ter lebt bei uns. Sie ist nicht dar­auf ange­wie­sen. Es geht ums Prin­zips. Ich hät­te erwar­tet, dass die Kran­ken­kas­sen­bei­trä­ge für einen gewis­sen Zeit­raum gestun­det wer­den. Von mir aus in Raten von je 50 Euro monat­lich. Das hät­te ich anstän­dig gefun­den, zumal der ent­stan­de­ne Feh­ler auf­sei­ten der Betriebs­ren­ten­ver­si­che­rung liegt.

Die wol­len das Geld so schnell wie mög­lich zurück­ho­len. Bei einem so alten Men­schen weiß man schließ­lich nie, ob man nicht auf der „Rest­schuld“ sit­zen blei­ben könn­te. Das klingt böse, aber wird es nicht exakt so sein?

Ich habe mich bei der zustän­di­gen AOK bereits über das Vor­ge­hen beschwert. Mal sehen, wie die Ant­wort aus­fal­len wird. 

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.
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