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Seltsame Methoden sind das

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Die Zeiten ändern sich. Dieser Beitrag scheint älter als 7 Jahre zu sein – eine

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Die Zeiten ändern sich.

Dieser Beitrag scheint älter als 7 Jahre zu sein – eine lange Zeit im Internet. Der Inhalt ist vielleicht veraltet.

Erst kürzlich hat der frühere Arbeitgeber meines 1985 verstorbenen Schwiegervaters versehentlich die kleine Betriebsrente für meine Schwiegermutter gestrichen.

Das Unternehmen hatte, wie ich telefonisch herausfand, eine Falschmeldung von der Krankenkasse erhalten. Danach war meine Schwiegermutter verstorben.

War sie nicht! Der Fall konnte aufgeklärt werden.

Vor ein paar Tagen teile uns das Unternehmen mit, dass seit Juni 2015 keine Krankenkassenbeiträge mehr für die Betriebsrente gezahlt worden wären. Als Versicherungsnehmer kriegt man solche Fehler, die eindeutig in der Verantwortung der Betriebskrankenkasse liegen, ja in der Regel kaum mit.

Insofern sind wir verärgert darüber, dass die Betriebskrankenkasse die Nachzahlung in der Form verrechnen möchte, als bis Januar 2018 gar keine Rente ausgezahlt wird. Solange dauert es nämlich, bis die nicht abgeführten Krankenkassenbeiträge bezahlt sind.

Wie gesagt, die Betriebsrente ist klein und meine Schwiegermutter lebt bei uns. Sie ist nicht darauf angewiesen. Es geht ums Prinzips. Ich hätte erwartet, dass die Krankenkassenbeiträge für einen gewissen Zeitraum gestundet werden. Von mir aus in Raten von je 50 Euro monatlich. Das hätte ich anständig gefunden, zumal der entstandene Fehler aufseiten der Betriebsrentenversicherung liegt.

Die wollen das Geld so schnell wie möglich zurückholen. Bei einem so alten Menschen weiß man schließlich nie, ob man nicht auf der „Restschuld“ sitzen bleiben könnte. Das klingt böse, aber wird es nicht exakt so sein?

Ich habe mich bei der zuständigen AOK bereits über das Vorgehen beschwert. Mal sehen, wie die Antwort ausfallen wird.


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Ich kann die Leute nicht ändern, aber meinen Blick auf sie.

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