Der für die Durchsetzung des neuen LSR federführende deutsche CDU-Abgeordnete Axel Voss schreibt in seinem gestrigen Artikel:
„Diese Erkennungssoftware hat bis heute zu keiner Zensur geführt, daher verwundern die vielen falschen Bewertungen und Schlussfolgerungen in den letzten Tagen und Wochen immer und immer wieder verbreitet werden. So auch zu Artikel 11 der neuen Urheberrichtlinie: Dieser führt keine Link-Steuer ein, wie dreist behauptet wird.
Die private Nutzung von Hyperlinks bleibt kostenfrei, denn sie ist von dem Leistungsschutzrecht ausgenommen. Bei der privaten Nutzung entstehen dem User also keine Nachteile. Ausschließlich für die kommerzielle Verwendung können Presseverleger eine Vergütung verlangen. Dies ist auch gerechtfertigt, denn die Presseverleger tragen die rechtliche und wirtschaftliche Verantwortung für die Inhalte“, sagt der Rechtsexperte.
Link: Urheberrecht muss fair sein! : Axel Voss
Uploadfilter
Axel Voss wird von seinen Ausführungen überzeugt sein. Er kann jedoch meines Erachtens nicht garantieren, wie die angesprochenen Upload-Filter in der Praxis eingesetzt werden. Oder ist die Behandlung von Uploads per se etwas, das man transparent nennen könnte?
Wer schon mal ein Video bei Youtube hochgeladen hat, das postwendend eine Sperre erhielt, weil es sich um urheberrechtlich geschütztes Material handelte, hat möglicherweise eine Idee davon, wie solche Filter arbeiten. Ich hatte den Eindruck, dass die gewählte Benennung und Beschreibung des Videos (also Texte!) für die Einordnung bzw. Sperre ausgereicht haben.
Ob Voss diese von mir unterstellte simple und nachvollziehbare Prüfung als transparent bezeichnen würde? Außerdem gibts es ganz bestimmt viel raffiniertere Algorithmen, die das Filtern künftig ausweiten, verfeinern und „erleichtern“ werden.
Hyperlinks für „private Nutzung“
Dass Links für „private Nutzung“ kostenfrei bleiben, ist ja mal ein Wort! Nur – was ist bitte eine private Nutzung?
Muss ich meine Blogs hinter Passwörtern verstecken und öffentlichen Zugang vermeiden, damit „private Nutzung“ garantiert ist?
Ehrlich, Herr Voss. Wo definiert der Gesetzgeber eigentlich solche Begriffe wie „private Nutzung“? Als Politiker und Rechtsanwalt sollten Sie in dieser angespannten Lage nicht solche vagen Begriffe verwenden.
Das hatten wir zuletzt auch bei der Frage, wann bzw. für wen die DSVGO über greift bzw. wann sich Websitenbetreiber und Blogger an diese oder jene Bestimmungen der Verordnung zu halten haben?
Sind es alle Seiten mit denen überhaupt Einnahmen generiert werden (auch die klitzekleinsten, mit denen nicht mal die Hostingkosten für den Blog abgegolten werden können?). Wie steht es um die „private Nutzung“, wenn Affiliates vorhanden sind oder Produktempfehlungen via Link gegeben werden? Diese Unsicherheiten mutet der europäische Gesetzgeber seinen Bürger*innen zu. So, als ob er von diesen Fragen noch nie gehört hätte.
Darauf geht auch Herr Voss nicht ein. Aber wir kennen all diese Diskussionen nicht erst seit der Scharfschaltung der DSVGO.
Das „alte“, reichlich bruchstückhaft an die #Neuzeit angepasste Urheberrecht hat mit derartigen unpraktischen Unterscheidungen schon so ungenau funktioniert, dass man sich nur wundern kann, wie solche Zustände (Abmahneritis) dennoch weiter zugelassen werden. Das ist keine verantwortliche Politik, weil sie keine Rechtssicherheit schafft.
Um überflüssige Unzulänglichkeiten auszubügeln, haben die großen Player auf dieser Wiese haufenweise teure Rechtsanwälte, um die etwaigen Streitigkeiten ausfechten. Kleine Seitenbetreiber und Blogger sind hilf- und schutzlos. Ich mag keine Verschwörungstheorieren. Aber man könnte glauben, die Maßnahmen sind darauf angelegt, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Kein Vertrauen
Ich vertraue bei meiner Bewertung der Lage nicht Herrn Voss, sondern Sascha Lobo, Netzpolitik.org und vielen anderen Kollegen, die sich dieser brenzligen Thematik wohl nicht aus purem Opportunismus angenommen haben.
Dass Herr Voss Aussagen von Autoren, die sich mit dem LSR kritisch auseinandergesetzt haben, als „dreist“ abtut, ist ein starkes Stück!
Die Lobbyarbeit der „Großgrundbesitzer“ hat mal wieder glänzend funktioniert. Das Netz, so wie wir es heute kennen, wird innerhalb des EU-Raumes nicht mehr lange fortbestehen. Die CDU ist also bestens gerüstet, um den Herausforderungen der Digitalisierung zu begegnen.
Interessant:
Quelle: Döpfners Lügen fürs Leistungsschutzrecht | Übermedien
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