Konsequente Ausweisung ausländischer Straftäter?

Sollten wir zwischen Straftätern nach ihrer Herkunft unterscheiden? Warum können wir uns leicht vorstellen, Ausländer in ihre Heimatländer abzuschieben, wenn sie hier Straftaten begehen?

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HORST SCHULTE

Kevin Kühnert (Ex-Juso-Vorsitzender) sagt Sachen, mit denen ich oft einverstanden bin. Damit bin ich es nicht! Mir ist allerdings ein anderer Aspekt des kurzen Gespräches mit Markus Lanz wichtiger.

Es ging auch um die Frage, weshalb Migranten, Flüchtlinge oder Asylbewerber nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden, obwohl sie strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Wir leben mit islamistischen Gefährdern zusammen, die von unseren Sicherheitsbehörden nicht in der Weise zu kontrollieren sind, dass sie keine Gefahr für unsere Bevölkerung darstellen. Das EU-Recht setzt hohe rechtliche Hürden, ebenso das deutsche.

Wie umgehen mit ausländischen Straftätern?

Es gab schon genug Anlässe, mich darüber ausgelassen. Ich finde, kriminelle Ausländer haben in Deutschland nichts zu suchen. Wir haben schon Mühe genug damit, unsere „eigenen Verbrecher“ im Zaun zu halten.

Jeder Straftäter, der migriert ist, noch nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hat, und unsere Hilfe in Anspruch nimmt, egal, ob sie rechtlich verbrieft ist oder aus humanitären Gründen gewährt wird, muss (evtl. nach einer Teilverbüßung) konsequent abgeschoben werden. Wenn ein geduldeter Migrant erkennen lässt, dass er sich an die hier geltenden Regeln nicht halten will, muss er abgeschoben werden. Das trifft auf politische Extremisten ebenso zu wie auf religiöse Fundamentalisten.

Diese Forderung wirft juristische Fragen auf, die aufgrund der stark veränderten Bedingungen einer massenhaften und künftig weitergehenden Migration neu zu stellen sind. Unsere Gesetze müssen diesen Umständen endlich angepasst werden. Dass es zum Beispiele viele (auch schmerzhafte) Anpassungen beim Asylrecht gab, reicht nicht.

Konspiratives Verhindern von Abschiebungen

Wir sehen seit dem Sommer 2015, dass die Voraussetzungen, straffällig gewordene Migranten abzuschieben, mit vielen Hürden verbunden ist. Dazu zählen auch die von Organen der Rechtspflege haarspalterisch ausgelegten Gesetzeslücken, die von konspirativen Kräften mit wohlmeinenden Motiven ausgenutzt werden. Solchen Dingen sollte der Gesetzgeber so begegnen, wie die Souveränität eines Landes das gebietet. Stattdessen tanzen uns Gotteskrieger, Fundamentalisten und Straftäter, gegen die sich mein Zorn richtig, auf der Nase herum. Wir stellen fortgesetzt unser Rechtssystem der Lächerlichkeit anheim.

Überhaupt muss es möglich werden, die Zehntausenden von Migranten, die hier unrechtmäßig leben, auszuweisen.

Dass die Regierung es nicht vermag, in bilateralen, besser noch multilateralen Vereinbarungen, dafür Lösungen zu finden, stößt das auf zunehmendes Unverständnis in unserer Bevölkerung.

Menschenbild nach eigenem Gusto

Jetzt zur Argumentation von Kevin Kühnert.

Zum einen bezieht er sich auf Selbstverständlichkeiten. Menschen, denen Straftaten nicht nachzuweisen sind, gelten vor unseren Gesetzen als unschuldig und können – zum Beispiel auch im Falle der sogenannten Gefährder – nicht einfach prophylaktisch abgeschoben werden. Die Überwachung solcher Menschen kann allein aufgrund ihrer Anzahl nicht gewährleistet werden. Sie entziehen sich zudem in ihrem Interesse jeder Kontrolle durch unsere Sicherheitsbehörden. Heißt das, dass der Staat diesen Menschen hilflos ausgeliefert ist? Das darf so nicht sein! Nicht in Zeiten, in denen wir uns auf die Folgen terroristischer Angriffe gewissermaßen als Normalität einzustellen haben.

Jeder Beobachter fragt sich doch zu Recht, wie es möglich ist, dass ein schwerkrimineller Migrant, der gerade aus dem Gefängnis entlassen wurden, unmittelbar danach wieder straffällig wird, weil der Staat die Kontrolle über diesen Gefährder verloren hat (Dresden). Bei Amri (Berlin) war das ebenfalls der Fall. Es gibt dafür zu viele Beispiele und es ist furchtbar, dass immer wieder Menschen sterben, weil unsere Politiker und Behörden ihren Job nicht beherrschen oder ihn aus politischen (auch parteipolitischen) Gründen nicht so tun, wie es im Interesse der Gesellschaft nötig wäre.

Opfer lieber anderswo als in Deutschland?

Es gibt allerdings noch eine andere Seite, über die ich offen gestanden noch nie nachgedacht habe. Kühnert sprach es an.

Die Leute sollen nicht nur hierzulande keinen Anschlag verüben, sondern auch nicht in anderen Ländern, so seine Argumentation. Wem wäre gedient, wenn die Täter, wenn sie denn in ihre Heimatländer abgeschoben würden, dort Verbrechen begehen würden? Wer würde das bejahen?

Eine wichtige Frage in der Diskussion ist eben: Zählen Leben in Syrien oder anderswo weniger als deutsche Leben?

Es ist doch davon auszugehen, dass infrage kommende Straftäter ihre Anschläge und Morde im Falle einer Abschiebung dort verüben werden? Denkt man an bestimmte politische Aussagen, wird klar, warum manche Menschen so denken.

Wofür „America First“ oder „Wir holen uns unser Land zurück“ nicht alles steht! Hauptsache, hier ist alles friedlich. Was es natürlich in Wahrheit nie ist. Menschen sind wie sie sind.

Mal andersherum gefragt: Wären die Zahlen der Delikte, die nach Statistik vor allem von Migranten begangen werden, kleiner, wenn die Leute heute noch in ihren Ländern leben würden oder hätten die Leidtragenden bloß keinen deutschen Pass? Die Frage können höchstens Soziologen oder Kriminologen beantworten.

Sind autochthone Bevölkerungen berechtigt, Menschen anderer Herkunft in dem Fall „loszuwerden“, wenn sie hier bei uns Verbrechen verüben? Ich glaube, das ist mit einem eindeutigen JA zu beantworten, zumal dann, wenn sie einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben und noch keinen deutschen Pass.

Bei den Clanmitgliedern, die sich aus Gründen in Deutschland eingenistet haben und deren Mitglieder längst die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist es ganz schwierig. Man sollte angesichts der Unverschämtheiten und unverhohlenen Bedrohungen mit der diese Leute unserem Staat begegnen, überlegen, ob man ihnen von Gesetzes wegen nicht den Pass wegnehmen soll und sie rigoros ausweisen. Dazu wird es noch eine Weile brauchen. Aber irgendwann wird es zu solchen Maßnahmen kommen. Oder die Strategie von NRW-Innenminister Reul geht auf. Aber daran darf man auch angesichts der veröffentlichten Meinung im Land immer mehr Zweifel bekommen.

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Horst Schulte

Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

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2 Gedanken zu „Konsequente Ausweisung ausländischer Straftäter?“

  1. Angesichts dessen, dass im real existierenden Abschieberegime immer wieder gut Integrierte abgeschoben werden (weil sie leichter aufzufinden sind!), setze ich keine Hoffnung in das Mittel „Abschiebung“. Insbesondere Abgeschobene mit krimineller Energie werden auch immer Wege finden, zurück zu kommen, dann eben als Illegale. Schließlich hat Deutschland nach wie vor keine Mauer rundrum.

    Mehr „Verfolgungsdruck“ bezüglich illegaler Aktivitäten und das Abschöpfen der Gewinne bei den Clans geht ja stellenweise doch gut voran. Und dass nicht nur Ausländer Anschläge begehen, zeigt Trier wieder – dagegen hilft nur das „Verpollern“ der Fußgängerzonen (wie ich es andernorts, z.B. in Palermo, gesehen habe, wo automatisch versenkbare Poller Fußgängerzogenen abgrenzen).

    Islamistischen Gefährdern muss der Boden entzogen werden – das aber ist ein dickes Brett, das zu bohren eben Zeit braucht. Aber auch mehr Entschlossenheit im Umgang mit Moscheen, Hasspredigern und der Durchsetzung der Schulpflicht.

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