Konsequente Ausweisung aus­län­di­scher Straftäter?

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Sollten wir zwischen Straftätern nach ihrer Herkunft unterscheiden? Warum können wir uns leicht vorstellen, Ausländer in ihre Heimatländer abzuschieben, wenn sie hier Straftaten begehen?

Kevin Kühnert (Ex-Juso-Vorsitzender) sagt Sachen, mit denen ich oft ein­ver­stan­den bin. Damit bin ich es nicht! Mir ist aller­dings ein ande­rer Aspekt des kur­zen Gespräches mit Markus Lanz wichtiger.

Es ging auch um die Frage, wes­halb Migranten, Flüchtlinge oder Asylbewerber nicht in ihre Heimatländer abge­scho­ben wer­den, obwohl sie straf­recht­lich in Erscheinung getre­ten sind. Wir leben mit isla­mis­ti­schen Gefährdern zusam­men, die von unse­ren Sicherheitsbehörden nicht in der Weise zu kon­trol­lie­ren sind, dass sie kei­ne Gefahr für unse­re Bevölkerung dar­stel­len. Das EU-Recht setzt hohe recht­li­che Hürden, eben­so das deutsche.

Wie umge­hen mit aus­län­di­schen Straftätern?

Es gab schon genug Anlässe, mich dar­über aus­ge­las­sen. Ich fin­de, kri­mi­nel­le Ausländer haben in Deutschland nichts zu suchen. Wir haben schon Mühe genug damit, unse­re «eige­nen Verbrecher» im Zaun zu halten. 

Jeder Straftäter, der migriert ist, noch nicht die deut­sche Staatsangehörigkeit hat, und unse­re Hilfe in Anspruch nimmt, egal, ob sie recht­lich ver­brieft ist oder aus huma­ni­tä­ren Gründen gewährt wird, muss (evtl. nach einer Teilverbüßung) kon­se­quent abge­scho­ben wer­den. Wenn ein gedul­de­ter Migrant erken­nen lässt, dass er sich an die hier gel­ten­den Regeln nicht hal­ten will, muss er abge­scho­ben wer­den. Das trifft auf poli­ti­sche Extremisten eben­so zu wie auf reli­giö­se Fundamentalisten. 

Diese Forderung wirft juris­ti­sche Fragen auf, die auf­grund der stark ver­än­der­ten Bedingungen einer mas­sen­haf­ten und künf­tig wei­ter­ge­hen­den Migration neu zu stel­len sind. Unsere Gesetze müs­sen die­sen Umständen end­lich ange­passt wer­den. Dass es zum Beispiele vie­le (auch schmerz­haf­te) Anpassungen beim Asylrecht gab, reicht nicht. 

Konspiratives Verhindern von Abschiebungen

Wir sehen seit dem Sommer 2015, dass die Voraussetzungen, straf­fäl­lig gewor­de­ne Migranten abzu­schie­ben, mit vie­len Hürden ver­bun­den ist. Dazu zäh­len auch die von Organen der Rechtspflege haar­spal­te­risch aus­ge­leg­ten Gesetzeslücken, die von kon­spi­ra­ti­ven Kräften mit wohl­mei­nen­den Motiven aus­ge­nutzt wer­den. Solchen Dingen soll­te der Gesetzgeber so begeg­nen, wie die Souveränität eines Landes das gebie­tet. Stattdessen tan­zen uns Gotteskrieger, Fundamentalisten und Straftäter, gegen die sich mein Zorn rich­tig, auf der Nase her­um. Wir stel­len fort­ge­setzt unser Rechtssystem der Lächerlichkeit anheim. 

Überhaupt muss es mög­lich wer­den, die Zehntausenden von Migranten, die hier unrecht­mä­ßig leben, auszuweisen. 

Dass die Regierung es nicht ver­mag, in bila­te­ra­len, bes­ser noch mul­ti­la­te­ra­len Vereinbarungen, dafür Lösungen zu fin­den, stößt das auf zuneh­men­des Unverständnis in unse­rer Bevölkerung. 

Menschenbild nach eige­nem Gusto

Jetzt zur Argumentation von Kevin Kühnert. 

Zum einen bezieht er sich auf Selbstverständlichkeiten. Menschen, denen Straftaten nicht nach­zu­wei­sen sind, gel­ten vor unse­ren Gesetzen als unschul­dig und kön­nen – zum Beispiel auch im Falle der soge­nann­ten Gefährder – nicht ein­fach pro­phy­lak­tisch abge­scho­ben wer­den. Die Überwachung sol­cher Menschen kann allein auf­grund ihrer Anzahl nicht gewähr­leis­tet wer­den. Sie ent­zie­hen sich zudem in ihrem Interesse jeder Kontrolle durch unse­re Sicherheitsbehörden. Heißt das, dass der Staat die­sen Menschen hilf­los aus­ge­lie­fert ist? Das darf so nicht sein! Nicht in Zeiten, in denen wir uns auf die Folgen ter­ro­ris­ti­scher Angriffe gewis­ser­ma­ßen als Normalität ein­zu­stel­len haben.

Jeder Beobachter fragt sich doch zu Recht, wie es mög­lich ist, dass ein schwer­kri­mi­nel­ler Migrant, der gera­de aus dem Gefängnis ent­las­sen wur­den, unmit­tel­bar danach wie­der straf­fäl­lig wird, weil der Staat die Kontrolle über die­sen Gefährder ver­lo­ren hat (Dresden). Bei Amri (Berlin) war das eben­falls der Fall. Es gibt dafür zu vie­le Beispiele und es ist furcht­bar, dass immer wie­der Menschen ster­ben, weil unse­re Politiker und Behörden ihren Job nicht beherr­schen oder ihn aus poli­ti­schen (auch par­tei­po­li­ti­schen) Gründen nicht so tun, wie es im Interesse der Gesellschaft nötig wäre.

Opfer lie­ber anders­wo als in Deutschland?

Es gibt aller­dings noch eine ande­re Seite, über die ich offen gestan­den noch nie nach­ge­dacht habe. Kühnert sprach es an.

Die Leute sol­len nicht nur hier­zu­lan­de kei­nen Anschlag ver­üben, son­dern auch nicht in ande­ren Ländern, so sei­ne Argumentation. Wem wäre gedient, wenn die Täter, wenn sie denn in ihre Heimatländer abge­scho­ben wür­den, dort Verbrechen bege­hen wür­den? Wer wür­de das bejahen?

Eine wich­ti­ge Frage in der Diskussion ist eben: Zählen Leben in Syrien oder anders­wo weni­ger als deut­sche Leben? 

Es ist doch davon aus­zu­ge­hen, dass infra­ge kom­men­de Straftäter ihre Anschläge und Morde im Falle einer Abschiebung dort ver­üben wer­den? Denkt man an bestimm­te poli­ti­sche Aussagen, wird klar, war­um man­che Menschen so denken. 

Wofür «America First» oder «Wir holen uns unser Land zurück» nicht alles steht! Hauptsache, hier ist alles fried­lich. Was es natür­lich in Wahrheit nie ist. Menschen sind wie sie sind. 

Mal anders­her­um gefragt: Wären die Zahlen der Delikte, die nach Statistik vor allem von Migranten began­gen wer­den, klei­ner, wenn die Leute heu­te noch in ihren Ländern leben wür­den oder hät­ten die Leidtragenden bloß kei­nen deut­schen Pass? Die Frage kön­nen höchs­tens Soziologen oder Kriminologen beantworten. 

Sind auto­chtho­ne Bevölkerungen berech­tigt, Menschen ande­rer Herkunft in dem Fall «los­zu­wer­den», wenn sie hier bei uns Verbrechen ver­üben? Ich glau­be, das ist mit einem ein­deu­ti­gen JA zu beant­wor­ten, zumal dann, wenn sie einen unsi­che­ren Aufenthaltsstatus haben und noch kei­nen deut­schen Pass. 

Bei den Clanmitgliedern, die sich aus Gründen in Deutschland ein­ge­nis­tet haben und deren Mitglieder längst die deut­sche Staatsangehörigkeit besit­zen, ist es ganz schwie­rig. Man soll­te ange­sichts der Unverschämtheiten und unver­hoh­le­nen Bedrohungen mit der die­se Leute unse­rem Staat begeg­nen, über­le­gen, ob man ihnen von Gesetzes wegen nicht den Pass weg­neh­men soll und sie rigo­ros aus­wei­sen. Dazu wird es noch eine Weile brau­chen. Aber irgend­wann wird es zu sol­chen Maßnahmen kom­men. Oder die Strategie von NRW-Innenminister Reul geht auf. Aber dar­an darf man auch ange­sichts der ver­öf­fent­lich­ten Meinung im Land immer mehr Zweifel bekommen.

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2 Gedanken zu „Konsequente Ausweisung aus­län­di­scher Straftäter?“

  1. Angesichts des­sen, dass im real exis­tie­ren­den Abschieberegime immer wie­der gut Integrierte abge­scho­ben wer­den (weil sie leich­ter auf­zu­fin­den sind!), set­ze ich kei­ne Hoffnung in das Mittel «Abschiebung». Insbesondere Abgeschobene mit kri­mi­nel­ler Energie wer­den auch immer Wege fin­den, zurück zu kom­men, dann eben als Illegale. Schließlich hat Deutschland nach wie vor kei­ne Mauer rundrum.

    Mehr «Verfolgungsdruck» bezüg­lich ille­ga­ler Aktivitäten und das Abschöpfen der Gewinne bei den Clans geht ja stel­len­wei­se doch gut vor­an. Und dass nicht nur Ausländer Anschläge bege­hen, zeigt Trier wie­der – dage­gen hilft nur das «Verpollern» der Fußgängerzonen (wie ich es andern­orts, z.B. in Palermo, gese­hen habe, wo auto­ma­tisch ver­senk­ba­re Poller Fußgängerzogenen abgrenzen).

    Islamistischen Gefährdern muss der Boden ent­zo­gen wer­den – das aber ist ein dickes Brett, das zu boh­ren eben Zeit braucht. Aber auch mehr Entschlossenheit im Umgang mit Moscheen, Hasspredigern und der Durchsetzung der Schulpflicht. 

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