Es gibt Sachen (Han­dy­ta­ri­fe bei­spiels­wei­se), die ich weder akzep­tie­re, noch ver­ste­he. Obwohl ich ande­rer­seits zuge­ben muss, dass mir das eigent­lich gar nicht hät­te pas­sie­ren dür­fen. Eine Geschich­te der Kate­go­rie: Kon­se­quen­zen eige­ner Dummheit.

Ein Urteil des Köl­ner Ober­lan­des­ge­rich­tes erlau­be es den Anbie­tern außer­dem, die neu­en 24 Mona­te Ver­trags­lauf­zeit an die vor­he­ri­gen anzu­hän­gen. Ent­schei­det sich die Ver­brau­che­rin oder der Ver­brau­cher also ein hal­bes Jahr vor dem ursprüng­li­chen Ver­trags­en­de für die Ver­trags­ver­län­ge­rung, wäre er oder sie ins­ge­samt noch 30 Mona­te an den Ver­trag gebun­den. «Das ist immer dann erlaubt, wenn der Kun­de von sich aus die vor­zei­ti­ge Ver­trags­ver­län­ge­rung beauf­tragt oder die­ser in Text­form zuge­stimmt hat», wie Kuch erklärt.

Quel­le: SR​.de

Mein Pro­vi­der war «Mobil­com». «Free­net» hat über­nom­men. Die Ver­trags­be­din­gun­gen haben sich – soweit ich weiß, nicht ver­än­dert. Das, was im Zitat beschrie­ben wur­de, war schon immer so. 

Tolle Versprechungen auch bei Handytarifen

Im Som­mer 2021 erhielt ich noch von «Mobil­com» einen Brief. Dar­in dank­te man mir für mei­ne Treue (ja, die Dum­men ster­ben nicht aus!). Am Anfang des Schrei­bens, wur­de ich gefragt, ob ich schon wis­se, dass ich mei­nen Mobil­funk­ver­trag ab sofort ver­län­gern kön­ne? Man kön­ne, so heißt es wei­ter, mei­nen Tarif bereits jetzt opti­mie­ren und an mei­ne aktu­el­len Bedürf­nis­se anpas­sen. Das Schrei­ben ist mit wei­te­ren Lob­prei­sun­gen des Ange­bo­tes gefüllt. 

Schicke Smartphones

Als Anla­ge war ein hoch­wer­ti­ges Pro­spekt bei­gefügt, das aller­lei tol­le Smart­phones anpries. Von die­sen konn­te man sich eines aus­su­chen. Ich den­ke, so läuft das bei Mit­tei­lun­gen zu vor­zei­ti­gen Ver­trags­ver­län­ge­run­gen wohl in der Regel ab.

Ich wuss­te, dass es mög­lich ist, eine Ver­trags­ver­län­ge­rung vor­zei­tig durch­zu­füh­ren und habe die­se auch zuvor bereits mehr­fach genutzt. Schließ­lich war ich seit 2007 Kun­de von «Mobil­com». I.d.R. war der zeit­li­che Vor­lauf jedoch nicht annä­hernd so lang, wie in die­sem Fall. Wahr­schein­lich ist mir die uner­hör­te Kon­se­quenz der Hand­ha­bung bei Ver­trags­lauf­zei­ten für vor­zei­tig ver­län­ger­te Ver­trä­ge des­halb nie ins Auge gefallen. 

Fiese Praktiken der Handyverkäufer

Mein noch lau­fen­der Ver­trag hat jeden­falls eine Lauf­zeit bis März 2022. Dar­aus ergab sich, dass die Kün­di­gung laut Free­net erst zum März 2024 gül­tig ist. 

mit gro­ßem Bedau­ern habe ich Ihre Kün­di­gung ver­merkt. Gemäß den gel­ten­den All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen endet Ihr Ver­trag am 25.03.2024.

Kün­di­gung per E‑Mail

Ein spä­te­rer Tarif­ver­gleich mach­te klar, wie blöd ich mich wie­der ein­mal ange­stellt habe und wie ich die­sen Ver­kaufs­leu­ten von «Mobil­com» auf den Leim gegan­gen bin. Ich zah­le seit­dem monat­lich über 31 Euro für eine Leis­tung, die ich als Rent­ner so gar nicht benö­ti­ge. Dabei nut­ze ich mein Smart­phone täg­lich für alle mög­li­chen Auf­ga­ben. Nur halt ziem­lich wenig zum Tele­fo­nie­ren. Ich lese viel Nach­rich­ten, Blogs, E‑Mails, ich nut­ze es drau­ßen manch­mal als Aus­lö­ser für Sta­tiv­auf­nah­men, zum Foto­gra­fie­ren benut­ze ich mein Smart­phone eher selten. 

Was mach” ich mit einem Handytarif, der im Monat 31 Euro kostet?

Ich kann mein TV-Gerät damit steu­ern. Vie­le Goog­le-Abfra­gen lau­fen übers Smart­phone. Die Apps von Goog­le Authen­ti­ca­tor, Insta­gram, TV-Spiel­film, Goog­le Fotos, Ever­no­te, Spo­ti­fy und Spie­gel, viel­leicht noch Whats­App gehö­ren zu denen, die ich am häu­figs­ten nut­ze. Die Aller­meis­ten nut­ze ich zu Hau­se im Netz­werk. Mein Daten­ver­brauch ist gering, wenn wir außer­halb unse­rer Woh­nung unter­wegs sind. Die Coro­na-App haben mei­ne Frau und ich natür­lich auch instal­liert. Beach­tet haben wir sie bei­de eher sel­ten. Es gab Zei­ten, an denen mei­ne Frau fast täg­lich neue rote Warn­mel­dun­gen erhal­ten hat …

Text als Selbstkränkung

Dass ich als Rent­ner mich auf einen so teu­ren Ver­trag ein­ge­las­sen habe, war doch so was wie eine Selbst­krän­kung. Statt inner­halb der gesetz­li­chen Frist die Wider­rufs­be­leh­rung zu nut­zen, habe ich ein paar Tage nach dem Ver­strei­chen der­sel­ben mei­nen Ver­trag schrift­lich gekün­digt. Das war am 14.8.2021. Die Ver­trags­lauf­zeit endet – durch die vom Amts­ge­richt Köln bestä­tig­te Pra­xis (sie­he oben) erst im März 2024. Herz­li­chen Glück­wunsch, Horst. Das hast du echt sau­ber hinbekommen. 

Ich kann mir vor­stel­len, dass vie­le kaum Ver­ständ­nis für sol­che Nach­läs­sig­kei­ten auf­brin­gen. Des­halb muss ich damit leben, dafür kri­ti­siert zu wer­den. Viel­leicht führt mei­ne Schil­de­rung der eige­nen Dumm­heit ande­rer­seits aber dazu, dass ande­re bei die­ser Art von vor­zei­ti­gen Ver­trags­ver­län­ge­run­gen auf­merk­sa­mer sind. Bestimmt führt die­se Form der Hand­ha­bung zu viel Ver­druss. Dass Rich­ter sol­che Din­ge zulas­sen, fin­de ich per­sön­lich nicht in Ordnung.

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

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4 Gedanken zu „Handytarife und ihre juristischen Grundlagen bleiben mir ein Rätsel“

  1. Rech­tens und rich­tig ist lei­der nicht immer das glei­che … Seit ich ein­mal einen Han­dy­ver­trag unter­zeich­net habe, bei dem ich dann zwei Jah­re für ein Han­dy bezahlt habe, das mir nie aus­ge­hän­digt wur­de (der Ver­trag soll­te ohne neu­es sein), lese ich Klein­ge­druck­tes recht genau. 

    Neu­lich beim Kauf einer Fens­ter­front sag­te ich zur Ver­käu­fe­rin im Tele­fon: «Ich gehö­re zu den Leu­ten, die das Klein­ge­druck­te vorm Unter­zeich­nen lesen. Zu den AGB habe ich eine Fra­ge zu einem Absatz.» Ihre Reak­ti­on: «Ach Du Sch…». Es ging immer­hin dar­um, dass der Ver­trag einen Fest­preis hat­te, die AGB den aber nach 12 Wochen aus­he­beln … bei der­zei­ti­gen Lie­fer­ter­mi­nen also alles ande­re als egal …

  2. Ja, habe ich. Ein Zusatz in mei­nem Ver­trag hebelt die Klau­sel jetzt aus, wenn die Ver­zö­ge­rung auf deren Sei­te liegt.

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