Ein Brief vom Anwalt und das Ende der Wutzone war besiegelt

2 Gedanken

3 Min.



Merken

HORST SCHULTE

Google teilte mir heute mit, dass mein Blog einen Google-Suche-Meilenstein verzeichnet. Was immer das ist, es ist zu spÀt. Der Blog ist tot. Gelöscht!

Überraschenderweise habe ich wutzone.de innerhalb weniger Stunden aus dem Google-Index entfernen können. Wenn man irgendwas sucht ist es so, als sei nie etwas gewesen. Fast, jedenfalls.

Vielleicht ist der Anstieg der Suchanfragen den Überwachungszugriffen irgendwelcher Bots oder anderer Tools geschuldet, die auf meinem Blog nach Fotos suchen, die Urheberrechtsverletzungen nahelegen? Immerhin bin ich WiederholungstĂ€ter. Ein Anwalt hat mich vor 15 Jahren exakt so genannt.

Zum aktuellen Fall:

Ich habe YouTube-Videos in meinen BeitrÀgen verwendet (Einbetten, Teilen). Ein Vorgang, der allein in Deutschland viele Tausend Male tÀglich stattfindet. Genau so machen das nicht nur die Nutzer der sozialen Medien, sondern auch Blogger.

Viele von uns benutzen gerne eines der vielen WordPress-Plug-ins, mit denen man aus dem Video ein JPG generiert, um dieses als Featured Image zur VerfĂŒgung zu stellen. Das lĂ€uft automatisch ab. Ich hatte ein solches im Einsatz.

HĂ€tte ich es bei der Einbindung der Videos belassen, wĂ€re alles gut. Das ist nach geltender Rechtsprechung (EUGH und BGH) erlaubt. Nicht erlaubt ist, wie ich seit heute weiß, ein vom Video unabhĂ€ngiges JPG zu erzeugen und dieses z.B. im Teaser bzw. im Artikel zu verwenden. Eigentlich ist auch das nicht kritisch. Kritisch wird es erst dann, wenn man Pech hat und das Startbild des Videos kein Bewegtbild, sondern ein Foto ist, das (doppelt Pech) von einem erstellt wurde, der auf sein Urheberrecht pocht.

Ich möchte nicht behaupten, dass ganz viele Blogger in die Falle tappen. Denn passieren wird so lange nichts, bis man das Pech hat (manche werden von Dummheit des Bloggers reden), die falsche Stelle im Video zu erwischen.

In meinem Fall nimmt das Plug-in immer das Startbild des Videos, in diesem Fall war es das Konterfei Kevin KĂŒhnerts. Der Inhaber der Urheberrechte verlangt Schadenersatz, sein Anwalt die dazu angefallenen GebĂŒhren.

Ich mĂŒsste nun, wie damals vor ca. 15 Jahren, als ich schon mal solchen Ärger hatte, alle Artikel mit Videos ĂŒberprĂŒfen bzw. die entsprechenden Images löschen.

Ich ziehe es vor, meinen Blog mit Tausenden Artikeln und Kommentaren zu löschen.

Meine Frau und ich haben fĂŒr solche Risiken einfach keine Nerven. Am Ende gewinnen ja doch nur die AnwĂ€lte.

Übrigens behauptete der Rechteinhaber vor vielen Jahren einmal einem Anwalt gegenĂŒber, dass man grundsĂ€tzlich keine „kleinen“ Blogger abmahnen wĂŒrde. Damit waren Blogger gemeint, die mit ihren Blogs keine Einnahmen generieren. Das war gestern. Heute gelten andere Regeln.

Horst Schulte

Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurĂŒck. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

hs010225 a
Quelle Featured-Image: Standardbild...

Letztes Update:

129 Views
Anzahl Worte im Beitrag: 433

In der gleichen Kategorie blÀttern:

2 Gedanken zu „Ein Brief vom Anwalt und das Ende der Wutzone war besiegelt“

Lass deinen Gedanken freien Lauf


Hier im Blog werden bei Abgabe von Kommentaren keine IP-Adressen gespeichert! Deine E-Mail-Adresse wird NIE veröffentlicht! Du kannst anonym kommentieren. Dein Name und Deine E-Mail-Adresse mĂŒssen nicht eingegeben werden.


☰
✅ Beitrag gemerkt! Favoriten anzeigen
0
Your Mastodon Instance
Share to...