Ein Brief vom Anwalt und das Ende der Wutzone war besiegelt

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Goog­le teil­te mir heu­te mit, dass mein Blog einen Goog­le-Suche-Mei­len­stein ver­zeich­net. Was immer das ist, es ist zu spät. Der Blog ist tot. Gelöscht!

Über­ra­schen­der­wei­se habe ich wut​zo​ne​.de inner­halb weni­ger Stun­den aus dem Goog­le-Index ent­fer­nen kön­nen. Wenn man irgend­was sucht ist es so, als sei nie etwas gewe­sen. Fast, jedenfalls.

Viel­leicht ist der Anstieg der Such­an­fra­gen den Über­wa­chungs­zu­grif­fen irgend­wel­cher Bots oder ande­rer Tools geschul­det, die auf mei­nem Blog nach Fotos suchen, die Urhe­ber­rechts­ver­let­zun­gen nahe­le­gen? Immer­hin bin ich Wie­der­ho­lungs­tä­ter. Ein Anwalt hat mich vor 15 Jah­ren exakt so genannt.

Zum aktu­el­len Fall:

Ich habe You­Tube-Vide­os in mei­nen Bei­trä­gen ver­wen­det (Ein­bet­ten, Tei­len). Ein Vor­gang, der allein in Deutsch­land vie­le Tau­send Male täg­lich statt­fin­det. Genau so machen das nicht nur die Nut­zer der sozia­len Medi­en, son­dern auch Blogger

Vie­le von uns benut­zen ger­ne eines der vie­len Word­Press-Plug-ins, mit denen man aus dem Video ein JPG gene­riert, um die­ses als Fea­tured Image zur Ver­fü­gung zu stel­len. Das läuft auto­ma­tisch ab. Ich hat­te ein sol­ches im Einsatz. 

Hät­te ich es bei der Ein­bin­dung der Vide­os belas­sen, wäre alles gut. Das ist nach gel­ten­der Recht­spre­chung (EUGH und BGH) erlaubt. Nicht erlaubt ist, wie ich seit heu­te weiß, ein vom Video unab­hän­gi­ges JPG zu erzeu­gen und die­ses z.B. im Teaser bzw. im Arti­kel zu ver­wen­den. Eigent­lich ist auch das nicht kri­tisch. Kri­tisch wird es erst dann, wenn man Pech hat und das Start­bild des Vide­os kein Bewegt­bild, son­dern ein Foto ist, das (dop­pelt Pech) von einem erstellt wur­de, der auf sein Urhe­ber­recht pocht. 

Ich möch­te nicht behaup­ten, dass ganz vie­le Blog­ger in die Fal­le tap­pen. Denn pas­sie­ren wird so lan­ge nichts, bis man das Pech hat (man­che wer­den von Dumm­heit des Blog­gers reden), die fal­sche Stel­le im Video zu erwischen. 

In mei­nem Fall nimmt das Plug-in immer das Start­bild des Vide­os, in die­sem Fall war es das Kon­ter­fei Kevin Küh­nerts. Der Inha­ber der Urhe­ber­rech­te ver­langt Scha­den­er­satz, sein Anwalt die dazu ange­fal­le­nen Gebühren. 

Ich müss­te nun, wie damals vor ca. 15 Jah­ren, als ich schon mal sol­chen Ärger hat­te, alle Arti­kel mit Vide­os über­prü­fen bzw. die ent­spre­chen­den Images löschen. 

Ich zie­he es vor, mei­nen Blog mit Tau­sen­den Arti­keln und Kom­men­ta­ren zu löschen. 

Mei­ne Frau und ich haben für sol­che Risi­ken ein­fach kei­ne Ner­ven. Am Ende gewin­nen ja doch nur die Anwälte. 

Übri­gens behaup­te­te der Rech­te­inha­ber vor vie­len Jah­ren ein­mal einem Anwalt gegen­über, dass man grund­sätz­lich kei­ne „klei­nen“ Blog­ger abmah­nen wür­de. Damit waren Blog­ger gemeint, die mit ihren Blogs kei­ne Ein­nah­men gene­rie­ren. Das war ges­tern. Heu­te gel­ten ande­re Regeln.

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.
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2 Gedanken zu „Ein Brief vom Anwalt und das Ende der Wutzone war besiegelt“

  1. Oh Mann, was ein Mist. Ver­ste­hen kann ich das aber, zumal es bei Dir ja schon das zwei­te Mal ist, dass du ange­schrie­ben wur­dest. Na ja, neu­es Blog, neu­es Glück, gefun­den habe ich dich jedenfalls 😉

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