Google teilte mir heute mit, dass mein Blog einen Google-Suche-Meilenstein verzeichnet. Was immer das ist, es ist zu spät. Der Blog ist tot. Gelöscht!
Überraschenderweise habe ich wutzone.de innerhalb weniger Stunden aus dem Google-Index entfernen können. Wenn man irgendwas sucht ist es so, als sei nie etwas gewesen. Fast, jedenfalls.
Vielleicht ist der Anstieg der Suchanfragen den Überwachungszugriffen irgendwelcher Bots oder anderer Tools geschuldet, die auf meinem Blog nach Fotos suchen, die Urheberrechtsverletzungen nahelegen? Immerhin bin ich Wiederholungstäter. Ein Anwalt hat mich vor 15 Jahren exakt so genannt.
Zum aktuellen Fall:
Ich habe YouTube-Videos in meinen Beiträgen verwendet (Einbetten, Teilen). Ein Vorgang, der allein in Deutschland viele Tausend Male täglich stattfindet. Genau so machen das nicht nur die Nutzer der sozialen Medien, sondern auch Blogger.
Viele von uns benutzen gerne eines der vielen WordPress-Plug-ins, mit denen man aus dem Video ein JPG generiert, um dieses als Featured Image zur Verfügung zu stellen. Das läuft automatisch ab. Ich hatte ein solches im Einsatz.
Hätte ich es bei der Einbindung der Videos belassen, wäre alles gut. Das ist nach geltender Rechtsprechung (EUGH und BGH) erlaubt. Nicht erlaubt ist, wie ich seit heute weiß, ein vom Video unabhängiges JPG zu erzeugen und dieses z.B. im Teaser bzw. im Artikel zu verwenden. Eigentlich ist auch das nicht kritisch. Kritisch wird es erst dann, wenn man Pech hat und das Startbild des Videos kein Bewegtbild, sondern ein Foto ist, das (doppelt Pech) von einem erstellt wurde, der auf sein Urheberrecht pocht.
Ich möchte nicht behaupten, dass ganz viele Blogger in die Falle tappen. Denn passieren wird so lange nichts, bis man das Pech hat (manche werden von Dummheit des Bloggers reden), die falsche Stelle im Video zu erwischen.
In meinem Fall nimmt das Plug-in immer das Startbild des Videos, in diesem Fall war es das Konterfei Kevin Kühnerts. Der Inhaber der Urheberrechte verlangt Schadenersatz, sein Anwalt die dazu angefallenen Gebühren.
Ich müsste nun, wie damals vor ca. 15 Jahren, als ich schon mal solchen Ärger hatte, alle Artikel mit Videos überprüfen bzw. die entsprechenden Images löschen.
Ich ziehe es vor, meinen Blog mit Tausenden Artikeln und Kommentaren zu löschen.
Meine Frau und ich haben für solche Risiken einfach keine Nerven. Am Ende gewinnen ja doch nur die Anwälte.
Übrigens behauptete der Rechteinhaber vor vielen Jahren einmal einem Anwalt gegenüber, dass man grundsätzlich keine „kleinen“ Blogger abmahnen würde. Damit waren Blogger gemeint, die mit ihren Blogs keine Einnahmen generieren. Das war gestern. Heute gelten andere Regeln.
Oh Mann, was ein Mist. Verstehen kann ich das aber, zumal es bei Dir ja schon das zweite Mal ist, dass du angeschrieben wurdest. Na ja, neues Blog, neues Glück, gefunden habe ich dich jedenfalls 😉
Ja, Peter. Der Kölner sagt: „Et jitt kei jrößer Leid, als dat wat man sich selver andät.“ Gerade hatte ich zwanzigstes Jubiläum. Dann kommt die Rechnung für die „Feier“. Ich mache nix mehr mit Bildern. Bzw. nur, wenn die Fotos von mir sind. Die Organe der Rechtspflege haben jedenfalls ein lukratives Geschäftsmodell entwickelt, dass sich auch nach über 15 Jahren immer noch „bewährt“. Für mich hat dieser Fall eindeutig auch damit zu tun, dass unsere Gesetze mit den technischen Gegebenheiten schlichtweg nicht mithalten. Man könnte sagen: wie könnten sie auch? So einfach gehts aber nicht. Die ganzen Leute, die mit solchen Erfahrungen allein gelassen werden, will ich mir lieber nicht vorstellen. Am Ende ärgere ich mich über mich selbst. Es gibt viele, die solche Plug-Ins einsetzen. Zum Glück sind die nicht alle am Fliegenfänger irgendwelcher Organe der Rechtspflege kleben geblieben. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.