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4 Minuten

Versuchen wir es mal ganz anders

Peter Taubers Appell (für Felix Krautkrämer von der Jungen Freiheit ist es ein „totalitärer Traum„) hat es in sich. Es ist also kein Wunder, dass er schwere Kontroversen auslöst. Ganz rechte Medien interpretieren Taubers Aussage auf ihre Art, in den sozialen Medien ist was los.

Die „Abstimmung“ über den Artikel von Peter Tauber bei Welt – Online wirft ein bezeichnendes Licht auf die Einstellung ihrer LeserInnen. Alle Autoren, die dort etwas von sich geben, das nicht zur rechten Weltsicht passt, werden negativ „bewertet“. Und zwar ohne Ausnahme (sic?).

Welt Online könnte sich eine andere Leserschaft wünschen. Eine, die sie verdient hätte? Von den Kommentaren übrigens muss ich gar nicht erst anfangen. Meine eigenen Kommentare gehen dort häufig nicht durch, weil sie das große Einvernehmen nur „stören“ würden.

Dabei reden die Rechten doch auch im Zusammenhang mit Taubers Artikel so gern von Meinungsfreiheit. Nur, dass sie natürlich ihre Meinungsfreiheit meinen, nicht die der anderen.

Bundespräsident Steinmeier hat Appelle adressiert. Er wurde dafür kritisiert. Ex-Bundespräsident Joachim Gauck wollte (vielleicht?) Brücken bauen und ist dabei gescheitert. Er bekam Prügel von rechts und links. Meine eigene Schlussfolgerung nach Gaucks gut gemeintem Vorstoß: manche Leute können einfach sagen, was sie wollen, sie werden mit größter Wahrscheinlichkeit missverstanden! Es scheint so, als sähen viele rot, sobald sie bestimmte Namen lesen.

Taubers klare Ansage hat mich insofern überrascht, als er, der ehemalige Generalsekretär der CDU, auch mit CDU – Mitgliedern (nicht nur ehemalige wie Erika Steinbach) hart ins Gericht geht. Er greift nicht nur AfD – Politiker oder andere Verbreiter rechtsextremer, demokratiefeindlicher Positionen an. Er nimmt sich diejenigen vor, die früher mal in seiner Mannschaft gespielt haben, aber auch die „namenlosen Wichtigtuer der Werte-Union„.

Das hat bestimmt gesessen!

Inwieweit Artikel 18 des Grundgesetzes gegen BürgerInnen eingesetzt werden sollte, wird seit heute Morgen heftig diskutiert. Der Artikel unseres Grundgesetzes ist in der 70jährigen Geschichte bisher nicht angewendet worden.

Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

Art 18 GG – Einzelnorm

Mir wäre es lieber, die politischen und gesellschaftspolitischen Gegensätze, die sich vor allem durch die Flüchtlingskrise seit 2015 gebildet haben und mit der damit einhergehenden Positionierung der AfD und ihrer AnhängerInnen in menschen- und demokratieverachtenden Formulierungen, Drohungen und Taten niederschlagen, mit normalen demokratischen Mitteln bekämpfen könnten und nicht zu derart drastischen Maßnahmen greifen müssten. Dass die harten politischen Kontroversen so weit gehen, sogar staatsbürgerliche Rechte von Menschen einzuschränken, empfinde ich als fragwürdiges Mittel im Umgang mit Andersdenkenden.

Es wäre, diesbezüglich dürfen wir uns nichts vormachen, ebenfalls demokratieschädigend und die Polarisierung im Land würde nur weiter befördert. Die sich aus den im Grundgesetz vorgegebenen Hürden ergebenden Gerichtsverfahren wären mit gewaltigen juristischen und verfassungsrechtlichen Probleme aufgeladen.

Wer würde (letztlich) denn darüber entscheiden, wo die Grenzen für diese (neue) Form der Bestrafung liegen werden? Nach heutiger Sachlage wären das Verfassungsrichter/innen. Könnten diese das Arbeitsvolumen in angemessener Weise und innerhalb einer vernünftigen Zeit bewältigen und was würde passieren, wenn genau dies überhaupt nicht möglich wäre?

Ich plädiere wieder dafür, dass unsere Regierungen und Parlamente mit einer vernünftig legitimierten guten Arbeit die Menschen davon überzeugen, dass Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einen unschätzbar wertvollen Schatz darstellen. Davon gehen die meisten BürgerInnen sowieso aus. Es muss gelingen, die, die heute anders denken, zurückzugewinnen bzw. davon zu überzeugen, dass unser Staat nach innen und außen unsere Interessen glaubwürdig vertritt. Das ist in jüngerer Vergangenheit viel zu häufig nämlich nicht passiert.

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