Versuchen wir es mal ganz anders

HS230625

Horst Schulte

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Peter Tau­bers Appell (für Felix Kraut­krä­mer von der Jun­gen Frei­heit ist es ein „tota­li­tä­rer Traum“) hat es in sich. Es ist also kein Wun­der, dass er schwe­re Kon­tro­ver­sen aus­löst. Ganz rech­te Medi­en inter­pre­tie­ren Tau­bers Aus­sa­ge auf ihre Art, in den sozia­len Medi­en ist was los.

Die „Abstim­mung“ über den Arti­kel von Peter Tau­ber bei Welt – Online wirft ein bezeich­nen­des Licht auf die Ein­stel­lung ihrer Lese­rIn­nen. Alle Autoren, die dort etwas von sich geben, das nicht zur rech­ten Welt­sicht passt, wer­den nega­tiv „bewer­tet“. Und zwar ohne Aus­nah­me (sic?).

Welt Online könn­te sich eine ande­re Leser­schaft wün­schen. Eine, die sie ver­dient hät­te? Von den Kom­men­ta­ren übri­gens muss ich gar nicht erst anfan­gen. Mei­ne eige­nen Kom­men­ta­re gehen dort häu­fig nicht durch, weil sie das gro­ße Ein­ver­neh­men nur „stö­ren“ würden. 

Dabei reden die Rech­ten doch auch im Zusam­men­hang mit Tau­bers Arti­kel so gern von Mei­nungs­frei­heit. Nur, dass sie natür­lich ihre Mei­nungs­frei­heit mei­nen, nicht die der anderen.

Bun­des­prä­si­dent Stein­mei­er hat Appel­le adres­siert. Er wur­de dafür kri­ti­siert. Ex-Bun­des­prä­si­dent Joa­chim Gauck woll­te (viel­leicht?) Brü­cken bau­en und ist dabei geschei­tert. Er bekam Prü­gel von rechts und links. Mei­ne eige­ne Schluss­fol­ge­rung nach Gaucks gut gemein­tem Vor­stoß: man­che Leu­te kön­nen ein­fach sagen, was sie wol­len, sie wer­den mit größ­ter Wahr­schein­lich­keit miss­ver­stan­den! Es scheint so, als sähen vie­le rot, sobald sie bestimm­te Namen lesen.

Tau­bers kla­re Ansa­ge hat mich inso­fern über­rascht, als er, der ehe­ma­li­ge Gene­ral­se­kre­tär der CDU, auch mit CDU – Mit­glie­dern (nicht nur ehe­ma­li­ge wie Eri­ka Stein­bach) hart ins Gericht geht. Er greift nicht nur AfD – Poli­ti­ker oder ande­re Ver­brei­ter rechts­extre­mer, demo­kra­tie­feind­li­cher Posi­tio­nen an. Er nimmt sich die­je­ni­gen vor, die frü­her mal in sei­ner Mann­schaft gespielt haben, aber auch die „namen­lo­sen Wich­tig­tu­er der Wer­te-Uni­on“.

Das hat bestimmt gesessen!

Inwie­weit Arti­kel 18 des Grund­ge­set­zes gegen Bür­ge­rIn­nen ein­ge­setzt wer­den soll­te, wird seit heu­te Mor­gen hef­tig dis­ku­tiert. Der Arti­kel unse­res Grund­ge­set­zes ist in der 70jährigen Geschich­te bis­her nicht ange­wen­det worden. 

Wer die Frei­heit der Mei­nungs­äu­ße­rung, ins­be­son­de­re die Pres­se­frei­heit (Arti­kel 5 Abs. 1), die Lehr­frei­heit (Arti­kel 5 Abs. 3), die Ver­samm­lungs­frei­heit (Arti­kel 8), die Ver­ei­ni­gungs­frei­heit (Arti­kel 9), das Brief‑, Post- und Fern­mel­de­ge­heim­nis (Arti­kel 10), das Eigen­tum (Arti­kel 14) oder das Asyl­recht (Arti­kel 16a) zum Kamp­fe gegen die frei­heit­li­che demo­kra­ti­sche Grund­ord­nung miß­braucht, ver­wirkt die­se Grund­rech­te. Die Ver­wir­kung und ihr Aus­maß wer­den durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ausgesprochen. 

Art 18 GG – Einzelnorm

Mir wäre es lie­ber, die poli­ti­schen und gesell­schafts­po­li­ti­schen Gegen­sät­ze, die sich vor allem durch die Flücht­lings­kri­se seit 2015 gebil­det haben und mit der damit ein­her­ge­hen­den Posi­tio­nie­rung der AfD und ihrer Anhän­ge­rIn­nen in men­schen- und demo­kra­tie­ver­ach­ten­den For­mu­lie­run­gen, Dro­hun­gen und Taten nie­der­schla­gen, mit nor­ma­len demo­kra­ti­schen Mit­teln bekämp­fen könn­ten und nicht zu der­art dras­ti­schen Maß­nah­men grei­fen müss­ten. Dass die har­ten poli­ti­schen Kon­tro­ver­sen so weit gehen, sogar staats­bür­ger­li­che Rech­te von Men­schen ein­zu­schrän­ken, emp­fin­de ich als frag­wür­di­ges Mit­tel im Umgang mit Andersdenkenden.

Es wäre, dies­be­züg­lich dür­fen wir uns nichts vor­ma­chen, eben­falls demo­kra­tie­schä­di­gend und die Pola­ri­sie­rung im Land wür­de nur wei­ter beför­dert. Die sich aus den im Grund­ge­setz vor­ge­ge­be­nen Hür­den erge­ben­den Gerichts­ver­fah­ren wären mit gewal­ti­gen juris­ti­schen und ver­fas­sungs­recht­li­chen Pro­ble­me aufgeladen.

Wer wür­de (letzt­lich) denn dar­über ent­schei­den, wo die Gren­zen für die­se (neue) Form der Bestra­fung lie­gen wer­den? Nach heu­ti­ger Sach­la­ge wären das Verfassungsrichter/​innen. Könn­ten die­se das Arbeits­vo­lu­men in ange­mes­se­ner Wei­se und inner­halb einer ver­nünf­ti­gen Zeit bewäl­ti­gen und was wür­de pas­sie­ren, wenn genau dies über­haupt nicht mög­lich wäre? 

Ich plä­die­re wie­der dafür, dass unse­re Regie­run­gen und Par­la­men­te mit einer ver­nünf­tig legi­ti­mier­ten guten Arbeit die Men­schen davon über­zeu­gen, dass Demo­kra­tie und Rechts­staat­lich­keit einen unschätz­bar wert­vol­len Schatz dar­stel­len. Davon gehen die meis­ten Bür­ge­rIn­nen sowie­so aus. Es muss gelin­gen, die, die heu­te anders den­ken, zurück­zu­ge­win­nen bzw. davon zu über­zeu­gen, dass unser Staat nach innen und außen unse­re Inter­es­sen glaub­wür­dig ver­tritt. Das ist in jün­ge­rer Ver­gan­gen­heit viel zu häu­fig näm­lich nicht passiert. 

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

Schlagworte: AfD Demokratie Grundgesetz

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