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Ob sich DSGVO und KI (ChatGPT) vertragen?

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In wel­chen Ländern außer­halb Europas wer­den Websitebetreiber genau­so von Abmahnungen bedroht, wie auf­grund der hier gel­ten­den DSGVO? Ich lese, dass ein ein­zi­ger Anwalt mit sei­ner Mandantin 32.000 Abmahnungen wegen Google Fonts ver­schickt hat. Vorbildlich!

Viele schöne Aufgaben für Rechtsanwälte

Vermutlich sind die Fälle im deutsch­spra­chi­gen Raum beson­ders zahl­reich. Nicht wegen eines mög­li­chen Überhanges von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, son­dern weil die Deutschen es ja immer ganz genau neh­men. Da scheißt auch schon ein­mal ein Blogger den ande­ren an, weil er die sim­pels­ten Vorgaben igno­riert, also in unse­rem Fall bei­spiels­wei­se nicht die Google Fonts auf sei­nem Server hos­tet, son­dern sei­ne Fonts über den rechts­wid­ri­gen „Umweg” über die USA abruft. Frevelhaft, wo die Geschichte doch im Grunde ein Kinderspiel ist. 

Was ist mit den anderen Anbietern von Fonts?

Was ist übri­gens mit ande­ren Fontanbietern wie Adobe Font (Typekit)? Dort wer­den wohl kei­ne abwei­chen­den Bedingungen herr­schen. Diese Fonts kann man näm­lich oft nicht ein­fach down­loa­den bzw. selbst hos­ten. Deutsche Anwälte raten: lie­ber nicht! Das ist fast geschäfts­schä­di­gen­des Verhalten. Vielleicht fängt die Datenschutzerklärung das auf. Oh, eine trü­ge­ri­sche Hoffnung. Das zeigt sich spä­tes­tens, wenn der blaue Brief von irgend­ei­nem Anwalt ein­tru­delt, der mit sei­ner Mandantin aber so etwas von aufpasst… 

Heise berich­tet, dass Frau Z (dies ist die Mandantin des Anwalts) die Zahl von 32.000 Abmahnungen „unwohl” mache. Kann man ver­ste­hen. Vielleicht ist das Geschäftsmodell inzwi­schen aus­ge­lutscht. Der Deckel von 100 Euro pro Fall scheint den­noch noch nicht alle Netz-​Marshals abzuhalten.

Die Welt des Datenschutzes ist Europa

Ärgerlich aber irgend­wo auch kom­plett typisch für unse­re Welt des vor­bild­li­chen Datenschutzes. Über KI wird gera­de viel geschrie­ben. Was steht uns wohl bevor, wenn die­ses Thema erst rich­tig Fahrt auf­nimmt? Mir schwant nichts Gutes. 

Diesen „Spiegel”-Artikel ($) soll­tet ihr lesen. Enthalten ist eine klei­ne Grafik mit den bis­her wich­tigs­ten Playern auf die­sem Feld. Dreimal darf gera­ten wer­den, wel­che Länder in die­sem Ranking nicht vorkommen. 

Richtig, es ist das Ding von China und den USA. Die Reiche des Bösen tei­len die Beute schon mal auf und Europa sieht irgend­wie abge­hängt aus. Ob das mit sol­chen tol­len Datenschutzmaßnahmen wie der DSGVO zu tun hat? 

Ja, ich hab’ Deepl auch im (kos­ten­lo­sen) Einsatz. Aber eine Schwalbe macht eben noch kei­nen Sommer.


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14 Gedanken zu „Ob sich DSGVO und KI (ChatGPT) vertragen?“

  1. Da gebe ich dir voll und ganz Recht. Die Sache mit dem Datenschutz wird uns noch böse auf die Füße fallen. 

    Ich habe beruf­lich mit all den Verheißungen der Cloud-​Dienste von Microsoft zu tun. Es gibt genü­gend Heinis, die auf Azure und Microsoft 365 schimp­fen. Aber es gibt nichts ver­gleich­ba­res aus Europa. Nein, Nextcloud ist nicht vergleichbar. 

    Alles, was von woan­ders her­kommt, wird bestraft. Aber eine wirk­li­che Alternative aus Europa gibt es nicht. Ja, DeepL ist eine Ausnahme. Aber sonst ist es echt dünn. Und das ist mit ChatGPT und Co nicht anders.

  2. Der Großteil der KI sind nur ML und damit weit von wirk­lich künst­li­cher Intelligenz ent­fernt. ML steht für Maschine Learning. Das kann man sich so vor­stel­len, wie eine Eccel-​Tabelle mit ver­schach­tel­ten wenn, dann, sonst Abfragen, die auto­ma­tisch befùllt wer­den. Das ist zwar nicht schlecht, aber noch weit ent­fernt von einer ech­ten KI mit künst­li­chem Bewusstsein, die auch eben auf­grund ihrer Beschaffenheit nicht mehr kon­trol­lier­bar wäre. Erst recht nicht von einem durch­ge­scr­um­ten Agile Team.
    2000 rum gab es auch schon so einen Hype um KI, der dann wie­der verschwand. 

    Da wird nur etwas bahn­bre­chen­des pas­sie­ren, wenn der Investor die KI kon­trol­lie­ren kann. 

    Auch Kampfbots las­sen sich bes­ser ohne viel KI umsetzen.

  3. Wegen unse­res Datenschutzes, kom­men wir auch nicht mit digi­ta­ler Gesundheit/​Gesundheitskarte wei­ter … wie auch in ande­ren Bereichen, wo unser hei­li­ger Datenschutz immer wei­ter den digi­ta­len Anschluss ver/​behindert.

  4. Ich fin­de die DSGVO schon hef­tig über­trie­ben. Das Ergebnis zeigt sich in Form der Cookie-​Banner auf jeder Website. Muss das sein?

  5. Hallo Horst,

    die DSGVO ist im Kern eine gute Sache, sie wird nur viel­fach ent­we­der falsch inter­pre­tiert oder aber, wie Dein Beispiel zeigt, dazu genutzt schnel­les Geld zu machen. Dabei wird auch viel außer Acht gelas­sen. Bei der Einbindung von Google-​Fonts bei­spiels­wei­se wer­den ofen­sicht­lich über­haupt kei­ne per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (IP-​Adresse) über­mit­telt. https://​www​.you​tube​.com/​w​a​t​c​h​?​v​=​Y​e​8​i​4​-​d​U​YPA

    Ob das Argument vor deut­schen Gerichten stand hält, ist dann die zwei­te Frage. 

    Die DSGVO soll dazu die­nen, trans­pa­ren­ter zu machen, was mit den eige­nen Daten pas­siert und das auch nur per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten erho­ben wer­den, die für bestimm­te und nach­voll­zieh­ba­re Zwecke not­wen­dig sind. Außerdem ent­hält die Verordnung die Verpflichtung der daten­er­he­ben­den Stelle zu infor­mie­ren, ein wei­ter­ge­hen­des Auskunfstrecht der betrof­fe­nen Personen, das Recht auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Erhebung mei­ner Daten. 

    Hintergrund ist der bes­se­re Schutz der Grundrechte natür­li­cher Personen. Leider wird das, was eigent­lich zum Schutz des Einzelnen die­nen soll, oft in betrü­ge­ri­scher Absicht missbraucht.

  6. Warten kön­nen wir nicht, wie immer. Nur: Was willst Du vor­an treiben?
    Bessere wäre, gar nichts davon.

🌻 Freundlichkeit kostet nichts – bringt aber viel.

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