Grabt doch mal irgendeinen heißen Scheiß über den Aiwanger aus

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Wie läuft das in Redak­tio­nen so ab? Sagt da ein Chef zu einem Repor­ter: „Geh doch mal an Aiwan­gers frü­he­re Schu­len und such mal, ob du dort etwas Inter­es­san­tes fin­dest. Ist ja Som­mer, nichts los.“ Da muss man krea­tiv werden. 

Unter­schei­den sich die Mög­lich­kei­ten, Unter­la­gen von Schu­len über Schü­le­rin­nen und Schü­ler (sagen wir über Per­so­nen des öffent­li­chen Inter­es­ses) ein­zu­se­hen? Hat die Pres­se da beson­de­re Rechte? 

Wie viel­leicht manch ande­res sind Jugend­stra­fen nach gewis­sen Fris­ten nicht mehr im per­sön­li­chen Füh­rungs­zeug­nis zu finden:

Wei­ter sind auch die Fris­ten, bin­nen derer Ein­trä­ge im Bun­des­zen­tral­re­gis­ter wie­der gelöscht wer­den, bei Jugend­li­chen kür­zer als dies bei Erwach­se­nen der Fall ist. Jugend­stra­fen von nicht mehr als einem Jahr und Bewäh­rungs­stra­fen von nicht mehr als zwei Jah­ren wer­den nach § 46 BZRG (Bun­des­zen­tral­re­gis­ter­ge­setz) bereits nach einem Zeit­ab­lauf von 5 Jah­ren aus dem Regis­ter getilgt. Höhe­re Jugend­stra­fen ver­schwin­den nach 10 Jah­ren aus dem Register.

Quel­le: Füh­rungs­zeug­nis Bun­des­zen­tral­re­gis­ter – Ein­trag der Jugend­stra­fe – Kinderrecht-Ratgeber

In Wahl­kampf­zei­ten läuft es anders. Da hat die deut­sche Pres­se offen­bar immer recht, wenn sie belie­bi­ge Ver­ge­hen akti­ver Poli­ti­ker aus­gräbt. Bei beson­ders ver­ab­scheu­ungs­wür­di­gen Din­gen, gilt das umso mehr. 

Aber muss ich davon aus­ge­hen, dass die SZ in die­ser Hin­sicht über beson­de­re Pri­vi­le­gi­en ver­fügt? Offen­bar ja.

Jugend­li­che sind übri­gens 13 bis 21-jäh­ri­ge. Nur, falls sich einer fragt, ob Aiwan­ger irgend­wann mal einer war. 

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Horst Schulte
Rentner, Blogger & Hobbyfotograf
Mein Bloggerleben reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Ich bin jetzt 71 Jahre alt und lebe seit meiner Geburt (auch aus Überzeugung) auf dem Land.

Schlagworte: Bayern FreieWähler Wahlkampf

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